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Kapitalanlagen umfassend besteuern!

Montag, den 3. Dezember 2018



Zum aktuellen deutsch-französischen Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer sagte Stefan Körzell (Foto), DGB-Vorstandsmitglied, am Montag:

„Eine Mini-Transaktionssteuer nach französischem Vorbild lehnen wir ab, denn sie würde nur für Aktien von Konzernen gelten, deren Börsenwert über einer Milliarde Euro liegt. Außerdem blieben auch alle anderen Finanztransaktionsgeschäfte weiterhin völlig steuerfrei. Ein zweistelliger Milliarden-Betrag entginge so der öffentlichen Hand – Einnahmen die dringend gebraucht werden, um den Investitionsstau aufzulösen. Auch hätte eine solche Steuer keinerlei regulatorische Wirkung auf den Finanzmärkten. Von der ursprünglichen Absicht, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, bliebe nichts übrig. Dennoch von einer Finanztransaktionssteuer zu sprechen ist Augenwischerei.

Mit dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag werden der deutsche und der französische Finanzminister diesem Vorhaben nicht gerecht. Der Vorschlag einer eingeschränkten Aktiensteuer nach französischem Vorbild fällt hinter dem bisher Erreichten zurück. Denn schließlich wurde nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit ein fast beschlussreifer Direktiventwurf erarbeitet, der trotz aller Kompromisse immer noch ein Fortschritt bei der Regulierung und Besteuerung des Finanzsektors gewesen wäre. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen im Bündnis „Steuer gegen Armut“ sind wir davon überzeugt, dass es sich nicht rechtfertigen lässt, für diese Schrumpfsteuer weiterhin die Werbetrommel zu rühren.“