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Bundestag

Heute im Bundestag: Datenschutz im Sport

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 11. Oktober 2018

  1. Datenschutz im Sport
  2. AfD will Steuergutschrift für Forschung
  3. Stärkung des Europäischen Bildungsraums
  4. Ausgestaltung des Pakts für den Rechtsstaat
  5. Förderung der zukünftigen Nutztierhaltung


01. Datenschutz im Sport

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Über die Folgen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Sport hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch mit Vertretern der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) diskutiert. Sie machten deutlich, dass von großen Veränderungen nicht auszugehen sei. Wer bislang korrekt mit Datenschutzregelungen umgegangen ist, brauche nicht viel zu verändern, betonten die Experten. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Verein oder Verband sei zudem erst dann zwingend nötig, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Was die Zuständigkeiten angeht so wurde in der Sitzung darauf hingewiesen, dass Vereine und Verbände in aller Regel durch die Datenschutzbehörden der Länder überprüft würden. Generell einheitliche Entscheidungen seien so kaum erreichbar, da die Datenschutzbeauftragten der Länder selbstständige Behörden seien, die Auslegungsentscheidungen im Einzelfall treffen würden. Gleichwohl gebe es Konferenzen, auf denen sich die Datenschutzbeauftragten abstimmen und einzelne Fälle gemeinsam beraten würden.




02. AfD will Steuergutschrift für Forschung

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Zur Stärkung der Investitionskraft der deutschen Wirtschaft soll eine steuerliche Forschungsförderung eingeführt werden. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/4844). Eingeführt werden soll ein einfaches Instrument der indirekten Förderung neben der direkten Projektförderung. Konzipiert werden solle sie als Steuergutschrift ("tax credit") auf Basis des Gesamtvolumens der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Diese Art der Förderung sei einfach zu handhaben, breitenwirksam und wettbewerbsneutral. Erreicht würden damit auch solche Unternehmen, die für eine Projektförderung nicht in Frage kommen würden.

Wie es in dem Antrag weiter heißt, sind die Ausgaben der deutschen Wirtschaft für Forschung und Entwicklung in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt habe 2016 bei 2,01 Prozent gelegen. Der Anteil der forschenden Unternehmen betrage seit Jahren unverändert 60 Prozent. Und die 100 forschungsstärksten Unternehmen würden insgesamt zwei Drittel der Forschungsaufwendungen abdecken. Allein zehn dieser Unternehmen würden sogar zwei Drittel der Aufwendungen abdecken. "Um die Innovationsbasis zu verbreitern, die Chance auf ,radikale disruptive Innovationen' mit hohem Neuheitsgrad zu vergrößern und bislang unterrepräsentierten Branchen mit hohem Wachstumspotenzial mehr Bedeutung zu geben, sollten die Förder- und Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden", fordern die Abgeordneten.

Weiter heißt es in dem Antrag, während die Zuschussförderung die Durchführung eines Forschungsprojektes erst ermöglicht, schaffe die steuerliche FuE-Förderung zusätzliche Liquiditätsspielräume für Innovationsvorhaben. "Eine gezielte steuerliche FuE-Förderung wird so zum Innovationsmotor für die Wirtschaft im Rahmen von Innovationsclustern und hilft großen und kleinen Unternehmen gleichermaßen, sich an die Spitze der Entwicklung von Höchsttechnologien zu stellen." Forschende kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Hightech-Start-ups würden oft von Forschungsaufträgen großer Unternehmen leben. Würden Großunternehmen jedoch von der Förderung ausgeschlossen würden, treffe das die KMU und die Hightech-KMU ebenfalls. Allein 2016 hätten deutsche Unternehmen für 17,021 Milliarden Euro FuE-Aufträge an andere Unternehmen in Deutschland vergeben.




03. Stärkung des Europäischen Bildungsraums

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Mit der Bologna-Erklärung wurde im Jahr 1999 von 30 Staaten die Basis zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraums (EHR) gelegt. Heute studieren in inzwischen 48 Ländern nahezu alle europäischen Studenten in einem gestuften Studiensystem mit Bachelor- und Masterstudiengängen. Die internationale Mobilität ist in dieser Zeit im EHR deutlich gestiegen und eine umfassende Qualitätssicherung für eine qualitativ hochwertige Hochschulbildung wurde implementiert. Dadurch ist der EHR zu einem weltweit beachteten Forum mit Vorbildfunktion geworden, was auch zeigt, dass sich der Bologna-Prozess - trotz noch immer vorhandener Defizite - auf dem richtigen Weg befindet. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/4846).

Die Koalition fordert in ihrem Antrag, den länderübergreifenden Austausch und die Mobilität innerhalb des EHR zu stärken. Die Vorteile des EHR sollen genutzt werden, um die europäische Bildungsidee sowie den Austausch und die Kooperation der Hochschulen in Studium, Lehre, Forschung und Management europaweit und auch international zu fördern. Der Austausch von Studenten und Wissenschaftlern über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) soll weiterhin unterstützt und ausgebaut werden. Auch der Austausch europäischer Doktoranden soll so besser gefördert werden. Darüber hinaus sollen auch Beschäftigte im Bereich des Hochschul- und Wissenschaftsmanagements sowie der Verwaltung ermutigt werden, an internationalen Austauschmöglichkeiten - auch im Rahmen des neuen Erasmus-Programms - teilzunehmen. Auch die Digitalisierung böte für den Austausch große Chancen, um die europäischen Hochschulen besser zu vernetzen.

Ferner treten CDU/CSU und SPD dafür ein, sich für die Erhöhung der Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ einzusetzen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Koalition den Vorschlag der Europäischen Kommission, die EU-Haushaltsmittel für das neue Erasmus-Programm auf 30 Milliarden Euro zu erhöhen. Die Verwendung der Mittel müsse allerdings in allen Einzelbereichen dem Anspruch als Bildungsprogramm gerecht werden.

Zudem wirbt die große Koalition dafür, sich für die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft zwischen Hochschulen in der EU und im Vereinigten Königreich (VK) nach dem "Brexit" einzusetzen. Ziel sei es, dass das VK auch nach dem "Brexit" ein Teil des akademischen und forschenden Europas bleibe. Das Erasmus-Programm sei hier von besonderer Bedeutung. Der Austausch und die Mobilität aller an den Programmbereichen von Erasmus teilnehmenden Personen solle nach dem "Brexit" im gegenseitigen Interesse gestaltet werden. Wenn das VK sich entscheide, nach 2020 volles Mitglied des Erasmus-Programms zu bleiben, und die dafür notwendigen Voraussetzungen erfülle, sollte eine britische Teilnahme am Programm in Betracht gezogen werden. Allerdings könne eine solche Entscheidung in den Brexit-Verhandlungen nicht isoliert von anderen Politikbereichen getroffen werden. Zudem würden es CDU/CSU und SPD begrüßen, wenn Wissenschaftler aus der EU-27, die nach dem "Brexit" im VK bleiben, bei der Klärung von Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen sowie zu Visa-Auflagen unterstützt werden.

Nach den Vorstellungen von CDU/CSU und SPD soll die Attraktivität der Fachhochschulen als treibende Kraft des Bologna-Prozesses in Deutschland sowohl für deutsche als auch für ausländische Studenten erhöht werden. Der letzte Bologna-Bericht der Bundesregierung habe gezeigt, dass im Wintersemester 2016/17 nur wenige ausländische Studenten an deutschen Fachhochschulen immatrikuliert gewesen seien. Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften stünden für praxisnahe akademische Ausbildung von Fachkräften, anwendungsnahe Forschung und enge, oft regional verankerte Kooperationen mit der Wirtschaft und insbesondere dem Mittelstand. Dieses Alleinstellungsmerkmal im deutschen Wissenschafts- und Bildungssystem müsse künftig noch besser national und international herausgestellt werden.

Zudem fordern CDU/CSU und SPD sich weiterhin an der konzeptionellen Gestaltung und Umsetzung der Initiative der EU-Staats- und Regierungschefs für europäische Hochschulen mit einer "Bottom-up"-Strategie zu beteiligen. Bis 2024 sollen zwanzig "europäische Hochschulen" auf den Weg gebracht werden. Im Rahmen der "Bottom-up"-Strategie sollen die strategischen Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU gestärkt werden. Dazu sollen europäische Hochschulnetzwerke in der gesamten EU auf der Grundlage bereits existierender Hochschulpartnerschaften und Hochschulen mit einer ausgewogenen geografischen Verteilung errichtet werden. Sie sollen Studenten ermöglichen, durch eine Kombination von Studien in mehreren EU-Ländern einen Studienabschluss zu erwerben. Die europäischen Hochschulen sollen als offene Netzwerke gestaltet werden, an denen sowohl forschungsorientierte Universitäten als auch Fachhochschulen teilnehmen können.




04. Ausgestaltung des Pakts für den Rechtsstaat

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über den von der Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossenen Pakt für den Rechtsstaat gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4702) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4340). Der im Koalitionsvertrag enthaltene Pakt stelle eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dar, in der sich beide Seiten zu Maßnahmen verpflichten, um den Rechtsstaat zu stärken, schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung sei Gegenstand laufender Gespräche auf verschiedenen Ebenen. Das Thema "Pakt für den Rechtsstaat" solle auch zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und den Regierungschefs der Länder zeitnah diskutiert und konkretisiert werden. Die Anregungen des Deutschen Richterbundes und des Deutschen Anwaltvereins in der "Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat" würden dabei in die Prüfungen einbezogen.




05. Förderung der zukünftigen Nutztierhaltung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Nutztierhaltung der Zukunft muss die Erfordernisse für eine tiergerechte Haltung und das Tierwohl sowie die Einhaltung von Umweltstandards auch in Bereich der Ammoniak-Emissionen erfüllen. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/4689) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4341) zu Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft fest. Die Regierung führt dazu weiter aus, dass tiergerechte Ställe mit Auslauf teilweise höhere Ammoniakemissionen aufweisen könnten, allerdings würden dazu belastbare Angaben zu Emissionswerten fehlen. Deshalb werde derzeit ein umfangreiches Forschungs- und Messprojekt (EmiDat/EMiMIN) gefördert. Aber auch die Nutztierstrategie der Bundesregierung widme sich der Frage, mit welchen Maßnahmen beide Ziele erfüllt werden können

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) können mit Hilfe des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen in Stallneubauten oder -modernisierungen, in Güllelager und Güllelagerabdeckungen gefördert werden. Der Bund und die Bundesländer wollen dazu gemeinsam einen GAK-Rahmenplan beschließen, heißt es in der Antwort. Der Bund wolle sich außerdem sich zu 60 Prozent an den Ausgaben der Länder beteiligen. Für die Umsetzung der Förderung sollen aber die Bundesländer zuständig sein. Darüber hinaus soll mit dem neuen Bundesprogramm "Nachhaltige Nutztierhaltung" eine langfristige und verlässliche finanzielle Grundlage geschaffen werden, um im Rahmen der Nutztierstrategie Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls und zur Verminderung der Umweltauswirkungen zu bewältigen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann