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Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung: Novellierung des Psychiatriegesetzes vorantreiben

Magdeburg, den 3. Dezember 2018


Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember

Teilhabe für alle und bessere psychiatrische Versorgung – Novellierung des Psychiatriegesetzes vorantreiben

 

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. nimmt diesen Gedenktag zum Anlass, die längst überfällige Modernisierung des Landes-Psychiatriegesetzes einzufordern. „Die Novellierung des aus dem Jahr 1992 stammenden Gesetzes ist dringend notwendig, um die Rechte der Betroffenen für ein selbstbestimmtes Leben zu stärken und der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung Rechnung zu tragen. Wir sehen erhebliche Defizite bei der heutigen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen. Deshalb ist es wichtig, mit der Novellierung des Psychiatriegesetzes in Sachsen Anhalt die Betreuung und Behandlung besser zu vernetzen und konsequent regional auszurichten.“, so AWO Vorstand Wolfgang Schuth (Foto). 

Der AWO Landesverband und die regionalen Gliederungen der AWO sind mit psychiatrischen Fachkrankenhäusern, Heim- und ambulanten Wohnangeboten sowie mit Maßnahmen zur Arbeit und Beschäftigung engagiert. Die Novellierung des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG) stellt die Weichen für die Zukunft zur flächendeckenden gemeindeorientierten Versorgung im Land und damit zur Stärkung der Rechte der Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, ihr Leben selbst zu bestimmen.

Der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt erwartet, dass im neuen Gesetz Prävention, Krisenintervention und ambulante Hilfen als wichtigste Aufgaben einer zeitgemäßen psychiatrischen Versorgung definiert und ausgestaltet werden. Nur mit einer gut ausgestatteten kommunalen Infrastruktur kann vor Ort eine verlässliche Zusammenarbeit und Leistungskoordination organisiert werden. 


Die AWO fordert, bei der Novellierung folgende Schwerpunkte zu setzen:


  • Umsetzung der Rechte auf Selbstbestimmung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention;
  • Koordination zwischen der Novellierung des PsychKG und der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Sachsen-Anhalt;
  • Durchsetzung von gemeindepsychiatrischen Verbünden und von Fachkoordinatoren; qualifizierte Rahmenbedingungen für regionale Planungen;
  • Ausgestaltung von Krisenintervention, ambulanten Hilfen, ambulanter psychiatrischer Pflege und ehrenamtlichen Engagement als wichtige Maßnahmen der Prävention und Alltagsunterstützung;
  • Sicherung der fachärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung insbesondere auch in den ländlichen Regionen;
  • Berücksichtigung des besonderen Behandlungs- und Betreuungsbedarfs von Flüchtlingen;
  • Rechtsklarheit bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und bei der Medikamentengabe während einer Krisenbehandlung bei Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der Patienten

Die AWO hat diese Forderungen an Frau Ministerin Grimm-Benne herangetragen (Link zur ausführlichen Stellungnahme). „Bei der weiteren Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens und bei der Umsetzung in den Regionen werden sich die AWO-Einrichtungen beteiligen.“ erklärt Schuth. 


Hintergrund

Im Jahr 1993 wurde der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung von den Vereinten Nationen (UN) zum ersten Mal ausgerufen. Weltweit machen Menschen in zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen an diesem Tag auf die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam. Der Gedenk- und Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern.