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Bundestag

Heute im Bundestag: Löschpraxis in sozialen Netzwerken

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 8. November 2018

  1. Grüne: Schlüsseltechnologie schützen
  2. Linke fordert mehr Geld für Pflege
  3. Menschenrechte von Frauen
  4. Digitalisierung der Rechtsbranche
  5. Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
  6. Anpassungen im Mietrecht
  7. Löschpraxis in sozialen Netzwerken


01. Grüne: Schlüsseltechnologie schützen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt neue Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in Deutschland an. Es gehe zum einen um den Schutz strategischer Infrastruktur und zentraler Schlüsseltechnologien, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/5565). Zum anderen sei es Aufgabe einer europäischen Industriestrategie, die Investitionen in Zukunftsbranchen zu lenken und die Innovationskraft und Vitalität von europäischen Unternehmen zu unterstützen. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, weiter auf eine europäische Lösung zu dringen, was die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen betrifft. Außerdem solle die Regierung einer Entschließung des Bundesrats folgen und die Eingriffsschwelle absenken, ab der die Anteilskäufe ausländischer Investoren überprüft und gegebenenfalls untersagt werden können. Damit widersprechen die Abgeordneten der Grünen ihren Kollegen von der FDP, die in einem Antrag (19/4216) genau das Gegenteil fordern. Beide Anträge sollen in dieser Woche im Bundestag diskutiert und federführend an den Wirtschaftsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.



02. Linke fordert mehr Geld für Pflege

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nach Ansicht der Fraktion Die Linke dauerhaft unterfinanziert. In einem Antrag (19/5525) fordern die Abgeordneten, die Pflegeversicherung auf eine nachhaltige und gerechte Finanzierungsgrundlage zu stellen und auf diese Weise weitere Beitragserhöhungen zu verhindern.

Dazu sollte die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 aufgehoben werden. Zudem sollten Kapitaleinkünfte zum 1. Januar 2020 in die Beitragsbemessung einbezogen werden. Auch sei bundeseinheitlich die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege zu sichern.

Die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile könnten bei einem erweiterten Versichertenkreis sinken. Noch in dieser Wahlperiode sollten daher alle privat Pflegeversicherten in die soziale Pflegeversicherung wechseln.



03. Menschenrechte von Frauen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Deutschland erfüllt seine Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), und die Bundesregierung nimmt ihre Verpflichtungen aus dem Zivilpakt ernst. Das schreibt sie in der Antwort (19/5388) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Weiter heißt es unter anderem, der Zugang zum Recht sei in der deutschen Rechtsordnung jedermann gewährleistet. Die Instrumente der Beratungs- und Prozesskostenhilfe ermöglichten den Zugang zum Recht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung seien an Recht und Gesetz - einschließlich Antidiskriminierungsgesetzen - gebunden. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung jedem Opfer von insbesondere geschlechtsspezifischer Diskriminierung den Zugang zum Recht sowie die wirksame Umsetzung von Antidiskriminierungsgesetzen gewährleistet. Auf eine weitere Frage heißt es, die Bundesregierung habe derzeit keine konkreten Pläne zur Erweiterung des Auftrags der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.



04. Digitalisierung der Rechtsbranche

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung im Rechtswesen nachdrücklich zu fördern. Das betont sie in der Antwort (19/5438) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu den Rechtsgrundlagen sogenannter Legal Techs (19/5004). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung vorsieht, um die Digitalisierung im Rechtswesen zu und speziell den Bereich der Legal Techs zu fördern. Dies sind Unternehmen, die mit Software oder Online-Diensten juristische Arbeitsabläufe unterstützen.

In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Digitalisierung der Arbeitsabläufe bei selbständig tätigen Rechtsdienstleistern und die Entwicklung neuer technisch basierter Prozesse, die von selbständig tätigen Rechtsdienstleistern eingesetzt werden können, grundsätzlich nicht zu den Kernaufgaben der Bundesregierung gehört. Die Förderung des Einsatzes von Legal Tech zur Verbesserung der Verbraucherrechtsdurchsetzung sei dagegen integraler Bestandteil der Verbraucherpolitik. So sei zum Beispiel im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes als Instrument der interaktiven Informationsvermittlung ein Legal-Tech-Tool zum Thema Inkassoforderungen entwickelt worden.



05. Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung. In der Kleinen Anfrage (19/5441) verweisen die Abgeordneten auf einen vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie, in dem Regelungen für mehr Aktionärsdemokratie und Aktionärstransparenz vorgesehen seien und der einen Schwerpunkt auf die Vergütungspolitik lege. Außerdem fragen sie, wie die Bundesregierung die Richtlinie insgesamt bewerte. Die Abgeordneten schreiben, ergänzende Regelungen für eine höhere Aktionärstransparenz seien grundsätzlich ebenso sinnvoll wie solche Regelungen, die auf eine Orientierung am langfristigen Unternehmenserfolg sowohl der Managergehälter als auch der Anlagestrategien der Anteilseigner abzielen. In diesem Zusammenhang verweisen sie auf Kritik am Deutschen Corporate Governance Codex.



06. Anpassungen im Mietrecht

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will in der ersten Jahreshälfte 2019 gesetzgeberische Vorschläge zur Stärkung von Mietspiegeln vorlegen. Wie aus der Antwort (19/5360) auf eine Kleine Anfrage (19/4923) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, sollten Vorschläge zur Änderung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete "demnächst" vorliegen. Im Raum steht derzeit, den Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern; dabei geht es um die Preisentwicklung als eine Komponente des zu erstellenden Mietspiegels. Diese Ausweitung werde dazu führen, dass mehr Mietverhältnisse in die Berechnung einbezogen werden können, schreibt die Bundesregierung dazu. Welchen Einfluss dies konkret auf Markt und Angebot haben werde, hänge von der jeweiligen Situation vor Ort ab. "In Gemeinden mit stark steigenden Mieten wird eine Dämpfung des Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete erwartet", heißt es zugleich.



07. Löschpraxis in sozialen Netzwerken

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Entsprechend den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, dass die vertraglichen Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Netzwerke gegen unberechtigte Löschungen und Accounts-Sperren gestärkt werden sollen, prüft die Bundesregierung gegenwärtig, ob und gegebenenfalls welche Schritte hierzu erforderlich sind. Dabei werde berücksichtigt, schreibt die Regierung in der Antwort (19/5389) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4822), dass es in den letzten Monaten eine Reihe von Gerichtsentscheidungen gab, welche im Grundsatz klargestellt haben, dass bei unberechtigter Löschung von Inhalten oder unberechtigter Account-Sperrung vertragliche Rechte der Nutzer gegenüber dem sozialen Netzwerk bestehen. Ob darüber hinaus die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns besteht, wird derzeit geprüft.

Die Abgeordneten bezogen sich in ihrer Anfrage auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (18/12356), wonach niemand hinnehmen müsse, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden, und wollten unter anderm wissen, ob die Bundesregierung unter legitimen Inhalten solche verstehe, die den Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit) genießen. Dazu schreibt die Regierung, welche Inhalte ein Nutzer in einem sozialen Netzwerk verbreiten darf, bestimme sich - im Verhältnis zum Netzwerkbetreiber - nach den zwischen dem Nutzer und dem privaten Netzwerksbetreiber wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung des sozialen Netzwerks und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Wenn der private Netzwerksbetreiber mit dem Nutzer vertraglich vereinbart habe, das nur bestimmte Inhalte über das soziale Netzwerk verbreitet werden dürfen, könnten solche Vereinbarungen gegebenenfalls einer Inhaltskontrolle unterliegen, bei der auch die Ausstrahlungswirkung von Grundrechten, zum Beispiel auch die des Artikel 5 des Grundgesetzes zu beachten ist. Weiter heißt es, die Bundesregierung habe nicht vor, im Rahmen ihrer gesetzgeberischen Kompetenz für Meinungsäußerungen in den sozialen Medien einen engeren Rahmen zu setzen als dies Artikel 5 des Grundgesetzes tut.


Foto: Bundesregierung / Bergmann