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Martin Rabanus (SPD) zu Maaßen / Bundesarchivgesetz

14. September 2018


Statement des kultur- und medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus (Foto), zu Medienberichten über Maaßen im Zusammenhang mit dem Fall Alois Brunner / Bundesarchivgesetz:

 

„Medienberichte, Herr Maaßen wolle dafür sorgen, dass das Bundesarchivgesetz geändert werde, sind zutiefst befremdlich.


Herr Maaßen ist nicht für die Gesetzgebung zuständig und hat hier für nichts zu sorgen.


 

Wenn eine Novellierung des Bundesarchivgesetzes anstünde, um den Zugang weiter zu verbessern und um Ausnahmetatbestände zu reduzieren, würden wir wie üblich externen Sachverstand einholen.

Nur weil sich die Behörde durch legitime Anfragen überfordert fühlt, erwächst aber kein gesetzlicher Regelungsbedarf. Sollten zusätzliche Ressourcen für das Amt erforderlich sein, so muss das Herr Maaßen beim Innenministerium anmelden. Das sollte ihm eigentlich bekannt sein.

 

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass Herr Maaßen nicht jedes journalistische Auskunftsersuchen ablehnen kann und damit die Presse vor Gericht zwingt. Wenn ein Gesetz Auskunftsrechte einräumt, dann muss jede Behörde der gesetzlichen Anordnung folgen, eine Flucht in Gerichtsverfahren darf es nicht geben.

 

Es ist überhaupt nicht verständlich warum sich das Bundesamt für den Verfassungsschutz weigert, die Akten von Alois Brunner herauszugeben. Vielleicht muss Herr Maaßen daran erinnert werden, das Alois Brunner einer der Hauptverantwortlichen für die Ermordung der Europäischen Juden war; mehrfach zum Tode verurteilt. Das Bundesamt für den Verfassungsschutz muss unsere Demokratie schützen, nicht Nazis. Die Koalition hat verabredet, das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene zu stärken. Offensichtlich wird es höchste Zeit, das umzusetzen. Es steht außer Frage, dass es dabei keine Bereichsausnahme für den Verfassungsschutz geben kann.“