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Bundestag

Heute im Bundestag: Kritik an geplanter Lkw-Mautänderung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 10. Oktober 2018

  1. Zoll-Einheit hat Altfälle abgearbeitet
  2. Änderung bei Akkreditierungsstellengesetz
  3. FDP-Antrag zur Reproduktion abgelehnt
  4. Kritik an geplanter Lkw-Mautänderung
  5. Vermögensverteilung in Deutschland
  6. Ungleichheit bei Einkommen


01. Zoll-Einheit hat Altfälle abgearbeitet

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die mit Startschwierigkeiten zu kämpfende "Financial Intelligence Unit" (FIU) des Zolls, die Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auswertet, hat alle sogenannten Altfälle, die bislang nicht bearbeitet werden konnten, inzwischen abgearbeitet. Dies berichtete die Bundesregierung am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses. Kritische und eilbedürftige Meldungen würden spätestens am nächsten Tag an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Derzeit seien 130 Planstellen besetzt; 230 Mitarbeiter aus der Zollverwaltung würden die FIU verstärken. Es sei ein Aufwuchs auf insgesamt 475 Stellen beabsichtigt. Man sei "auf einem guten Weg", so die Regierung.

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass der anfängliche Rückstau bei den Verdachtsmeldungen beseitigt werden konnte. Die zeitnahe Bearbeitung der Meldungen werde jetzt möglich. Die SPD-Fraktion schloss sich der Beurteilung der Union an und sprach sich dafür aus, die Personalgewinnung attraktiver zu gestalten.

Die Urteile der Oppositionsfraktionen fielen wesentlich kritischer aus. Die AfD-Fraktion bezweifelte, dass die Fälle wirklich abgearbeitet worden seien und fragte, ob da nicht einfach nur Stempel draufgedrückt worden seien. Für die FDP-Fraktion war der Bericht der Bundesregierung "zu positiv gezeichnet". Auch die Fraktion Die Linke hatte unter Berufung auf Angaben von Experten nicht den Eindruck, dass die strukturellen Probleme abgestellt seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf nach wie vor bestehende Probleme mit der von der FIU genutzten Software. Sie sprach sich für attraktive Angebote an Stellenbewerber aus.

Ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/2592) für eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland fand nur die Zustimmung von Linksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Die FDP-Fraktion enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD setzten mit ihrer Mehrheit die Ablehnung des Antrages durch. In dem Antrag verlangt die Linksfraktion von der Bundesregierung Sofortmaßnahmen, um den reibungslosen Ablauf der Bearbeitung und Weiterleitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu gewährleisten. Der Rückstau bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen in der "Financial Intelligence Unit" müsse abgebaut werden, allerdings unter Einhaltung der erforderlichen Analysestandards.

Wie die Fraktion in ihrem Antrag weiter schreibt, waren die Aufgaben der FIU vor der Verlagerung zum Zoll auf Landeskriminalämter und Bundeskriminalamt verteilt. Mit der Verlagerung zum Zoll sei aber der Personalstock trotz zunehmender Zahl von Meldungen verringert worden. Eine Folge sei ein Rückstau bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Ende März 2018 habe es immer noch 29.173 unbearbeitete Geldwäscheverdachtsmeldungen gegeben.




02. Änderung bei Akkreditierungsstellengesetz

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat gesetzliche Neuregelungen zur Akkreditierungsstelle beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP stimmte das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch für die Annahme eines Gesetzentwurfs in geänderter Fassung (19/3373). Die Abgeordneten der Grünen und Linken enthielten sich. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Woche den Bundestag in zweiter und dritter Lesung passieren. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, im Nachgang in einem Fachgespräch Details zu den Auswirkungen zu diskutieren. Mit der Novelle setze die Bundesregierung EU-Vorgaben um, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Christian Hirte (CDU). Es laufe ein Vertragsverletzungsverfahren, man müsse aktiv werden.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) soll in die Lage versetzt werden, ihre Alleinstellung zu verteidigen - also Tätigkeiten zu untersagen, die ihren Vorbehaltsbereich beschneiden. Außerdem wird die Gewerbeordnung so geändert, dass Industrie- und Handelskammern bundesweit einheitliche Sachkundeprüfungen für bestimmte Berufe durchführen dürfen. In der Gewerbeordnung wird außerdem eine Ermächtigungsgrundlage mit Blick auf Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie erweitert.

Die Unionsfraktion pflichtete dem Staatssekretär in Bezug auf die Notwendigkeit des Handelns bei. Es gehe darum, Schattenakkreditierungsstellen zu schließen. Gütezeichen und Nachhaltigkeitssiegel seien nicht betroffen. Ein Abgeordneter der SPD-Fraktion betonte, der Aufgabenumfang der DAkkS werde nicht erweitert, sondern lediglich an EU-Recht ausgerichtet.

Die Opposition folgte diesen Argumentationen nur zum Teil. Ein AfD-Abgeordneter warf auf, ob mehr Wettbewerb in dem Bereich gar wünschenswert sein könnte. Die FDP-Fraktion fürchtete, dass letztlich doch der Aufgabenbereich der Akkreditierungsstelle erweitert werde und dies zu Lasten der Privatwirtschaft gehe. Außerdem sei fraglich, wer denn die DAkkS kontrolliere.

Die Linksfraktion begrüßte das Ziel, Einheitlichkeit herzustellen. Ein Abgeordneter wies darauf hin, dass es sich bei der Stelle um eine Institution mit hoheitlichen Aufgaben handele - es stelle sich die Frage, warum die DAkkS dann privatwirtschaftlich organisiert sei. Die Grünen-Fraktion begründete ihre Enthaltung damit, dass es offene Fragen zu Umsetzung und internationaler Ausrichtung gebe.




03. FDP-Antrag zur Reproduktion abgelehnt

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die FDP ist mit ihrem Vorstoß für eine Reform der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (19/585) am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag unter anderem, dass der Bund im gesamten Bundesgebiet unabhängig von einer Kofinanzierung der Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche einer Kinderwunschbehandlung übernimmt. Es gebe zwar kein Recht auf Kinder, aber ein Recht auf die Chance auf Kinder, begründete die Fraktion im Ausschuss ihre Forderungen. Deshalb müsse der Bund kinderlose Paare und Alleinerziehende bei der Realisierung eines Kinderwunsches unterstützen.

Dem prinzipiellen Ansinnen des FDP-Antrags stimmten alle anderen Fraktionen im Ausschuss zu. Kritisch bewertet wurde jedoch die Forderung, die finanzielle Unterstützung der Kinderwunschbehandlung auch auf Alleinstehende auszuweiten und die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen aufzuheben. Mehrheitlich auf Ablehnung stieß auch eine Förderung der Nutzung von Samenzellspenden sowie der Nutzung von kryokonservierten Ei- und Samenzellen. Es dürfe zu keiner staatliche Alimentierung einer "Reproduktionsindustrie" kommen.

Vertreter von CDU/CSU und SPD kündigten an, dass die Koalition gemäß ihres Koalitionsvertrages einen Gesetzentwurf zur Reform Reproduktionsrichtlinie vorlegen werde. Die unterschiedlichen Regelungen über die Kofinanzierung in den Bundesländern sei ungerecht. Die Realisierung eines Kinderwunsches dürfe nicht vom Wohnort abhängig sein.




04. Kritik an geplanter Lkw-Mautänderung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Die sich aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes" (19/3930) ergebende "eklatante Mautsteigerung" wird nach Ansicht von Dirk Engelhardt vom Bundesverband für Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) die Verbraucherpreise beeinflussen. Das sagte der BGL-Hauptgeschäftsführer während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch. Von Mehrkosten in Höhe von drei Milliarden Euro durch die schon erfolgte Ausweitung der Maut und die geplante Mautänderung ging Jürgen Hasler, Abteilungsleiter Mobilität und Logistik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), aus. Der Wettbewerb in der Speditionsbranche werde sich verschärfen, möglicherweise auch zu Lasten sozialer Standards, sagte er.

Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Durch die Einführung von Gewichtsklassen will die Bundesregierung die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöhen. Außerdem ist geplant, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien.

Kritik übte BGL-Vertreter Engelhardt auch am Vorhaben der Bundesregierung, land- und forstwirtschaftliche Lkw mit einer Geschwindigkeit bis zu 60 km/h von der Bemautung auszunehmen. Dies stelle eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar und habe zu einem Riesenaufschrei der Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr geführt, sagte Engelhardt. Wenn es eine Ausnahme für derartige Fahrzeuge geben solle, müsse die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h beschränkt werden, forderte er.

Eine zeitliche Begrenzung der Mautbefreiung für Elektro-Lkw verlangte Dirk Flege von der Allianz pro Schiene. Grundsätzlich aber begrüßte er die Mautänderung. Die in den vergangenen Jahren immer weiter auseinandergegangene Kostenschere zwischen der Lkw-Maut und den Trassenpreisen zu Ungunsten der Schiene werde so zumindest ein stückweit geschlossen. Kritisch äußerte sich Flege zur weiter geltenden Mautbefreiung für Fernbusse und dem Verzicht der Bundesregierung, die Mautlücke zwischen Lkw mit einem Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen, die keine Lkw-Maut zahlen müssten und Lkw ab 7,5 Tonnen zu schließen.

Aus Sicht von Kurt-Christian Scheel vom Verband der Automobilindustrie sollte die Mautbefreiung für Fernbusse jedoch weiterhin gelten. Fernbusse würden ihre Kosten weitgehend selbst tragen, argumentierte er. Anders als sein Vorredner, der die Einnahmen aus der Lkw-Maut, die deutlich über den Kosten lägen, auf alle Verkehrsträger, inklusive die Schienen verteilen möchte, lehnte Scheel dies ab. Der Finanzierungskreislauf Straße sei sachgerecht, zumal sich die Höhe der Mautsätze an den Wegekosten für Bau und Erhalt der Fernstraßen orientiere.

Für eine Einbeziehung der Fernbusse in die Maut sprach sich wiederum Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) aus. Alles andere stelle einen klaren Nachteil für den Schienenverkehr dar, befand er. Lottsiepen lehnte zugleich auch die Zweckbindung der Mautmittel an die Straßen ab. Es müsse der Grundsatz gelten: Verkehr finanziert Verkehr. Schließlich forderte der VCD-Vertreter, die Maut auf allen Straßen und für alle Lkw zu erheben.

Thomas Kiel, Vertreter des Deutschen Städtetages, forderte Ausnahmen für Kommunalfahrzeuge, wie Müllautos und anderen Entsorgungsfahrzeuge. Dabei dürfe es keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge in kommunaler Hand sind oder privaten Unternehmen gehören, die im Auftrag der Kommunen Dienstleistungen erbringen.

Michael Korn von der Alfen Consult GmbH, die das Wegekostengutachten erstellt hat, verwies darauf, dass mit dem neuen Gutachten eine höhere Kostenabdeckung erreicht werde. An der Systematik, wie die Wegekosten verteilt würden, habe sich jedoch nichts geändert.




05. Vermögensverteilung in Deutschland

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4682) zur Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland gestellt. Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich das private Nettovermögen pro Zehntel der Bevölkerung und wie sich die Summe des Nettovermögens aller Netto-Vermögensmillionäre in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2017 entwickelt hat.




06. Ungleichheit bei Einkommen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Zur Entwicklung der Einkommensungleichheit hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/4684) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie sich der Gini-Koeffizient in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt hat und wie viele Personen im vergangenen Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 65.000 Euro im Jahr hatten.



Foto: Bundesregierung / Bergmann