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Bundestag

Heute im Bundestag: Bundeshaushalt 2019 beschlossen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 9. November 2018

  1. Bundeshaushalt 2019 beschlossen
  2. Bewertung von Konjunkturgutachten
  3. Investive Impulse aus Wohngipfel
  4. Förderung von Gründern
  5. Bestand des Thunfisches im Atlantik


01. Bundeshaushalt 2019 beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Bund kann im kommenden Jahr 356,4 Milliarden Euro ausgeben. Gegenüber dem Soll für 2018 steigt der Etat des Bundes damit um 12,8 Milliarden Euro (+3,7 Prozent). Das beschloss der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen nach rund 16-stündiger Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den geänderten Haushaltsentwurf.

Gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2019 (19/3400) sinkt der Etatansatz damit um 0,4 Milliarden Euro. Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Ausschussfassung des Haushaltsentwurfes 2019 325,491 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen. Das sind 7,515 Milliarden Euro weniger als im Regierungsentwurf. Im Haushalt 2018 wird das Soll der Steuereinnahmen mit 321,307 Milliarden Euro ausgewiesen. Die sonstigen Einnahmen sollen 30,909 Milliarden Euro betragen und damit 7,115 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Aus der Rücklage für Flüchtlingskosten sollen mit rund 5,5 Milliarden Euro 0,45 Milliarden Euro mehr entnommen werden, als im Regierungsentwurf vorgesehen. Es ist wie in den vergangenen Jahren keine Nettokreditaufnahme vorgesehen.

Für Investitionen sind im geänderten Haushaltsentwurf im kommenden Jahr 38,946 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 1,046 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Im Haushalt 2018 sind im Soll 39,8 Milliarden Euro als Investitionen ausgewiesen. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre fallen mit 114,7 Milliarden Euro um 13,4 Milliarden Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossen die Ausschussmitglieder unter anderem einen weiteren Aufwuchs im Etat des Bundesministeriums für Verteidigung (Einzelplan 14). Dem Ressort sollen im kommenden Jahr 43,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, im Regierungsentwurf waren 42,9 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Soll von 2018 steigt der Etat damit um 4,7 Milliarden Euro (+ 12,2 Prozent). In der Bereinigungssitzung stimmten die Abgeordneten mehrheitlich unter anderem für neue Titel für die Entwicklung eines Luftverteidigungssystems und der Beschaffung eines U-Boots sowie einen deutlich erhöhten Ansatz für die Beschaffung eines Mehrzweckkampfschiffs. Zudem liegen die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre mit 35,5 Milliarden Euro rund 5,7 Milliarden Euro über den Ansätzen im Regierungsentwurf.

Der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) soll laut Beschluss des Haushaltsausschusses im kommenden Jahr 10,2 Milliarden Euro betragen, im Regierungsentwurf waren es 9,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem Soll 2018 steigt der Ansatz damit um 0,8 Milliarden Euro (+ 8,5 Prozent). So sollen laut Beschluss des Ausschusses zusätzliche 100 Millionen Euro für Krisenbewältigung und Wiederaufbau zur Verfügung gestellt werden.

Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) fällt in der Ausschussfassung mit 145,3 um 1,05 Milliarden Euro höher aus im Regierungsentwurf. Der Ansatz liegt um rund 6,1 Milliarden Euro über dem Soll für 2018 (+ 4,4 Prozent). Der neuerliche Aufwuchs in diesem Etat ist vor allem auf höhere Ansätze beim Arbeitslosengeld II sowie bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zurückzuführen.

Für den Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sind laut Ausschlussbeschluss im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 29,3 Milliarden Euro vorgesehen, rund 282 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Gegenüber dem Soll von 2018 wächst der Etat um 1,4 Milliarden Euro (+ 5 Prozent). Der Ausschuss beschloss für 2019 unter anderem zusätzliche 231 Millionen Euro für "Maßnahmen zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" als neuen Titel. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre des investitionslastigen Etats sollen nun 30,4 Milliarden Euro betragen, 1,3 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Der Etat des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Einzelplan 06) soll nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses 2019 mit 15,8 Milliarden Euro um rund 786 Millionen Euro höher als im Regierungsentwurf ausfallen. Gegenüber dem Soll 2018 beträgt der Aufwuchs 1,7 Milliarden Euro (+ 12,1 Prozent). Mehrausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf fallen beispielsweise im IT-Bereich an.

Weniger Ausgaben im Vergleich zum Regierungsentwurf verzeichnet der Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung nur in den Einzelplänen 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung).

Der Ansatz des Einzelplans 32 fällt um 1,2 Milliarden Euro auf 18,4 Milliarden Euro. Grund hierfür ist hauptsächlich ein um 1,477 Milliarden Euro geringer angesetzter Ansatz für Disagio-Ausgaben.

Der Ausgabeansatz des Einzelplans 60 verringert sich gegenüber dem Regierungsentwurf um 3,1 Milliarden Euro auf 14,9 Milliarden Euro. So soll laut Ausschussfassung die Zuweisung an den Energie- und Klimafonds um 1,27 Milliarden Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf. Auf der Einnahmeseite bildet der Einzelplan 60 in der Ausschussfassung neben den Ergebnissen der jüngsten Steuerschätzung unter anderem die einnahmemindernde Wirkung geplanter Gesetzesvorhaben ab. Der aktuelle im Verfahren befindliche Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/5465) unter anderem zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten von Ländern und Kommunen wird beispielsweise mit 6,14 Milliarden Euro als negative Einnahme veranschlagt. Der Gesetzentwurf sieht vor allem Änderungen in der Umsatzsteuerverteilung zuungunsten des Bundes vor.

Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfs im Bundestag findet in der Woche vom 19. bis 23. November statt.



02. Bewertung von Konjunkturgutachten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung stimmt hinsichtlich der gesenkten Konjunkturprognosen weitgehend mit einer Einschätzung der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose überein. Dies geht aus der Antwort (19/5425) auf eine Kleine Anfrage (19/5005) der FDP-Fraktion hervor. Zugleich gründeten ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik und die damit verbundenen gesamtwirtschaftlichen Annahmen und Entwicklungen auf der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober dieses Jahres. Um der deutschen Exportwirtschaft in Zeiten von Handelskonflikten und dem unklaren Brexit-Fahrplan Sicherheit zu gewährleisten, setzt die Bundesregierung vor allem auf eine modernisierte und schlagkräftige Welthandelsorganisation (WTO). Auch bilaterale Freihandelsabkommen schafften Rechts- und Planungssicherheit für Firmen, heißt es ergänzend. In der Antwort äußert sich die Regierung außerdem zu mehreren von der Gemeinschaftsdiagnose bewerteten Punkten der Bundespolitik wie beispielsweise Mietpreisbremse und Baukindergeld. Die Projektgruppe hatte im Herbst ein Abkühlen der Konjunktur prognostiziert und dies vor allem mit weltwirtschaftlichen Risiken begründet.



03. Investive Impulse aus Wohngipfel

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Um investive Impulse aus dem Spitzentreffen von Bundesregierung und Wohnungswirtschaft im September geht es in der Antwort (19/5430) auf eine Kleine Anfrage (19/4924) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, erst nach einer entsprechenden Grundgesetzänderung mit den Ländern darüber sprechen zu wollen, wie genau die soziale Wohnraumförderung organisiert und gestaltet werden soll.

Außerdem äußert sie sich zur Wohnungsfrage für ihre eigenen Bediensteten. Es sei davon auszugehen, dass im kommenden Jahr etwa 8.000 Wohnungen gebraucht würden. Teilweise könne dieser Bedarf mit frei werdenden Wohnungen gedeckt werden. Wie viele Wohnungen für Bundesbedienstete neu gebaut werden sollen, sei unklar - ebenso wie die Zahl der Belegungsrechte, die für die Bediensteten erworben werden sollen. Vorgesehen im Finanzplan bis 2022 seien 20 Millionen Euro jährlich für diese Beschaffungen, heißt es lediglich.



04. Förderung von Gründern

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung sieht für landwirtschaftliche Quereinsteiger die größten Herausforderungen im Vergleich zu Junglandwirten, die einen Hof aus der eigenen Familie übernehmen können, im Zugang zu Land und Betriebsgebäuden, zu Kapital und in der sozialen Einbindung im Dorf. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5426) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4999) hervor. Als wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Hofübernahme oder -gründung werden die fachliche Qualifikation, die unternehmerische Persönlichkeit sowie ein geeignetes Geschäftsmodell gesehen. Darüber hinaus stünden Neugründern und Quereinsteigern dieselben Fördermöglichkeiten offen, die für Junglandwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gelten. Daneben gebe es unter anderem Existenzgründungsbeihilfen, Investitionsförderungen, zinsgünstige langfristige Darlehen der Rentenbank und Angebote der Bürgschaftsbanken der Länder im Rahmen sogenannter "Agrar-Bürgschaften". Dabei werden Kredite verbürgt, die über die jeweilige Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank refinanziert werden. Diese stehen unter anderem für den Erwerb eines Agrarbetriebes oder zur Existenzgründung zur Verfügung. Quereinsteiger und Neugründer können nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine bedeutende Rolle für Innovation und Unternehmerschaft im ländlichen Raum spielen. Neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sieht das BMEL in Junglandwirten, Quereinsteigern sowie Neugründern, die landwirtschaftliche Betriebe führen oder übernehmen, einen zentralen Ansatzpunkt, um die nachhaltige, flächendeckende und multifunktional ausgerichtete, bäuerlich-unternehmerische, familiengeführte und regional verwurzelte Landwirtschaft zu erhalten. Deshalb sollen Neugründungen in der Land- und Ernährungswirtschaft erleichtert und speziell gefördert werden.



05. Bestand des Thunfisches im Atlantik

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Bestand des atlantischen Großaugenthunfisches gilt seit einigen Jahren als überfischt. Ein Managementplan sei in Kraft, der eine Beschränkung der erlaubten Fangmenge auf 65.000 Tonnen und eine Flottenreduktion sowie Verbotszeiten für Fischsammelgeräte vorsieht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/5453) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5064) hervor. Dazu heißt es weiter, dass jedoch der Managementplan vor allem aufgrund der deutlichen Überschreitung der Gesamtfangmenge in den letzten Jahren nicht den erwünschten Erfolg erziele. Insbesondere die hohe Sterblichkeit junger Großaugenthune verhindere eine Bestandserholung. Diese würden überwiegend durch die handwerkliche Fischerei der westafrikanischen Staaten erbeutet. Eine Ausweisung der Schutzzone im Aufwuchsgebiet im Golf von Guinea sei praktisch ohne Wirkung geblieben, weil der fischereiliche Aufwand außerhalb, aber in die Nähe der Schutzzone verlegt und die Anzahl der Fangfahrzeuge erhöht worden sei. Zudem sei die Verfolgung der Anlandungen junger Großaugenthune problematisch, da große Mengen dieser Fänge mit anderen kleinen Thunfischen auf Märkten in Westafrika verkauft würden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann