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Zoll News: Pyrotechnik hat das ganze Jahr Saison

Frankfurt (Oder), den 29. September 2018


Über 800 Kilogramm Feuerwerkskörper in einem Kleintransporter festgestellt


Insgesamt 828,35 Kilogramm Pyrotechnik stellten Zöllner bei der Kontrolle eines niederländischen Fahrzeugs am 25. September 2018 auf der Landesstraße 284 zwischen Schwedt und Angermünde fest.

Die 6.325 Feuerwerkskörper gehörten alle der Klasse F3 und F4 an. Die für den Gebrauch und den Transport der Pyrotechnik notwendigen Genehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz konnte der Fahrer nicht vorlegen.

Der Fahrer bekannte sich zur Pyrotechnik. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.


Hintergrund:

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorie F3 und F4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die Verbringer von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3 und F4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.