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Bundestag

Heute im Bundestag: Tierschutzrecht soll neu geordnet werden

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 15. Oktober 2018

  1. Grundbegriffe der KI vorgestellt
  2. Anzahl ökologischer Betriebe steigt leicht
  3. Höfesterben in Sachsen
  4. Wettbewerbsdruck bei Zuckerrübenanbau
  5. Tierschutzrecht soll neu geordnet werden


01. Grundbegriffe der KI vorgestellt

Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale" ist am Montagmorgen mit begriffsklärenden Vorträgen in eine ganztägige Klausurtagung gestartet. Fünf Sachverständige der Kommission erläuterten dabei in öffentlicher Sitzung Grundbegriffe rund um die "Künstliche Intelligenz". In nicht-öffentlicher Sitzung schloss sich eine Fragerunde an. Im weiteren Verlauf des Montags wollen die Mitglieder der Kommission zudem in Gruppen den Arbeitsauftrag der Kommission konkretisieren.

Aljoscha Burchardt (DFKI, Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz) führte aus, dass der Begriff "Künstliche Intelligenz" (KI) schwer zu definieren sei, weil auch der Begriff der menschlichen Intelligenz kaum definiert sei. Burchardt unterschied grundlegend zwischen "starker KI" als Vorstellung eines den Menschen imitierenden Systems und "schwacher KI" als Einzeltechnologien zur "smarten Mensch-Maschinen-Interaktion".Über "starke KI" werde im seriösen Umfeld eigentlich nicht geredet. Der Fokus liegt laut Burchardt vielmehr auf der "schwachen KI". In diesem Sinne ist laut Burchardt KI, insbesondere durch das maschinelle Lernen, das wesentliche Mittel der "zweiten Welle der Digitalisierung".

Antonio Krüger (ebenfalls DFKI) stellte die KI-Forschung als einen "Kanon von interdisziplinären Wissenschaften" dar. So differenzierte er etwa zwischen ingenieurwissenschaftlichen Zielen der KI-Entwicklung, die den wesentlichen Einsatzbereich ausmachten, und kognitionswissenschaftlichen Zielen. Im letzteren Bereich werde KI genutzt, um kognitive Prozesse besser zu verstehen. Krüger führte aus, dass KI-Systeme aktuell grundsätzlich besser mit aus menschlicher Sicht schweren Problemen, beispielsweise dem Suchen von Fehlern in Computerchips oder das Spielen von Schach auf höchsten Niveau, umgehen könnten. Aus menschlicher Sicht leichte Probleme, beispielsweise eine SIM-Karte zu wechseln oder einen Witz zu verstehen, seien für KI-Systeme hingegen schwer zu lösen.

Katharina Zweig (TU Kaiserslautern) ging in ihrem Vortrag auf zwei Grundängste gegenüber der KI ein: Menschen fürchteten demnach sowohl eine KI, die dichten könne und somit den Menschen ersetze, als auch eine KI, die richten könne, also Menschen bewertet beziehungsweise klassifiziert. Zweig skizzierte ein Konzept, nach welchen Kriterien die Anwendung von KI-Systemen im Bewertungs- beziehungsweise Klassifikationsbereich reguliert werden könnte.

Hannah Bast (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) stellte die grundsätzliche Funktionsweise des maschinellen Lernens (ML) und neuraler Netzwerke vor und grenzte diese Methode von klassischen Algorithmen ab. ML ermögliche es, komplexe Probleme wie Bildverarbeitung oder Spracherkennung ohne Vorgabe von Regeln anzugehen, was mit klassischen Algorithmen nicht möglich sei. ML revolutioniere die Informatik und die Welt, sagte Bast. Das sei "kein Hype, sondern einfach Fakt". Allerdings sei die Anwendung auf klar eingegrenzte Probleme beschränkt.

Sami Haddadin (TU München) trug zu KI-Anwendungen im Bereich der Robotik vor. KI führe in diesem Feld zu Innovationssprüngen, denn es ermögliche Anwendungen etwa im Bereich der Montage, die für die bisherigen Systeme nicht möglich gewesen seien. Haddadin führte dazu ein Beispiel aus der Forschung aus, bei dem es darum geht, Robotern das Einführen von Schlüsseln beizubringen und gelernte Fähigkeiten auf andere Problemkonstellationen zu übertragen.




02. Anzahl ökologischer Betriebe steigt leicht

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist in den Jahren 2010 bis 2017 von insgesamt 21.942 Unternehmen auf 25.465 angestiegen. Die von diesen Betrieben bewirtschaftete Fläche hat sich im gleichen Zeitraum von 990.702 Hektar auf 1.37 Millionen Hektar vergrößert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4748) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4181) auf Grundlage der Daten der Öko-Kontrollstellen hervor. Die Grünen hatte interessiert, in welchem Umfang entsprechende Betriebe während der vergangenen zehn Jahre Flächen aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gekauft oder gepachtet haben und ob die Überarbeitung der Privatisierungsrichtlinien der BVVG im Jahr 2010 zugunsten arbeitsintensiv wirtschaftender Betriebe mithilfe beschränkter Ausschreibungen zur Flächenvergrößerung beigetragen hat. Weiter heißt es dazu in der Antwort, dass im Durchschnitt die von den ökologisch wirtschaftenden Betrieben landwirtschaftlich genutzte Fläche im Jahr 2010 rund 45 Hektar betragen habe und im Jahr 2017 fast 54 Hektar. Allerdings lägen der Bundesregierung keine Informationen darüber vor, ob die Änderung der Privatisierungsgrundsätze der BVVG die Entwicklung beeinflusst habe.




03. Höfesterben in Sachsen

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert das sogenannte Höfesterben in einer Kleinen Anfrage (19/4789). Insbesondere kleine Höfe hätten es in Sachsen schwer, dauerhaft zu überleben und in der Konkurrenz mit den LPG-Nachfolgeunternehmen in der Nutztierhaltung zu bestehen. Die Abgeordneten wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Sachsen in den letzten 20 Jahren entwickelt hat. Des Weiteren soll Auskunft darüber gegeben werden, wie viele landwirtschaftliche Betriebe anteilig oder ausschließlich auf Bio-Produktion umgestellt haben.




04. Wettbewerbsdruck bei Zuckerrübenanbau

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Angesichts der historisch niedrigen Zuckerpreise und des Verbots wichtiger Pflanzenschutzmittel steht der Zuckerrübenanbau in Deutschland und in der EU unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Das konstatiert die Bundesregierung in einer Antwort (19/4805) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4425) nach alternativen Möglichkeiten zum Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau aufgrund des Anwendungsverbots der Neonicotinoidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland. Dazu heißt es weiter, dass mittelfristig unter Berücksichtigung prognostizierter Entwicklungen am Weltmarkt mit einer Stabilisierung des Zuckermarktes gerechnet werde. Unterdessen fördere die Regierung die Entwicklung nichtchemischer Verfahren, um zum einen den Wegfall wichtiger Wirkstoffe im Pflanzenschutz zu kompensieren und zum anderen die Intensität des chemischen Pflanzenschutzes zu reduzieren. Diesem Ziel diene auch die derzeit in Vorbereitung befindliche Ackerbaustrategie der Bundesregierung.

Grundsätzlich gelte es, die Forschung zu verstärken, um die Bandbreite innovativer und vorhandener Pflanzenschutzmittel zu erweitern. Damit neue Produkte zügig die erforderlichen Zulassungsverfahren durchlaufen können, seien zudem die an der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beteiligten Behörden zusätzlich mit mehr Mitteln ausgestattet worden.

Zum Resistenzmanagement bei Zuckerrüben heißt es in der Antwort konkret, dass für die Saatgutbehandlung bei Zuckerrüben der Wirkstoff Tefluthrin gegen Drahtwurm und Moosknopfkäfer zugelassen ist. Die Wirkung sei aber weniger langanhaltend als die der neonikotinoiden Wirkstoffe. Außerdem umfasse die Zulassung weder frühauftretende oberirdische Schädlinge noch Blattläuse. Zwei bis drei zusätzliche Spritzanwendungen seien voraussichtlich gegen die verschiedenen oberirdischen Schädlinge notwendig, für die verschiedene pyrethroidhaltige Pflanzenschutzmittel zugelassen seien. Erschwerend komme allerdings hinzu, dass bei der Anwendung pyrethroidhaltiger Pflanzenschutzmittel bereits Resistenzen aufgetreten seien. Gegen die Rübenfliege stehe ein dimethoathaltiges Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Hingegen als schwierig und hinsichtlich der Schadensentwicklung schwer abzuschätzen stelle sich die künftige Bekämpfungslücke gegen Blattläuse dar.




05. Tierschutzrecht soll neu geordnet werden

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Das deutsche Tierzuchtrecht soll an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (19/4950) vor, der das Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 ablösen soll. Notwendig sei die Novellierung, weil auf der EU-Ebene zahlreichen Richtlinien und Kommissionsentscheidungen in der EU-Verordnung (EU) 2016/1012 zusammengeführt worden seien. Die EU-Tierzuchtverordnung regelt unter anderem die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in den Mitgliedstaaten der EU und die Genehmigung von Zuchtprogrammen, die Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und die Zulassung zur Zucht sowie Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Referenzzentren der Europäischen Union im Bereich Tierzucht, die Ausgabe von Tierzuchtbescheinigungen, die Einfuhr von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die EU sowie amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten.


Foto: Bundesregierung / Bergmann