header-placeholder


image header
image
csm 131583.rgb 79048ddc47

Gesundheits News: An lauten Arbeitsplätzen sollte man das Gehör konsequent schützen

20. September 2018

Foto: An "lauten" Arbeitsplätzen unverzichtbar: ein zuverlässig und gut sitzender Gehörschutz. / © djd/3M

Lärm - Ein unterschätztes Risiko

(djd). Lärm kann krank machen, angefangen mit kurzfristigen Symptomen wie Ohrgeräuschen oder einem Hörsturz bis hin zu Langzeitfolgen, beispielsweise einer dauerhaften Lärmschwerhörigkeit, Konzentrationsstörungen oder gar Veränderungen des Blutdrucks. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Und doch werden die individuellen Gesundheitsrisiken für das Gehör oft unterschätzt. Dies spiegelt sich in den Statistiken der Berufsgenossenschaften wider: Mit über 6.600 anerkannten Fällen im Jahr 2017 zählt Lärm zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Arbeitgeber sind in der Pflicht

Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und nimmt seit diesem Jahr die Arbeitgeber verstärkt in die Pflicht: Die Bereitstellung eines geeigneten Gehörschutzes und Schulungen sind damit an Lärmarbeitsplätzen vorgeschrieben. Beschäftigte sind schon aus eigenem Interesse gut beraten, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Die entsprechende EU-Verordnung (PSA Verordnung EU 2016/425) stuft Lärm erstmals in dieselbe Risiko-Kategorie (PSA-Kategorie 3) ein wie den Atemschutz oder eine Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe. Ab einem Dauerlärm von 80 Dezibel (dB) muss der Arbeitgeber einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Zum Vergleich: Ein Rockkonzert erreicht locker 105 dB und mehr, ein Aufsitzrasenmäher ist mit gut 90 dB ebenfalls unüberhörbar. Wer an einem derart "lauten" Arbeitsplatz tätig ist, sollte also auf einem guten Gehörschutz bestehen - und diesen vor allem auch konsequent tragen.

Der Gehörschutz muss richtig sitzen und dämmen

"Wichtig ist es, erstmal den persönlichen Dämmwert (PAR) des Mitarbeiters zu kennen. Denn nur so kann der für ihn passende Gehörschutz ausgewählt werden", unterstreicht 3M Arbeitsschutzexperte João do Rosario. Erfahrungswerte aus der Praxis würden jedoch zeigen, dass auch der Gehörschutz mit dem höchsten Dämmwert den erwarteten Schutz nicht bieten kann, wenn er nicht richtig sitzt oder unsachgemäß verwendet wird. Unternehmen sind deshalb laut Verordnung dazu verpflichtet, das korrekte Tragen des Gehörschutzes mindestens einmal jährlich zu schulen. Zudem halten sich rund ums Thema Lärm hartnäckig viele Vorurteile - etwa die Meinung, dass gelegentliche, kurze Lärmbelastungen nicht weiter schlimm seien. Das Gegenteil ist der Fall, so do Rosario weiter: "15 Minuten bei einem Lärmpegel von 100 Dezibel haben die gleichen negativen Auswirkungen wie acht Stunden bei 85 Dezibel." Ausführliche Informationen und Fachtipps enthält die Gehörschutzfibel, die unter www.go.3M.com/gehoerschutz abrufbar ist.