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Heute in Magdeburg: Eike-von-Repgow-Preis 2018 an Prof. Dr. Clausdieter Schott verliehen

Magdeburg, den 18. Oktober 2018


Landeshauptstadt und Universität ehren renommierten Mittelalter-Experten


Der von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam gestiftete Eike-von-Repgow-Preis ist in diesem Jahr an den deutschen Rechtshistoriker Prof. Dr. Clausdieter Schott verliehen worden. Stadt und Universität würdigen damit unter anderem seine Forschungsleistungen, die in herausragender Weise dazu beigetragen haben, die mittelalterliche Rechtsgeschichte aufzuarbeiten.
 
Der Preis wurde am Abend im Rahmen eines Akademischen Festaktes durch Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und den Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Prof. Dr. Jens Strackeljan, verliehen.
 
In der Begründung des Kuratoriums zur Nominierung des diesjährigen Preisträgers heißt es: "Prof. Dr. Clausdieter Schott hat vor allem bei der Edition und Kommentierung der Sachsenspiegel-Ausgaben in vorderster Reihe als kompetenter Forscher und Autor mitgewirkt. Er ist in den entsprechenden Aufsatz- und Kommentarbänden prominent vertreten. Seine Arbeiten sind für die Forschung bis heute grundlegend. Des Weiteren hat er eine mehrfach aufgelegte neuhochdeutsche Übersetzung des Sachsenspiegels vorgelegt. Schott gehört zu den besten und angesehensten lebenden Sachsenspiegelforschern. Auch zum Magdeburger Recht hat sich Schott geäußert."
 
Der Preis wurde in der Johanniskirche überreicht. In Anwesenheit von hochrangigen Vertretern aus Politik, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft nahm Prof. Dr. Schott den Preis entgegen. Die Laudatio zur Würdigung des Preisträgers sprach Prof. Dr. Dr. Wilhelm Brauneder, Professor an der Universität Wien sowie Gastprofessor an den Universitäten Kansas, Paris und Budapest. Im Anschluss an die Preisübergabe hielt Prof. Dr. Schott einen Festvortrag zum Thema "Der Sachsenspiegel: Muster und Entwicklung".
 
Clausdieter Schott ist Professor für Rechtsgeschichte und Privatrecht. Ab 1975 war er Professor an der Universität Zürich. Schott promovierte 1964 in Freiburg i. Br. und habilitierte 1970 ebendort. Im März 2004 wurde er emeritiert.
 
Seine Forschungsschwerpunkte sind germanische Stammesrechte, mittelalterliche Rechtsbücher, Kodifikations- und Methodengeschichte, Gericht und Verfahren sowie Privatrechtsgeschichte und Rechtsikonographie.
 
 
 Kurzvita – Prof. Dr. Clausdieter Schott
 

- Dr. Clausdieter Schott ist am 1. November 1936 geboren worden und studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Freiburg i.Br., München und Hamburg.
- Schott promovierte 1964 in Freiburg i. Br. und habilitierte 1970.
- Ab 1975 war er ordentlicher Professor für Rechtsgeschichte und Privatrecht an der

Universität Zürich.

- Im März 2004 wurde er emeritiert.

 
Auswahl seiner Werke:

- Rat und Spruch der Juristenfakultät Freiburg i.Br., 1965, Dissertation, erschienen in:

Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte, Bd. 30 (Freiburg
1965).

- Der "Träger" als Treuhandform, 1975 (Forschungen zur Deutschen Rechtsgeschichte,

Bd. 10); Habilitationsschrift (Wien, Köln 1975).

- Rechtsgrundsätze und Gesetzeskorrektur. Ein Beitrag zur Geschichte gesetzlicher

Rechtsfindungsregeln (1975) (= Schriften zur Rechtsgeschichte Heft 9).

- Trauung und Jawort. Von der Brautübergabe zur Ziviltrauung. Zweite, völlig neu

bearbeitete Auflage. Frankfurt a.M. 1992.

- Kindesannahme – Adoption – Wahlkindschaft. Rechtsgeschichte und Rechtgeschichten, Frankfurt a.M. 2009.

 
Forschungsschwerpunkte:

- Germanische Stammesrechte
- mittelalterliche Rechtsbücher
- Kodifikationsgeschichte
- Methodengeschichte
- Gericht und Verfahren
- Privatrechtsgeschichte
- Rechtsikonographie

 
 
Eike-von-Repgow-Preis
 
Der Eike-von-Repgow-Preis wird gemeinsam von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg verliehen. Die erste Verleihung fand 1998 statt. Seit dem Jahr 2004 wird der Preis im jährlichen Wechsel mit dem Eike-von-Repgow-Stipendium verliehen.
 
Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u.a.:
"Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern."
 
"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."
 
Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.
 
Bisherige Eike-von-Repgow-Preisträger:

1998       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler
1999       Herr Prof. Dr. phil. habil. Günter Mühlpfordt
2000       Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand
2001       Herr Prof. Jürgen Goydke
2002       Herr Prof. Dr. Heiner Lück
2003       Herr Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Ebel
2004       Frau Prof. Dr. Danuta Janicka
2006       Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Karl Kroeschell
2008       Herr Prof. Dr. Rudolf Schieffer
2010       Herr Prof. László Blazovich
2012       Frau Dr. phil. Jolanta Karpavi?iené
2014       Herr. Prof. Dr. Dirk Heirbraut
2016       Prof. Dr. Bernd Schneidmüller
 
Darüber hinaus bekam Prof. Dr. Dr. hc. Rolf Lieberwirth 1988 die Repgow-Statuette verliehen und hat somit den Status eines Preisträgers.
 
 
Eike von Repgow
 

- um 1180 geboren im heutigen Reppichau
- nach 1233 gestorben in Großmühlen/ Schönebeck bei Magdeburg
- Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg
- Er besaß ein Haus in der Magdeburger Altstadt und ist um 1233 als Schöffe in einem Gerichtsvergleich in Salbke urkundlich nachgewiesen.

 
1220-1235      drei Fassungen des "Sachsenspiegels" in Niederdeutsch, Hochdeutsch und Latein
1225-1231      verfasste er die "Sächsische Weltchronik", erstes historisches Werk in deutscher Sprache
1233               urkundlicher Nachweis als Zeuge eines Gerichtsvergleiches in Salbke/ Magdeburg
 
Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie. Die von Repgows sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike von Repgow steht in verschiedenen Diensten, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Nach den Maßstäben seiner Zeit ist er kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus.
 
Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike von Repgow umfassende Rechtskenntnisse. Von seinen Lehnsherren wird er motiviert, diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den "Spiegel der Sachsen". Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des "Sachsenspiegels", zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein.
 
Was Eike von Repgow niederschreibt, ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit, in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte, und es beruht auf dem Recht der "guten Vorfahren".
 
Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des "Sachsenspiegels". Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum – Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. – lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der "Sachsenspiegel" – im Gegensatz zum Stadtrecht – das Landes- und Lehnsrecht. Im "Sachsenspiegel" ist das erste Mal in der Geschichte "Strafrecht" nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.
 
 
Sachsenspiegel und Magdeburger Recht
 
Der "Sachsenspiegel" ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Der Legende nach verfasste Eike von Repgow den Sachsenspiegel auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg.
 
Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg das Stadtrecht und wird der Stadt 1188 von Erzbischof Wichmann offiziell verliehen. Mit dem Sachsenspiegel gelangt das Magdeburger Stadtrecht nach Osteuropa und sogar bis nach Russland. Als sächsisch-magdeburgisches Recht findet es durch Rechtsverleihung Eingang in die Rechtskulturen vieler Landschaften und Städte Ost- und Mitteleuropas. Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungiert über Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mitteldeutschland.
 
Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden findet das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht deshalb auch von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte erbitten vom Magdeburger Schöffenstuhl Hilfe bei der Rechtsprechung.
 
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.
 
Der "Sachsenspiegel" ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, die private Aufzeichnung eines Rechtskundigen – also kein "Recht" im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach einer solchen Schrift, also dem Rechtsgebrauch, wird sie zum formalen Recht. Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen zu dieser Zeit in Lübeck und Magdeburg. Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen.
 
In Teilen Deutschlands, zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der "Sachsenspiegel" bis zum 31. Dezember 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, aber noch im Jahre 1932 stützt das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den "Sachsenspiegel". In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.
 
Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vier Fassungen des "Sachsenspiegels" und schließlich Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen. Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Ihr Ausgangspunkt sind jedoch die Repgowschen Texte. Mit dieser Fassung fand der Sachsenspiegel seinen inhaltlichen Abschluss. Insofern ist es völlig legitim – auch im Zusammenhang mit dem "Sachsenspiegel" – vom "Magdeburger Recht" zu sprechen.