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Wirtschaftsrat: Unternehmenssteuerreform für den Wirtschaftsstandort Deutschland überfällig

17. September 2018


Wolfgang Steiger: Untersuchung des Ifo-Instituts bestätigt dringenden Handlungsbedarf


Berlin, 17. September 2018. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht sich in seiner Forderung nach einer umfassenden Unternehmenssteuerreform durch die aktuelle Ifo-Untersuchung zum internationalen Steuerwettbewerb bestätigt. „Immer mehr Industrieländer, darunter auch unsere direkten Nachbarn Belgien und Frankreich, erkennen wie wichtig die steuerlichen Rahmenbedingungen eines Landes für dessen Attraktivität als Wirtschaftsstandort sind. Lediglich Deutschland leistet sich einen steuerpolitischen Tiefschlaf“, kritisiert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Es ist aus Sicht des Wirtschaftsrates jedoch nicht ausreichend, nur bei der Steuerbelastung der Unternehmen anzusetzen. „Die immer mehr zunehmenden Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die mangelnde Kompatibilität des deutschen Steuerrechts mit internationalen Standards führen zu Mehrkosten und -arbeit für die Unternehmen. Dies belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen auf dem immer stärker zusammenwachsenden Weltmarkt“ erläutert Wolfgang Steiger. Die seitens des Ifo-Gutachtens dargelegten Ausweichstrategien der Unternehmen führen zur verstärkten Investition im Ausland und zu einer Kosten- und Substanzreduktion im Inland, was in letzter Konsequenz auch zu einer Abwanderung von Steuersubstrat, Arbeitsplätzen und somit unserem Wohlstand führt.

Der Wirtschaftsrat fordert daher ein Unternehmenssteuerpaket, das mindestens die folgenden Punkte beinhaltet: Harmonisierung und Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen unabhängig von deren Rechtsform, Überführung der Gewerbesteuer in eine Zuschlagssteuer zur Körperschaftsteuer sowie deutliche Reduktion der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Daneben sollte auch Aspekte wie die Absenkung der Nachzahlungszinsen auf ein marktübliches Niveau, die Entschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die Beibehaltung der Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte berücksichtigt werden. Abschließend muss sichergestellt werden, dass Deutschland die Besteuerung von digitalen Geschäftsmodellen unemotional und in Abstimmung mit der internationalen Staatengemeinschaft adressiert und Schnellschüsse wie die umsatzbasierte Digitalsteuer vermeidet.