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Landesregierung stimmt Pilotprojekt des Uniklinikums Magdeburg zum Neubau „Klinischer Hörsaal“ zu

Magdeburg, den 20. November 2018


 

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung dem Bauvorhaben des Universitätsklinikums Magdeburg zum Neubau des Klinischen Hörsaals als Pilotprojekt zugestimmt.

 

Finanzminister André Schröder erläuterte: „Das Universitätsklinikum Magdeburg hatte beantragt, den Neubau des Klinischen Hörsaals als Pilotprojekt in eigener Regie durchzuführen. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung für die Sicherstellung der Lehre an der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg hat die Landesregierung beschlossen, der Maßnahme zuzustimmen. Das Uniklinikum Magdeburg hat sich bereits bei der Durchführung eines großen Bauprojektes, dem Bau des Hauses 10 der Kinderchirurgie, als kompetent erwiesen.“

 

Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann sagte: „Auch durch diese Entscheidung der Landesregierung wird die Universitätsmedizin in Magdeburg gestärkt! Die Uniklinik Magdeburg kann nun den dringend benötigten Bau eines großen klinischen Hörsaales beschleunigt angehen. Das verbessert die Lehroptionen und ist daher eine gute Nachricht für angehende Mediziner und die in der Lehre Tätigen an der Uniklinik der Landeshauptstadt.“

 

Der Neubau eines Hörsaals mit rund 300 Plätzen und einem Bettenzugang soll den regulären Vorlesungsbetrieb auch für große Studiengruppen ermöglichen und die erforderliche Qualität der Lehre sichern. Darüber hinaus sollen weitere Möglichkeiten zur Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Tagungen auf dem Campus geschaffen werden.

 

Das Bauvorhaben mit einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 5,8 Millionen Euro soll mit Mitteln, die der Bund im Rahmen des Hochschulpaktes bereitstellt, und durch ein internes Darlehen der Medizinischen Fakultät bei der Universität Magdeburg finanziert werden.

 

„Infolge der Durchführung als Pilotprojekt außerhalb der staatlichen Bauverwaltung  entstehen für den Landeshaushalt keine zusätzlichen Kosten, das Uniklinikum Magdeburg ist aber bei der Durchführung der großen Baumaßnahme an die Regelungen der Landeshaushaltsordnung gebunden“,  so der Finanzminister.

 

Hintergrund:


Gemäß § 114 Absatz 5 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt können die Hochschulen mit Zustimmung der Landesregierung Bauvorhaben außerhalb der staatlichen Bauverwaltung durchführen, soweit es sich um Pilotprojekte handelt.