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Bundestag

Heute im Bundestag: Reduzierung der Leistungssportkader

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 13. November 2018

  1. Reduzierung der Leistungssportkader
  2. Regierung informiert Ankommen-App
  3. Dreistreifiger Ausbau von Fernstraßen
  4. Grüne fragen nach Opel-Rückrufen
  5. Linke thematisiert Autobahnraststätten
  6. Leerrohrnutzung für Glasfaserleitungen


01. Reduzierung der Leistungssportkader

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Auskünfte über aktuelle Entwicklungen bei der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung durch den Bund gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5361) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/4925). Mit Blick auf die angestrebte Kaderkonzentration schreibt die Regierung: Die Sommersportverbände hätten ihre Kader um 436 Athleten reduziert, um die Förderung passgenauer realisieren zu können. Bei den Wintersportverbänden seien die Kaderzahlen in den Strukturgesprächen besprochen worden. Die Reduzierung werde durch die tatsächliche Kaderberufung durch die Wintersportverbände erreicht. Die Reduzierung der Olympiastützpunkte, so heißt es in der Antwort weiter, werde voraussichtlich zum 1. Januar 2019 realisiert.

Zum Thema Potenzialanalysesystem (PotAS) schreibt die Bundesregierung: "Die Förderung der Wintersportverbände erfolge nach einer PotAS-Bewertung, Strukturgesprächen und einer Entscheidung der Förderkommission ab dem Jahr 2019 nach der im Konzept vorgesehenen Fördersystematik." Nach einer Evaluierung würden in einem nächsten Schritt die olympischen Sommersportfachverbände bis zum 1. November 2019 vorläufig und nach den Spielen von Tokio endgültig bewertet.

Ein weiterer Punkt in der Antwort betrifft die Athletenförderung. Für 2018 seien im Haushalt 3,5 Millionen Euro für eine unmittelbare Unterstützung der Kaderathletinnen und -athleten veranschlagt. Dieses Geld werde für die Gewährung einer Prämie in Höhe von 6.000 Euro einmalig pro Athlet verwandt, teilt die Bundesregierung mit.

Andere Punkte, so heißt es in der Antwort weiter, hätten dagegen noch nicht erledigt werden können, "sind aber aufgegriffen". Dazu gehörten die Optimierung der Trainersituation oder das Wissenschaftliche Verbundsystem Leistungssport.



02. Regierung informiert Ankommen-App

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die App "Ankommen" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5396) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4448). Danach ist die App "ein Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung während der ersten Wochen in Deutschland und auf die unmittelbaren Lebensbedürfnisse neu in Deutschland ankommender, erwachsener Asylsuchender zugeschnitten".

Den Angaben zufolge wurde die App gemeinsam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Goethe-Institut und dem Bayerischen Rundfunk BR mit bereits vorhandenen Personalressourcen entwickelt. Bislang seien dem Bamf Kosten in Höhe von rund 46.000 Euro für die Übersetzung der App in die Sprachen Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch entstanden. Hinzu kämen zirka 25.000 Euro für die technische Migration der Webseite in das Content Management System des Bamf.

Für die Vermarktung der App wurden laut Antwort Flyer, Poster und Give-aways mit Kosten in Höhe von zirka 94.300 Euro sowie ein Informationsstand für 2.700 Euro beschafft sowie Anzeigen im Gesamtumfang von 500 Euro geschaltet. Davon habe das Bamf rund 38.500 Euro übernommen, die BA 59.000 Euro.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, entstand 2015 vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl von Asylsuchenden das Erfordernis für das Bamf, neue Informationskanäle zum Asylverfahren zu entwickeln, um seiner Informationspflicht zeitnah nachzukommen und Asylsuchenden direkt nach Ankunft in Deutschland eine erste Orientierung und wichtige Informationen zum Asylverfahren schnell und effektiv zu vermitteln. Auf Leitungsebene sei daher im Herbst 2015 zwischen Bamf, BA, BR und Goethe-Institut kurzfristig Einvernehmen erzielt worden, ein gemeinsames Informationsangebot für die Zielgruppe der Asylsuchenden zu schaffen. Bei der Entwicklung der App, die Anfang Januar 2016 zum Download zur Verfügung gestanden habe, habe der BR technische und didaktische Hilfe für die Partner geleistet. Mit der Weiterentwicklung des Angebots um eine inhaltsgleiche Internetseite Anfang Dezember 2016 habe er seine Aufgabe abgeschlossen und das Projekt an das federführende Bamf übergeben.



03. Dreistreifiger Ausbau von Fernstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort (19/5367) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4964) die Vorteilhaftigkeit des dreistreifigen Ausbaus (Betriebsform 2+1) von Bundesfernstraßen. Die Bau- und Betriebsform 2+1 sei eine Alternative zu den früher gebräuchlichen zweistreifigen Querschnitten mit zwei überbreiten Fahrstreifen oder mit außenliegenden Mehrzweckstreifen, die etwa dieselbe bauliche Breite hatten. Im Vergleich zu diesen und auch zu normalbreiten zweistreifigen Querschnitten habe sich in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen der 2+1-Querschnitt als deutlich sicherer und auch besser für den Verkehrsablauf erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Dies sei insbesondere auf die geordneten, regelmäßigen Überholmöglichkeiten zurückzuführen. Neueste Untersuchungen zur Sicherheitsbewertung von Straßen bestätigten die Erkenntnisse, dass 2+1-Strecken im Vergleich zu anderen einbahnigen Landstraßen eine höhere Verkehrssicherheit besitzen, heißt es in der Antwort.

Keine Angaben kann die Bundesregierung zu den von der AfD-Fraktion erfragten Mehrkosten machen, die entstehen würden, wenn statt dreistreifig der Ausbau vierspurig erfolgen würde. Die Angabe eines durchschnittlichen Kilometerpreises des Ausbau- und Erhaltungs- beziehungsweise Erneuerungsanteils von Erweiterungsprojekten sei nicht möglich, da der Umfang der jeweiligen Maßnahme von den vor Ort anzutreffenden Randbedingungen, wie Topographie, Entwässerungsmöglichkeiten, Baugrundverhältnisse, Zugänglichkeit sowie den festgestellten Schäden an den jeweiligen Schichten der Fahrbahn, aber auch von anderen Anlagenteilen abhängig sei, schreibt die Regierung.



04. Grüne fragen nach Opel-Rückrufen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Wie viele Opel-Fahrzeuge in Deutschland und in anderen europäischen Ländern von den durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordneten Rückrufen aufgrund von Abgasmanipulationen betroffen sind, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/5344) erkundigen sich die Abgeordneten außerdem, in welchem Land beziehungsweise von welcher Typgenehmigungsbehörde die Gesamt-Typgenehmigungen für die betroffenen Fahrzeugmodelle jeweils erteilt wurden.



05. Linke thematisiert Autobahnraststätten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Ausgaben des Bundes für die Infrastruktur von Autobahnraststätten und die Einnahmen durch die Konzessionsabgabe des Raststättenbetreibers Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/5339) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, für welche Autobahnraststätten derzeit auf deutschen Autobahnen Konzessionen für Nebenbetriebe vergeben sind. Mit Blick auf die nach Aussage der Linksfraktion seit vielen Jahren unveränderte Höhe der Konzessionsabgabe wird gefragt, ob es eine formelle oder informelle Regelung oder Absprache dazu gibt, "dass die zu leistende Konzessionsabgabe eine bestimmte Größe nicht überschreiten darf".



06. Leerrohrnutzung für Glasfaserleitungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Nutzung bestehender Leerrohre zur Verlegung von Glasfaserleitungen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/5318). Der Ausbau deutschlandweiter Glasfasernetze gehe weiterhin nur schleppend voran, schreiben die Abgeordneten. Ein Grund sei der hohe technische und finanzielle Aufwand, der mit den Tiefbauarbeiten bei der Verlegung von Leerrohren einhergehe. Sei ein solches Leerrohr einmal im Boden platziert, lasse sich jederzeit und mit geringem Aufwand Glasfaserkabel in dieses Rohr einblasen. "Die Nutzung eines bestehenden Leerrohres zur Verlegung von Glasfaserleitungen bietet daher einen signifikanten Kostenvorteil", urteilen die Liberalen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Kenntnisse sie zum aktuellen Zustand der Glasfaser- und Leerrohr-Infrastruktur des Bundesautobahn-Fernmeldenetzes, der Kommunikationsnetze der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Glasfaser- und Leerrohr-Infrastruktur der Deutschen Bahn hat. Wissen wollen die Parlamentarier auch, ob Glasfaser- und Leerrohrinfrastrukturen ein Bestandteil der aktuellen Planungen des Bundes sind, neue Datennetze aufzubauen und bestehende auszubauen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann