header-placeholder


image header
image
haseloff

Magdeburg / ST: Gräber der Sinti und Roma werden als Mahnmale erhalten

Magdeburg, den 20. November 2018


Das Kabinett hat heute beschlossen, der Bund-Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma zuzustimmen. Diese Gräber sollen als Mahnmal gegen Rassenhass und Völkermord dauerhaft erhalten bleiben.

„Der Nationalsozialismus hat großes Leid über die Welt gebracht. Dazu zählen auch die an den Sinti und Roma verübten Verbrechen. Wichtig ist, dass wir uns dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte erinnern. Nur so begreifen wir den Wert von Demokratie und Freiheit“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto).

Die Bund-Länder-Vereinbarung wurde mit dem Zentralrat der Sinti und Roma, der Sinti Allianz Deutschland e.V., dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland abgestimmt und soll im Dezember von den Regierungschefs der 16 Bundesländer und von der Bundesregierung unterzeichnet werden. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass auf Antrag der Grabnutzungsberechtigten die Grabnutzungsgebühr ab der erstmaligen Verlängerung der Grabnutzung erstattet werden kann. Ist keine grabnutzungsberechtigte Person vorhanden, übernimmt der Friedhofsträger (Kommunen und Kirchen) das Grab in seine Obhut und kann eine Erstattung der entgangenen Grabnutzungsgebühren beantragen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Auch wenn es in unserem Bundesland nur wenige Gräber von während der NS-Zeit verfolgten Sinti und Roma gibt, die durch diese Vereinbarung dauerhaft erhalten werden, ist die Zustimmung Sachsen-Anhalts ein klares Zeichen gegen während des Nationalsozialismus in ganz Deutschland verübtes Unrecht.“

Für den Haushaltsplan 2019 sind dafür 50.000 Euro vom Ministerium für Inneres und Sport angemeldet worden. In Sachsen-Anhalt selbst befinden sich nur wenige Gräber, die unter die Vereinbarung fallen werden. Die aus der Vereinbarung entstehenden Kosten werden Bund und Länder jeweils zur Hälfte tragen. Die Festlegung des Länderanteils wird auf der Grundlage des Königsteiner Schlüssels erfolgen.