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Pappelallee in Beimssiedlung bis Baubeginn standsicher

Magdeburg, den 27. November 2018


Baumfällung erst vor Arbeiten der SWM notwendig


Die Pappelallee in der Beimssiedlung ist bis zum Beginn der Tiefbauarbeiten im Jahr 2020 standsicher. Darauf weist das Umweltamt der Landeshauptstadt Magdeburg hin. Solange die Bauarbeiten für die neue Fernwärmetrasse der Städtischen Werke Magdeburg (SWM) nicht begonnen haben, sind die Bäume in ihrer Standsicherheit nicht gefährdet und müssen noch nicht gefällt werden. Damit weist die Stadtverwaltung Berichte zurück, wonach die Pappeln bereits jetzt eine Gefährdung für Spaziergänger und Radfahrende darstellen.
 
Die SWM wollen eine neue Fernwärmetrasse durch Teile der Landeshauptstadt bauen. Diese soll auch durch die Beimssiedlung in Stadtfeld-West führen. Eine dort befindliche Pappelallee wird vor dem Baubeginn gefällt werden müssen, weil die Bäume durch die baurechtlich genehmigten Arbeiten zu schwere Schäden davontragen würden. Darauf weist ein Gutachten des Büros "Grün+Form" hin.
 
Das Gutachten enthält die Empfehlung, die Allee zu erneuern. Alternativen wie eine teilweise Erneuerung der Allee oder eine Sperrung des Weges sind demnach aus denkmalrechtlichen und naturschutzrechtlichen Gründen praktisch nicht umsetzbar.
 
Da die Ankündigung der Baumfällung im Frühjahr dieses Jahres für Diskussionen gesorgt hatte, waren der Baubeigeordnete Dr. Dieter Scheidemann und der Leiter des Umweltamtes, Rolf Warschun, am 13. Juni 2018 Gäste der Sitzung der GWA Stadtfeld-West/ Diesdorf. Dort regten Anwohner an zu prüfen, ob im Jahr 2019 die Allee noch stehen bleiben könne, weil die Beimssiedlung als Korrespondenzstandort für die Ausstellung "100 Jahre Bauhaus" vorgesehen sei.
 
Hintergrund

Das Tiefbauamt der Landeshauptstadt hatte im Januar 2018 beantragt, die Pappelallee vom Schutz durch das Landesnaturschutzgesetz zu befreien, d.h. die Fällung der Bäume zu genehmigen. Daraufhin wurde ein Baumgutachten erstellt. Die Untere Naturschutzbehörde erteilte die Genehmigung und wies darauf hin, dass damit ein erhöhter Aufwand in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht der Allee besteht. Eine Gefahr für die Standsicherheit besteht vor den Bauarbeiten hingegen nicht.