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MPK in Berlin – Haseloff: Abschiebung straffälliger Flüchtlinge und Gefährder forcieren

Mittwoch, den 5. Dezember 2018


Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Foto) begrüßt die auf der Konferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder in Berlin getroffenen Beschlüsse zur Verbesserung der Durchsetzung von Ausweisungen straffälliger Flüchtlinge und Gefährder. „Wir helfen Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, doch Straftäter und Gefährder, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland bedrohen, müssen künftig schneller abgeschoben werden“, erklärte Haseloff.

 

Die Ministerpräsidenten halten es aus Gründen der Rechtssicherheit für erforderlich, dass bei strafbarem Verhalten unabhängig von der Höhe der einzelnen Strafzumessung bei Verhängung von Freiheitsstrafe ein besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse gesetzlich festgeschrieben werden soll für Delikte wie schwere Gewaltstraftaten, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Fälle des Sozialleistungsbetruges und besonders gewalttätiges Verhalten gegen Amtsträger in Ausübung ihres Dienstes. Zugleich bitten die Regierungschefs die Bundesregierung um Prüfung, wie bei Abschiebungen aufgrund schwerster Straftaten und von Gefährdern ein unbefristetes Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot verfügt und bereits an den Schengen-Außengrenzen umgesetzt werden kann.

 

Haseloff betonte zudem, dass der Bund sich zur Entlastung der Länder auch ab 2020 an den Flüchtlingskosten beteiligen müsse. Dies müsse mindestens auf dem Niveau für 2019 erfolgen (4,7 Mrd. €).

 

Hinsichtlich der Wirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes bekräftigten die Länder ihre Forderung an den Bund, dass die finanziellen Lasten der Reform gerechter zwischen Bund und Ländern verteilt werden müssen. Durch die Reform zum 1. Juli 2017 ist die Zahl der Kinder mit Leistungsanspruch um fast 300.000 auf 714.000 gestiegen. Der Bund war von nur 121.000 zusätzlich leistungsberechtigten Kindern ausgegangen. Aus der deutlich höheren Zahl an Leistungsberechtigten entstehen bei Ländern und Kommunen erhebliche Mehrbelastungen. In Sachsen-Anhalt liegen diese bei jährlich rund 20 Mio. €.