Berlin: (hib/wid) Zwei Beamte des Landes Baden-Württemberg haben am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss über das Verfahren der Aufnahme von Asylbewerbern zum Zeitpunkt der Einreise des späteren Attentäters Anis Amri nach Deutschland berichtet. Die beiden Zeugen Andrea Hilpert-Voigt und Harald Bohn waren damals in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen beschäftigt, wo der Tunesier am 17. Juli 2015 aus Karlsruhe kommend auftauchte. Beide betonten allerdings, sie hätten an Amri keinerlei persönliche Erinnerungen mehr.
Die Zeugin Hilpert-Voigt war seit der Gründung der LEA in Ellwangen am 1. April 2015 ein Jahr lang im Bereich "Registrierung und Optionierung" tätig, wo es darum ging, Neuankömmlinge entweder in die Unterkunft einzuweisen oder nach einem automatisierten Verfahren auf die für sie zuständigen Bundesländer zu verteilen. Sie habe sich nicht einmal nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 erinnern können, dem Attentäter in ihrer beruflichen Funktion schon einmal begegnet zu sein. Erst als sie eine Zeugenladung für den Untersuchungsausschuss erhalten habe, der sich im Düsseldorfer Landtag mit dem Fall beschäftigt, sei ihr klar geworden, "dass ich da involviert war - ich selber wusste das nicht", sagte die heute 56-Jährige.
Der Zeuge Bohn leitet seit dem 1. Juni 2015 bis heute die Registrierungsstelle in Ellwangen. Als Amri dort eintraf, habe er mit einer Handvoll Mitarbeitern täglich bis zu 80 Neuzugänge zu bewältigen gehabt. Die Unterkunft sei damals mit zwischen 2000 und 2500 Asylbewerbern belegt gewesen. Bohn ist Amri nach eigenen Worten persönlich sicher nicht begegnet. Er habe mit den Flüchtlingen direkt überhaupt nichts zu tun gehabt. Er sei vielmehr organisierend und koordinierend tätig gewesen. Erst nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz sei ihm bewusst geworden, dass der Attentäter auch einmal mit seiner LEA in Berührung gekommen war.
Fünf Tage nach seiner Ankunft in Ellwangen erhielt Amri am 22. Juli einen Termin bei der Zeugin Hilpert-Voigt, um über seinen weiteren Verbleib zu entscheiden. Da die LEA in Ellwangen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) generell nicht zur Aufnahme von Tunesiern vorgesehen war, kam für ihn keine "Registrierung", also Unterbringung am Ort, sonder die "Optionierung" in Frage, also die computergesteuerte Weiterverweisung an eine andere Einrichtung. Zufällig spuckte das System Karlsruhe als Reiseziel aus, wo Amri schon hergekommen war. Er kehrte dorthin allerdings nicht mehr zurück.
Routinemäßig gab Hilpert-Voigt den Namen des Neuankömmlings, der sich ihr als "Anis Amir" vorstellte, ins Ausländerzentralregister ein. Dort taucht eine Person allerdings erst frühestens nach Eingang eines Asylantrags auf. Entsprechend ergab die Suche keinen Treffer. Viele weitere Möglichkeiten, die Identität eines Antragstellers zweifelsfrei festzustellen, habe es damals nicht gegeben, sagten beide Zeugen aus. Nach den Worten Hilpert-Voigts sei es in höchstens einem von hundert Fällen gelungen, einen Asylbewerber einer falschen Namensangabe zu überführen.
Die Beamten hätten glauben müssen, was ihnen die Antragsteller erzählten, sagte auch Bohn: "Das war ein Massengeschäft, das schnell abgewickelt werden musste." Einen Ausweis legte Amri bei seiner Einreise nicht vor. Nach der Erinnerung der Zeugin Hilpert-Voigt traf dies damals auf 80 Prozent aller Neuankömmlinge zu. Bohn sprach von 40 bis 50 Prozent ohne gültige Dokumente.
Berlin: (hib/STO) "Sammelrückführungen mit Beteiligung der Bundespolizei" sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4307). Danach kam es in Zeitraum Januar bis Juli dieses Jahres zu 93 solcher Rückführungen, wobei die angegebene Zahl der jeweils rückgeführten Personen zwischen fünf und 136 schwankt. Im Vorjahr wurden den Angaben zufolge 159 Sammelrückführungen mit Beteiligung der Bundespolizei verzeichnet, bei denen die jeweilige Zahl der Rückgeführten zwischen fünf und 179 liegt.
Berlin: (hib/STO) Über das "urbane Übungszentrum Schnöggersburg" informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4957) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4470). Danach ist der "urbane Ballungsraum Schnöggersburg" eine Ausbildungseinrichtung des Gefechtsübungszentrums Heer, der alle Charakteristiken eines urbanen Gebietes "wie Stadtzentrum, Altstadtgebiet, Wohngebiet, militärische, polizeiliche und kulturelle Einrichtungen, Industrie- und Gewerbegebiet sowie Hüttenviertel und typische Vorstadtbebauung wie Parks, Gehöfte und Stadtwaldanlagen" abbildet.
Das Übungszentrum dient den Angaben zufolge dem Zweck, mit der jeweiligen Übungstruppe "in allen Operationsarten und Eskalationsstufen" den Einsatz in einem urbanen Raum zu üben. "Gesamtkosten für Infrastrukturmaßnahmen und die technische Ausstattung des urbanen Ballungsraumes Schnöggersburg im Gefechtsübungszentrum des Heeres auf dem Truppenübungsplatz Altmark werden sich voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der Baumaßnahmen im Jahr 2021 nach derzeitigem Stand auf rund 170 Mio. Euro belaufen", heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/STO) Im zweiten Quartal dieses Jahres sind in Deutschland 602 Menschen als asylberechtigt anerkannt worden, während 7.380 Flüchtlingsschutz und 5.908 subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde in 2.104 Fällen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4961) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3886) weiter hervorgeht.
Die Gesamtschutzquote lag den Angaben zufolge bei 30,7 Prozent. Hauptherkunftsländer waren laut Vorlage Syrien mit insgesamt 7.708 Fällen vor Eritrea mit 1.428 und Afghanistan mit 1.411.
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hinkt beim Netzausbau dem ursprünglichen Zeitplan deutlich hinterher. Das geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten "Bericht nach §3 des Energieleitungsausbaugesetzes"
Grundlage des Berichts ist das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen, das auf den beschleunigten Ausbau von Höchstspannungsnetzen abzielt - auch vor dem Hintergrund des steigenden Anteils erneuerbarer Energien und dem grenzüberschreitenden Stromhandel. Zuständig für Antragstellung, Bau und Betrieb der Leitung sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Für die Genehmigungsverfahren sind die Länder zuständig.
Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion zweifelt die Grundlage des Stickoxid-Grenzwertes von 40 Mikrogramm/m³ der EU-Luftqualitätsrichtlinie an und fordert, die Anwendung der Richtlinie EU-weit auszusetzen. Die Herleitung des Wertes aus einer Studie der Weltgesundheitsorganisation sei "nicht belastbar", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/5054). Der Antrag soll am Freitag beraten werden.
Vor dem Hintergrund bereits angeordneter und noch drohender Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge fordern die Liberalen von der Bundesregierung unter anderem, den Grenzwert auf seine Verhältnismäßigkeit zu überprüfen sowie weitere Untersuchungen in Auftrag zu geben. Zudem soll die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz,
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