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Mündliche Verhandlung: „Überprüfung der Krankenhausfinanzierung durch den Landesrechnungshof“

Magdeburg, den 14. November 2018


Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt verhandelt am

 

                        Dienstag, den 20. November 2018, um 11.30 Uhr,

                        im Saal 22 des Justizzentrums Magdeburg,

                        Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg

 

über die Klage des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt gegen das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sowie gegen die Gemeinsame Kommission des Landes Sachsen-Anhalt nach § 4 der Vereinbarung gemäß Artikel 14 Gesundheitsstrukturgesetz - GSG -. 

 

Mit der Klage will der Landesrechnungshof die Einsichtnahme in Unterlagen über die Verwendung von Fördermitteln der Krankenhausfinanzierung nach dem Investitionsprogramm des Landes für die Haushaltsjahre 1995 bis 2014, Einzelfördermaßnahmen nach Krankenhausplan Teil C, durchsetzen. Dabei handelt es sich um Mittel aus einem Investitionszuschlag, der im Zeitraum zwischen 1995 und 2014 von den Benutzern eines Krankenhauses (Patienten) oder ihren Kostenträgern (z. B. Krankenkassen) für jeden Belegungstag zu entrichten war. Die Auswahl der Fördermaßnahmen obliegt einer Gemeinsamen Kommission, die sich aus Vertretern des Landes Sachsen-Anhalt, der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt und der Krankenkassen zusammensetzt. Insgesamt wurden mit den Investitionszuschlägen Krankenhausinvestitionen in Höhe von über 550 Mio. € finanziert.

 

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Förderung von Krankenhausinvestitionen durch die Gemeinsame Kommission sei keine Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes im Sinne von § 88 der Landeshaushaltsordnung - LHO - und unterliege damit nicht der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Mit der hiergegen gerichteten Berufung verfolgt der Landesrechnungshof sein Begehren weiter.

 

  

Aktenzeichen: 4 L 75/16

Vorinstanz: VG Magdeburg, 9 A 340/13 MD