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BPOLI MD: Verstärkte Fahndungsmaßnahme der Bundespolizei in Mitteldeutschland

Bundespolizeiinspektion Magdeburg - 12. September 2018


19 Straftaten festgestellt - Verstöße u.a. gegen das Waffengesetz, BtM, zwei Haftbefehle



Dessau-Wittenberg-Bitterfeld-Bernburg (ots) - Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg, zuständig für die bahnpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung im gesamten Bundesland Sachsen-Anhalt, führte in jüngerer Vergangenheit bereits mehrere Fahndungseinsätze durch. Um unter anderem das Sicherheitsgefühl von Reisenden zu stärken wird in diesen Einsätzen mit vielen Bundespolizisten auf bestimmten Bahnstrecken und Bahnhöfen intensiv gefahndet.

Eben solch ein Fahndungseinsatz fand am gestrigen Tag, den 11.09.2018 auf den Bahnhöfen Dessau, Bitterfeld und Bernburg statt. Zudem wurden die Bahnstrecken Dessau - Bitterfeld, Bitterfeld - Lutherstadt Wittenberg und Dessau - Bernburg in der Zeit von 13:00 - 20:00 Uhr bestreift.

Insgesamt wurden von der Bundespolizei in diesem Zeitraum 19 Straftaten, eine Ordnungswidrigkeit und fünf Fahndungstreffer festgestellt. Die Straftaten gliedern sich neben acht Schwarzfahrten/ Erschleichen von Leistungen in drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Mitführen von geringen Mengen Drogen), Verstöße gegen das Waffengesetz (Mitführen von verbotenen Gegenständen u.a. Teleskopschlagstock), Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und in zwei Diebstähle.

Bei den Fahndungstreffern wurden zwei Personen mit Haftbefehlen entdeckt.

Ein 22-Jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Magdeburg zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erlassen. Die geforderte Strafe von 95 Euro brachte ihm ein Bekannter und der 22-jährige Mann konnte die Dienststelle als freier Mann verlassen.

Ebenfalls mit einem Haftbefehl ausgeschrieben war ein 45-Jähriger, den die Bundespolizisten im Zug zwischen Jeßnitz und Dessau stellten. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ihn zur Strafvollstreckung ausgeschrieben. Die geforderte Geldstrafe von 1750 Euro konnte er begleichen und durfte danach ebenfalls seinen Weg fortsetzen.

Resümierend geht die Bundespolizei erneut von einer erfolgreichen Fahndungsmaßnahme aus. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg wird auch zukünftig an Schwerpunktbahnhöfen und auf gefährdeten Bahnstrecken verstärkte Fahndungseinsätze durchführen.