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Staatsministerin Müntefering zur Eintragung des Naumburger Domes in die UNESCO-Liste

Sonntag, den 21. Oktober 2018


Auf seiner 42. Sitzung in Manama/Bahrain hat das Welterbekomitee der UNESCO am 1. Juli 2018 den Naumburger Dom als 44. deutsche Welterbestätte anerkannt. Die herausragende Bedeutung der Kathedrale ist ganz wesentlich bestimmt vom Werk des unter dem Notnamen „Naumburger Meister“ in die Kunst- und Architekturgeschichte eingegangenen Künstlers, der zur Blütezeit der Hochgotik in Nordfrankreich ausgebildet wurde. Er brachte mit seiner Werkstatt den an den Kathedralen von Noyon, Amiens und Reims entwickelten hochgotischen Stil über das Rheinland nach Naumburg im Osten des Römischen Reichs. Danach wanderte er weiter nach Nordspanien.

Dazu erklärte Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, heute (21.10.):

" Ich freue mich sehr die UNESCO-Urkunde übereichen zu können, die die Anerkennung des Naumburger Doms als Welterbe besiegelt. Die Arbeit und das Werk des Naumburger Meisters unterstreichen eindrucksvoll, dass unsere historischen Stätten vor allem dann zum gemeinsamen Erbe der Menschheit werden, wenn zu ihrer „DNA“ der Austausch zwischen Kulturen und Regionen gehört.


Hintergrund:

Der Antrag auf Einschreibung des Naumburger Doms in die Welterbeliste lag bereits 2015 und 2017 dem Komitee zur Entscheidung vor. Bestandteil dieser beiden ersten Nominierungen war auch die umgebende Kulturlandschaft. Nur dem Naumburger Dom aber wurde letztendlich außergewöhnliche universelle Bedeutung zu erkannt. „Als Hauptwerk des Naumburger Meisters“ so Müntefering, „dokumentiert der Dom eindrucksvoll, wie wichtig der kulturelle Austausch und die Mobilität von Künstlern für gesellschaftliche und künstlerische Entwicklungen in Europa waren“