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Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad: „Das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt.“

Naumburg (Saale), den 29. November 2018

Mit Verfügung vom heutigen Tage hat der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt
über die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des Todes von
Ouri Jallow befunden.


Er hat die Beschwerde der Hinterbliebenen des Ouri Jallow gegen die Verfahrenseinstellung
der Staatsanwaltschaft Halle vom 12. Oktober 2017 als unbegründet zurückgewiesen.
Denn ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des Polizeireviers
Dessau oder gegen sonstige Dritte besteht nicht.

Die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft haben unter Auswertung sämtlicher
Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den Vorkommnissen vom 7. Januar
2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau erstellt.


Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:

„Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine
Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung
durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen
Hitzeschocks verstorben, den er – zumindest nicht widerlegbar – selbst herbeigeführt hat.
Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein Mordkomplott sind
nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit
dafür. Bei der These `Ouri Jallow das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative
Mutmaßung, die nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz 1, 203
StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden kann.

Dem hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass – bei der Gesamtschau aller
bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier aus zusätzlich eingeholten Gutachten des
Büros für Brandschutz / Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung von mehr
als 120 Zeugenaussagen – eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow
nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war bereits das Landgericht
Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2012 gelangt.
Ein auf Tatsachen – und nicht nur auf Vermutungen – basierender Beweis für ein aktives
Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des Ouri Jallow geführt haben könnte, existiert
nicht. Ebenso ist die Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´ aus der Luft gegriffen.
Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen getötet
worden sein, liegen evident nicht vor.

Schließlich existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür, dass Dessauer
Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in den Jahren 1997 und 2002 vor bzw.
im Revier ereignet hatten, in irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt waren.“