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JT 100929 073

LKW Kontrolle auf der A 2

Autobahn - Polizeirevier BAB / SVÜ Börde - Hohenwarsleben, den 18. Oktober 2018



Am 16.10.2018 führten Kräfte der Spezialisierten Verkehrsüberwachung des Autobahnpolizeireviers „Börde“ in der Zeit von 08.00-13.00 Uhr eine Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs unter dem Schwerpunkt Sicherheitsabstand im Bereich der BAB 2 durch. Gemeinsam mit den Kollegen der Bereitschaftspolizei, der BAG und des Gewerbeaufsichtsamtes aus Magdeburg wurden zwischen der Anschlussstelle Irxleben und dem Autobahnkreuz-Magdeburg in Fahrtrichtung Berlin 34 LKW kontrolliert.

Ein Großteil der Beanstandungen ergab sich aufgrund des nicht eingehaltenen vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes (29 Verstöße), die Nichteinhaltung der geltenden Lenk- und Ruhezeiten (8 Verstöße), sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrs- bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung. 

Für einen polnischen Fahrzeugführer eines Kleintransporters mit Anhänger endete die Fahrt vorerst in der Kontrollstelle, direkt vor dem Autobahnrevier „Börde“. Sein Fahrzeuggespann befand sich in solch einem schlechten Zustand, dass ihm die Autobahnpolizisten kurzerhand die Weiterfahrt untersagten. Die Zugvorrichtung war unfachmännisch am Kleintransporter angeschweißt und bereits verschlissen (defekte Kugelkupplung). Der auf dem Anhänger transportierte PKW wurde nur mangelhaft gesichert. Hinzu kamen ein beschädigtes Blinklicht vorn und erhebliche Risse in der Frontscheibe des Kleintransporters, sowie bereits ersichtliche Feuchtigkeitsschäden im Verbundglas. Gegen den Fahrer wurde aufgrund der technischen Mängel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die StVZO/StVO eingeleitet und eine Sicherheitsleistung erhoben.

Ein weiterer deutscher Fahrzeugführer konnte während der Kontrolle keine eigene personengebundene Fahrerkarte vorweisen. Stattdessen stellten die Kollegen beim Auslesen seiner Lenk- und Ruhezeiten eine fremde Fahrerkarte im digitalen Kontrollgerät des Sattelzuges fest. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht eingeleitet und ihm die Weiterfahrt untersagt.

Ein anderer Fahrer musste noch an Ort und Stelle und unter den prüfenden Augen der Kontrollkräfte einen abgefahrenen Reifen am Sattelzug wechseln, bevor er seine Fahrt fortsetzen konnte.

Insgesamt konnte 44 einzelne Verstöße bei den kontrollierten LKW festgestellt, geahndet und im Zuge dessen 19 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 2830 € erhoben werden.