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Wirtschaftsrat: Digitalpolitik braucht Umsetzungsstrategie statt Papiertiger!

Dienstag, den 4. Dezember 2018


Wolfgang Steiger: Bundesregierung muss endlich liefern im Datenrecht, bei steuerlicher Forschungsförderung und Startup-Förderung!

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert anlässlich des Digital-Gipfels der Bundesregierung eine höhere Umsetzungsgeschwindigkeit der Strategien und Maßnahmen. „Die Politik muss nicht den Anspruch haben, so schnell zu sein wie die Digitalisierung selbst. Das wohl abgewogene Urteil aller Beteiligten mag für eine sachorientierte Politik mindestens ebenso wertvoll sein. Aber irgendwann ist die Zeit von Kommissionen, Räten und Papiertigern endgültig vorbei. Die Welt wartet nicht auf uns. Wir müssen schneller in die Umsetzung kommen. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, Innovationshürden abzubauen und Weichen zu stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes von morgen zu sichern. Die Regierung muss liefern! Keine Strategie ersetzt die Umsetzung“, fordert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

 

Der Digital-Gipfel legt einen besonderen Schwerpunkt auf Künstliche Intelligenz, nicht zuletzt weil die Bundesregierung ihre KI-Strategie offiziell vorstellt. „Es spricht viel dafür, sich dezidiert mit KI, mit den Chancen und Potentialen der Technologie auseinanderzusetzen. Doch wenn man den Schwerpunkt setzt, sollte man diesen auch mit einem Fahrplan versehen und es nicht bei Strategiepapieren belassen. Sonst verkommt jede Strategie zu einer Sammlung von leeren Worten“, mahnt Wolfgang Steiger.


 

Der Wirtschaftsrat fordert basierend auf seinem Grundsatzpapier Künstliche Intelligenz einige Sofortmaßnahmen ein:

 

  • - Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung und Moratorium für die E-Privacy-Verordnung: Künstliche Intelligenz und selbstlernende Systeme verlangen nach Trainingsdaten, die erfasst, verarbeitet und gespeichert werden müssen. Die DSGVO hat dabei für erhebliche Verunsicherung und Rechtsunklarheiten gesorgt. Es braucht daher schnell Anpassungsgesetze im nationalen Recht zur Einführung einer Mittelstandsklausel. Bevor es keine Evaluierung der DSGVO gibt, dürfen keine weiteren Verschärfungen des Datenrechts, z.B. über eine E-Privacy-Verordnung, erfolgen.

 

  • - Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung: Das vom Bundeswirtschafts- und Bundesforschungsministerium entwickelte Eckpunktepapier greift die vom Wirtschaftsrat erhobenen Forderungen auf: Bis 2020 sollen Unternehmen jeder Größe, die in Forschung und Entwicklung investieren, unabhängig von der Projektmittelförderung mit 25% der FuE-Ausgaben steuerlich bis zu einem Betrag von 2 Mio. Euro jährlich gefördert werden. Das Bundesfinanzministerium muss seine unsinnige Verzögerungstaktik hier aufgeben und den Weg frei machen für ein in der OECD-Welt bewährtes Innovationsinstrument.

  • - Stärkung der Gründerkultur in Deutschland: Startups stellen wichtige Impulsgeber für KI-basierte Innovationen dar. Dennoch liegt Deutschland im Bereich der Gründungen im Vergleich zur internationalen Spitze weit zurück. Das gilt auch für die Wagniskapital-Investitionen in Deutschland. Um mehr privates Kapital zu heben, muss es u.a. eine einkommensartenübergreifende Anrechnung der Verluste geben. Business-Angels, die ihr Privatvermögen für Investitionen in Startups nutzen, müssen solchen Business-Angels gleichgestellt werden, die mittels einer GmbH investieren.