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Magdeburg / ST - Schröder: „Steuerschätzung stützt eigene Haushaltsplanung“

Magdeburg, den 26. Oktober 2018


Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ prognostiziert – gestützt auf eine von der Inlandsnachfrage getragenen konjunkturellen Entwicklung – für dieses und die kommenden Jahre weiterhin eine positive Entwicklung der Steuereinnahmen. Gleichwohl zeigen sich in den Ergebnissen aktuell die Auswirkungen einer im Vergleich zum Frühjahr insgesamt verhalteneren Einschätzung der konjunkturellen Lage und der Aussichten. Dies ist in 2018 vor allem Folge einer gebremsten außenwirtschaftlichen Dynamik, die sich bspw. auch in der Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern niederschlägt. In 2019 wirken sich dann vor allem die Maßnahmen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung aus.

 

Gegenüber dem geltenden Haushalt 2018 und dem Haushaltsplanentwurf 2019 kann Sachsen-Anhalt mit Mehreinnahmen von insgesamt 254 Millionen Euro rechnen. Die hohe Abweichung der Aufkommenserwartung in diesem Jahr gegenüber unserem Planansatz erklärt sich vor allem daraus, dass dem Haushaltsplan 2018 noch die November-Steuerschätzung aus 2016 zugrunde liegt. Außerdem ist ein Sonderfall bei der Gewerbesteuer zwischenzeitlich ausgelaufen. Die leichte Abweichung gegenüber den Plandaten 2019 ist, neben den bereits genannten konjunkturellen Gründen, auch dadurch zu erklären, dass die aktuelle Haushaltsplanung des Landes für das kommende Jahr aus Gründen der Transparenz gegenüber dem Landtag u.a. auch die absehbaren strukturellen Einnahmeveränderungen berücksichtigt. Auch die kommunalen Steuereinnahmen steigen kräftig, prognostizieren die Schätzer. Diese Steuermehreinnahmen für die Städte und Gemeinden werden im Finanzausgleichsgesetz nicht gegengerechnet, sind also echte Mehreinnahmen.

 

„Unsere Haushaltsplanung wird bestätigt. Wir haben unsere Einnahmen solide kalkuliert und nicht das „Prinzip Hoffnung“ bemüht. Im Haushaltsplanentwurf 2019 wird neben der Realisierung der landeseigenen Investitionen auch die Rekordsumme von 700 Millionen Euro für kommunale Investitionen bereitgestellt (125 Mio. € als Investitionspauschale innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes, weitere 575 Mio. € durch zweckgebundene Zuweisungen außerhalb des FAG). Die Zuwächse bei den Landeseinnahmen ab 2020 helfen, die in der mittelfristigen Finanzplanung (MIPLA) ausgewiesenen Handlungsbedarfe zu reduzieren“, erklärte Finanzminister André Schröder. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass ab 2020 Sachsen-Anhalt ohne die bundsstaatliche Unterstützung durch Konsolidierungshilfen auskommen muss (bislang jährlich 80 Millionen Euro) und die Schuldenbremse mit Gesetzeskraft gilt, die neue Kredite nur in ganz wenigen Ausnahmesituationen zulässt (z. B. wirtschaftliche Notlagen).