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Magdeburg: Städtischer Winterdienst ist gut vorbereitet

Magdeburg, den 8. November 2018


Streusalz eingelagert, Fahrzeuge gerüstet, Fremdfirmen beauftragt


Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat alle Vorbereitungen für den Winterdienst abgeschlossen. Das Streusalz ist eingelagert und die Fahrzeuge sind für den Wintereinsatz gerüstet. Die Abstimmung mit beauftragten Fremdfirmen ist ebenfalls erfolgt.
 
Trotz der milden Witterung in den vergangenen Jahren wurden vorsorglich die Salz- und Splittreserven der Stadt wieder aufgefüllt. Insgesamt werden 2.300 Tonnen Streusalz und  400 Tonnen Splitt gelagert. Diese Reserven können in Abhängigkeit der Witterung nachgefüllt werden oder verbleiben beim Abfallwirtschaftsbetrieb für die nächste Saison. Zudem kommt es mit den ersten frostigen Tagen noch einmal zum verstärkten Laubfall, der schnell und gründlich von den Fahrbahnen und Gehwegen entfernt werden muss.
 
"Die Stadt sorgt bei Schnee und Eis für die Befahrbarkeit des Hauptstraßennetzes und die Erreichbarkeit wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten", informiert Andreas Stegemann, Leiter des städtischen Winterdienstes.
 
Weitere Regelungen sind im Winterdienstkonzept der Stadt enthalten. Bei Extremwettereignissen wird die "Koordinierungsgruppe Winterdienst" einberufen, die beispielsweise über den Schneetransport aus dem Stadtzentrum oder den Einsatz zusätzlicher Winterdiensttechnik entscheidet.
 
Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken haben eine Winterdienstpflicht. Diese umfasst die Räumung von Gehwegen vor den Grundstücken in einer Breite von 1,25 Metern, unabhängig davon ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Bei Glätte muss der Gehweg zum Beispiel mit Sand oder Splitt abgestumpft werden, damit ihn Fußgänger sicher nutzen können. Hier ist auch eine Abstimmung mit benachbarten Grundstückseigentümern sinnvoll, damit eine durchgängige Benutzung des Gehwegs möglich ist. Der später Räumende sollte sich dabei dem Vorgänger anpassen. Zudem muss ein Zugang zur Straße in einer Breite von 1,25 Metern geschaffen werden.
 
Grundstückseigentümer bzw. -besitzer sind verpflichtet, Winterdienst von 7.00 bis 20.00 Uhr zu leisten. Schnee und Glätte, die nach 20.00 Uhr auftreten, sind am Folgetag bis 7.00 Uhr zu beseitigen. Grundsätzlich sollte der Schnee nicht auf die Straße, sondern auf das eigene Grundstück geschoben werden, damit der Straßenverkehr nicht zusätzlich belastet wird.
 
Bei Privatstraßen und noch nicht öffentlich gewidmeten Straßen, wie zum Beispiel in Erschließungsgebieten, stehen die Eigentümer bzw. Erschließungsträger in der Winterdienstpflicht.
 
Verkehrsteilnehmer sollten sich besonders im Winter umsichtig und rücksichtsvoll verhalten. So gibt es zum Beispiel durch falsch geparkte Fahrzeuge immer wieder Beeinträchtigungen des Winterdienstes. Kraftfahrer werden deshalb gebeten, bei Schneefall und Eis so zu parken, dass auch größere Winterdienstfahrzeuge die Straße passieren und räumen können. Auch die Wege zu den Abfallbehältern müssen schnee- und eisfrei gehalten werden, damit die Abfallentsorgung reibungslos verläuft.
 
Weitere Informationen sind in der Winterdienstbroschüre enthalten, die im Internet unter www.magdeburg.de/sab/download zu finden ist. Das Informationsheft ist ebenfalls in den Bürgerbüros erhältlich


Symbolfoto/Winterdienst