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Mietwerterhebung in Magdeburg: Sozial- und Wohnungsamt bittet um Unterstützung

Magdeburg, den 29. Oktober 2018


Die Landeshauptstadt Magdeburg lässt derzeit als Träger der "Kosten der Unterkunft" nach den Sozialgesetzbüchern II und XII die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten erheben. Sie ist im Rahmen der Ermittlung von angemessenen Unterkunftskosten verpflichtet ein schlüssiges Konzept vorzuhalten, um damit gerichtsfest die Angemessenheit von Richtwerten für Unterkunftskosten nachweisen zu können.
 
Ziel ist es, aufgrund der Preisentwicklung des Wohnungsmarktes, Basisdaten für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Diese Rechtssicherheit liegt nicht nur im Interesse der Leistungsbezieher, sondern auch im Interesse aller Steuerzahler.
 
Mit der Erhebung und Analyse der hierfür nötigen Informationen hat die Landeshauptstadt Magdeburg das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Forschungsinstitut erstellt auf Basis zuverlässig erhobener Daten eine repräsentative Mietwertübersicht.
 
Im ersten Schritt wurden hierzu die großen Wohnungsunternehmen angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Um eine optimale Datenlage zu erreichen, werden in einem zweiten Schritt in der kommenden Woche auch kleine Vermieter angeschrieben. Für die notwendige Kontaktaufnahme werden per Zufallsprinzip ca. 2.100 Adressdaten aus vorhandenen Grundsteuerdatensätzen generiert. Der Datenschutz wird dabei vollständig berücksichtigt.
 
Die Teilnahme an dieser Erhebung ist freiwillig. Die Stadtverwaltung bittet die angeschriebenen Personen dennoch um ihre Mitwirkung, da nur bei einer entsprechenden Teilnahmebereitschaft eine repräsentative Übersicht der Mietdaten erstellt werden kann. Die Befragung ist anonym, Namen und Adresse müssen nicht angeben werden.
 
Erstmalig erfolgte eine solche Erhebung im Jahr 2014. Die Ergebnisse der damaligen Mietwerterhebung dienten dabei zur Festsetzung der angemessenen Bedarfe für die Kosten der Unterkunft. Seit 21. Juli 2015 sind sie auch die Grundlage für die angemessenen Richtwerte innerhalb der Unterkunftsrichtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg für die Bewilligung von Leistungsbeziehern nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Da der Wohnungsmarkt einem stetigen Wandel unterliegt, wurden die Ergebnisse im Jahr 2016 erneut überprüft.
 
Weitergehende Informationen zur Mietwerterhebung sind im Internet unter www.analyse-konzepte.de verfügbar.