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AvD-Tipps zum Thema Wildunfälle

Sonntag, den 21. Oktober 2018


  • Wildunfälle laut Statistik 2017 auf Rekordniveau
  • Risiko mittlerweile nicht nur auf Landstraßen
  • Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden

Das Risiko von Wildunfällen steigt Jahr für Jahr. 2017 wurde erneut ein Höchststand an Unfällen und Schadenleistungen registriert. Nach der Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stieg die Gesamtzahl an registrierten Zusammenstößen auf rund 275.000, was über 750 Ereignisse am Tag bedeutet. Für Schadenzahlungen wendeten Versicherer 744 Millionen Euro auf. . Um Schadenfälle mit Wild auf der Straße zu vermeiden und dem Verhalten nach Zusammenstößen gibt der AvD Autofahrern Tipps.


Neuer Rekord bei Anzahl und Schadenzahlungen

Die Anzahl an registrierten Unfällen stieg 2017 gegenüber dem bisherigen Rekordjahr laut dieser Statistik noch einmal um 11.000. Die ausgezahlten Beträge erhöhten sich um insgesamt 9 Prozent bei Zahlungen pro Schadenfall von etwa 2700 Euro. Der AvD rät, Schilder mit Warnungen vor Wildwechsel zu beachten. Die Schilder stehen überwiegend außerorts, wo Wiesen, Felder oder Wälder an Straßen angrenzen.

Wildtiere sind vor allem in Morgen- und Abendstunden aktiv. Die Sichtverhältnisse für Kraftfahrer werden aktuell schwieriger. Die langen herbstlichen Dämmerungszeiten sowie der späte Tagbeginn im Winter wirken sich besonders aus. Der AvD macht darauf aufmerksam, dass Wildtiere mittlerweile auch in städtischen Gebieten zu finden sind. Der Zusammenstoß mit einem Wildschwein z. B. kann sich auch auf Stadtgebiet ereignen.


AvD-Tipps:

  • Warnschilder vor Wildwechsel beachten. Vorausschauend fahren und die Geschwindigkeit sowie Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen. Man sollte die Geschwindigkeit so wählen, dass in jedem Fall innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
  • Am erwähnten Rand von Wiesen-, Feld- und Waldgebieten besonders aufmerksam sein. Wild kann aus beiden Richtungen über die Straße wechseln. Tauchen etwa Rehe oder Wildschweine am Straßenrand auf, hupen, um die Tiere zu verscheuchen.
  • Nicht das Fernlicht einschalten. die Tiere verlieren die Orientierung und laufen oft instinktiv auf die Lichtquelle zu bzw. bleiben stehen.
  • Riskante Ausweichmanöver vermeiden, wenn ein Tier plötzlich im Scheinwerferlicht auftaucht. Großen Wildtiere stellen bei einem frontalen Zusammenstoß wegen des höheren Aufprallgewichts eine große Gefahr dar. Eine Kollision mit einem anderen Auto oder Aufprallen auf einen Baum ist aber ebenso risikoreich. Kann man den Zusammenstoß nicht vermeiden, bremsen und das Lenkrad gerade festhalten.

Richtiges Verhalten nach einem Zusammenstoß

Konnte ein Zusammenstoß nicht vermieden werden, sofort anhalten, Warnblinklicht anschalten, im Dunkeln Licht anlassen. Verletzten Personen immer zuerst helfen und dann Notruf absetzen (Notruf: 112, Polizei auch 110), Beim Verlassen des Fahrzeugs unbedingt eine Warnweste anziehen. Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen.

Liegt das angefahrene Wild auf der Straße oder am Fahrbahnrand, nicht anfassen - Tollwutgefahr. Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Deshalb neben der Polizei später auch den Förster informieren. Flüchtet ein verletztes Tier, dann bitte die Bewegungsrichtung merken. Sofern es die Verhältnisse zulassen, Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. AvD-Mitglieder können sich bei Schäden mit ihrer AvD-Notrufzentrale in Verbindung setzen, auch per App. Sobald möglich, auch die Versicherung informieren.


Wildschäden werden durch Teilkasko ersetzt

Schäden am eigenen Wagen ersetzt eine Teilkasko, wenn diese vorhanden ist. Danach können durch einen Zusammenstoß mit „Haarwild“ entstandene Schäden ersetzt werden. Nach der Definition sind „Haarwild" z. B. Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert - bitte die Police überprüfen oder beim eigenen Versicherer nachfragen.

Meist verlangt die Versicherung für die Regulierung eine Wildunfallbescheinigung, die der Förster bzw. Jagdpächter oder die Polizei ausstellen. Hilfskräfte vor Ort und Forstbeamte sind auch wichtige Zeugen, fall das verletzte Tier flüchtet. Autofahrer selbst können Spuren am Fahrzeug dokumentieren (Blut, Haare an der Stoßstange), z. B. durch bereits erwähnte Fotoaufnahmen. Möglichst nicht die erwähnten Unfallspuren beseitigen, bevor das Fahrzeug begutachtet ist.

Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung auch dann Schäden bezahlen muss, wenn keine direkte Kollision mit Wild stattfand. Beispielsweise wenn man einem Tier ausweicht, ohne es zu berühren und dabei etwa mit einem Baum kollidiert oder im Straßengraben landet. Die Versicherung muss dann zahlen, wenn durch die Reaktion der Schaden durch das Wild vermieden werden konnte. Unbedingt in diesen Fällen Namen und Adressen von helfenden Verkehrsteilnehmern und Insassen notieren, da Spuren von Wild am eigenen Fahrzeug fehlen. Der Versicherungsnehmer muss in einem solchen Fall beweisen, dass der Schaden durch ein Ausweichen vor Wild entstanden ist.

Zahlen muss laut Rechtsprechung ein Versicherer auch dann, wenn beim Ausweichen vor einem Kleintier, etwa einem Fuchs, der Fahrer überreagierte und deshalb verunfallte. In einem solchen Fall darf der Versicherer aber eine Kürzung des Anspruchs vornehmen.

AvD Mitglieder können sich bei Schwierigkeiten bei der Versicherungsabwicklung an einen AvD Vertrauensrechtsanwalt wenden. Anfragen an den AvD Mitgliederservice unter 069 6606800 oder recht@avd.de.