Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Bundesförderung für den Breitbandausbau werden Projekte, die auf die Nutzung von Kupferkabel setzen (Vectoring beziehungsweise Super-Vectoring) nicht mehr gefördert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4694) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4272) hervor. Seit dem sechsten Förderaufruf im - nun novellierten - Förderprogramm seien seit dem Start am 1. August 2018 nur noch Anträge auf Gigabitanschlüsse möglich. Dabei müsse die Glasfaseranbindung "direkt bis zum Teilnehmer reichen", schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HAU) Eine mögliche Veröffentlichung der Anlagen eins bis fünf des sogenannten Mazars-Gutachtens zur Rechnungsstellung des Mautbetreibers Toll Collect gegenüber dem Bund wird derzeit geprüft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4192) hervor. Was den Abschluss eines neuen Betreibervertrages für die Lkw-Maut angeht, so schreibt die Regierung: Nach Prüfung der endgültigen Angebote und Abschluss der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchun
Berlin: (hib/HAU) Die Pünktlichkeit der S-Bahnen in verschiedenen deutschen Netzen stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4375) dar. Den höchsten Prozentsatz pünktlicher S-Bahnen verzeichnet der Auflistung zufolge die S-Bahn Rostock, wo in der Hauptverkehrszeit im Jahr 2018 99,4 Prozent aller Züge pünktlich waren. Der niedrigste Wert mit 91,2 Prozent pünktlicher Züge in der Hauptverkehrszeit im Jahr 2018 wird für die S-Bahn Rhein-Main ausgewiesen.
Gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Pünktlichkeit bei den S-Bahn-Verkehren in Deutschland zu erhöhen, heißt es in der Antwort: Der Bund finanziere Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes. Die Wahl geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Pünktlichkeit hänge von den Verspätungsursachen ab und erfolge im Einzelfall auf Grundlage der konkreten Verspätungsursache.
Berlin: (hib/HAU) Der Bund hat vom Mautbetreiber Toll Collect geltend gemachte Ansprüche nicht beglichen, wenn diese nicht begründet waren. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4749) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4191) deutlich. In der Antwort wird auf ein Dokument verwiesen, das auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu finden ist und den Titel "10 Fragen zu Toll Collect" trägt. Zu der dort aufgeführten Frage, ob der Bund direkt oder indirekt unberechtigte Forderungen der Toll Collect GmbH beglichen hat, indem er einem Vergleich im Schiedsverfahren zugestimmt hat, heißt es: Über die gesamte Vertragslaufzeit seien mehrere Millionen einzelne Aufwandspositionen angefallen. Insbesondere strittige Ausgaben im Marketingbereich, die Toll Collect zur Abrechnung vorgelegt habe, "waren nach Ansicht des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nicht vergütungsrelevant". Diese seien vom BAG stets geprüft, abgelehnt und nicht bezahlt worden.
"Das BMVI lässt keine unzutreffenden Abrechnungen auf sich beruhen und hat beim BAG ein gut funktionierendes System zur Kontrolle von Abrechnungen eingerichtet", heißt es in der Vorlage. Dies gelte auch für Forderungen von Toll Collect gegen den Bund auf Erstattung von Aufwendungen für die in der Medienberichterstattung genannte Oldtimer Rallye Hamburg Berlin Klassik, den Aufenthalt von Unternehmensmitarbeitern im Hotel "Zur Bleiche" oder die Unterstützung eines Kinderheims.
"Das nun beendete Schiedsverfahren II zeigt, dass der Bund von Toll Collect geltend gemachte Ansprüche nicht beglichen hat, wenn diese nicht begründet waren", heißt es weiter. Deshalb habe Toll Collect gegen den Bund geklagt. Es zeige auch, dass der Bund dort eine Rückzahlung verlangt hat, "wo er nachträglich erkannt hat, dass Ansprüche unbegründet waren". Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Einigung im Schiedsverfahren habe gezeigt, "dass die Einigung das für den Bund und damit für den Steuerzahler beste zu erzielende Ergebnis war".
Berlin: (hib/HAU) Nach dem Potenzial der Verlagerung von Inlandsflügen am Flughafen Frankfurt auf die Bahn erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/4784). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie viele der Passagierflüge von und zum Flughafen Frankfurt am Main im Jahr 2017 von und zu deutschen Städten mit angeschlossenen Hauptverkehrsflughäfen stattfanden, die mit der Bahn "nach Realisierung aller Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene und der vertraglich von der Bundesregierung vereinbarten Internationalen Schienenprojekte" ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof - bis zum Hauptbahnhof der Zielstadt - in höchstens vier Stunden beziehungsweise in höchstens sechs Stunden erreichbar wären.
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