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Heute in Magdeburg: Kuratorium für „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“ berufen

Magdeburg, den 11. september 2018

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto) hat heute in der Staatskanzlei in Magdeburg den Mitgliedern des Kuratoriums „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“ ihre Berufungsschreiben überreicht. Berufen wurden die ehemaligen Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Konrad Breitenborn, Dr. Karl-Heinz Daehre, Ulrich-Karl Engel und Dr. Manfred Püchel.

 

Die Landesregierung will den früheren Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze zu einem „Naturmonument Grünes Band Sachsen-Anhalt“ entwickeln. Das Kuratorium soll als Botschafter für das Vorhaben fungieren und die Landesregierung mit seiner politischen Erfahrung und seinem Sachverstand beraten. So wird es Stellungnahmen zu Planungen und Berichten der beteiligten Ressorts abgeben und Anregungen zur Umsetzung des Projektes geben. Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich.

 

Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Der ehemalige Todesstreifen an der innerdeutschen Grenze hat sich in weiten Teilen zu einem grünen Band entwickelt, das nicht mehr teilt, sondern verbindet. Wir wollen diesen wertvollen Naturraum als einzigartiges Biotopsystem erhalten. Er soll Lebensraum für Pflanze und Tier sein, aber auch im Einklang mit der Natur genutzt werden können, landwirtschaftlich wie touristisch. Zugleich werden wir mit dem Vorhaben an ein Stück deutscher Geschichte erinnern.“

 

Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erklärte: „Das Grüne Band ist eine Folge der deutschen Teilung. Es stellt daher zwei Seiten derselben Medaille dar: Am Grünen Band wird die Erinnerung wachgehalten und gleichzeitig ist eine einzigartige Natur erlebbar, ein Paradies der Artenvielfalt. Es ist jetzt unsere Aufgabe, beides zu erhalten, zu sichern und erlebbar zu machen.“

 

Es ist vorgesehen, dass das Grüne Band Sachsen-Anhalt bis zum Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 als „Nationales Naturmonument“ gemäß § 24 Bundesnaturschutzgesetz ausgewiesen wird. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Unterstützt wird es dabei von einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Die Staatskanzlei wird den historischen und erinnerungskulturellen Teil koordinieren.