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Bundestag

Heute im Bundestag: Schutz der Nutztiere in Deutschland

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 7. Dezember 2018

  1. Schutz der Nutztiere in Deutschland
  2. Europäische Arbeitslosenrückversicherung
  3. Haushaltsführung 2018
  4. CO2-Emissionen im Luftverkehr
  5. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  6. Vogeljagd im Wattenmeer
  7. Lösung von Emissionszertifikaten
  8. Zuständigkeiten in der Digitalpolitik


01. Schutz der Nutztiere in Deutschland

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Tierschutzüberwachung in der Nutztierhaltungen in Deutschland weder einheitlich noch regelmäßig erfolgt. In einem Antrag (19/6285) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, ab dem Jahr 2020 verbindliche Kontrollintervalle von mindestens drei Jahren für Nutztierhaltungsbetriebe im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) festzulegen. Dazu sollen mit den Bundesländern Verwaltungsvereinbarungen zu Art und Umfang der Kontrollen nach bundeseinheitlichen Standards getroffen werden. Die an den Kontrollen beteiligten Behörden sollen außerdem durch finanzielle Unterstützung des Bundes von bis zu 140 Millionen Euro mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um den Verpflichtungen nachkommen zu können. Den Tierhaltern dürfen allerdings keine zusätzlichen Kosten entstehen.



02. Europäische Arbeitslosenrückversicherung

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann zu diversen Fragen zur Idee einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung noch keine Angaben machen. Die Ressortabstimmung zur "Prüfung des Europäischen Stabilisierungsfonds für nationale Arbeitslosenversicherungen" dauere noch an. Es gebe noch keine abgestimmte Position der Bundesregierung, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/6033) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5685).



03. Haushaltsführung 2018

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Finanzen hat im dritten Quartal 2018 außer- und überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 315 Millionen Euro genehmigt. Im selben Zeitraum bewilligte das Ministerium außer- und überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 957,577 Millionen Euro. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung über die Haushaltsführung 2018 (19/6016) hervor.



04. CO2-Emissionen im Luftverkehr

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) CO2-freies Fliegen ist nach Ansicht der Bundesregierung auf absehbare Zeit nur begrenzt möglich. Aktuell seien beispielsweise noch keine größeren Mengen von aus erneuerbaren Energien generierten, strombasierten Treibstoffen verfügbar, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5784) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5175). Die Bundesregierung unterstütze solche Pilotvorhaben zur Herstellung synthetischen Kerosins.

Die Einbeziehung des innereuropäischen Flugverkehrs in den europäischen Emissionshandel (ETS) bewertet die Bundesregierung positiv. Es seien "wertvolle Erfahrungen im Bereich Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung" gesammelt worden. Diese Erfahrungen hätten international eine Vorbildfunktion, heißt es in der Antwort.



05. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat sich nach Auffassung der Bundesregierung "als zentrales Instrument einer integrierten und flussgebietzsbezogenen Gewässerbewirtschaftung" bewährt. Die Kenntnisse über die Belastung und den Zustand der Gewässer in Europa hätten sich erheblich verbessert, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4778) mit Verweis auf die Einschätzung der Europäischen Umweltagentur.

Die Bundesregierung hebt zudem hervor, dass sich auch die Vergleichbarkeit der biologischen Bewertungsverfahren der EU-Mitgliedsstaaten inzwischen verbessert habe. Es bestünden aber weiterhin Unterschiede "bei der Anzahl der tatsächlich bewerteten biologischen Qualitätskomponenten", heißt es in der Antwort.



06. Vogeljagd im Wattenmeer

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht beim Thema Vogeljagd im niedersächsischen Wattenmeer keinen eigenen Handlungsbedarf. Stattdessen verweist sie bei Fragen zu Jagdstatistik, Verlängerung von Pachtverträgen und vogelschutzspezifischen Schutzregimen auf die Zuständigkeit des Landes. Dies geht aus einer Antwort (19/5814) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (19/5022) hervor.



07. Lösung von Emissionszertifikaten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Zum quantitativen Wirkungszusammenhang zwischen einer Löschung von Emissionsberechtigungen aus dem nationalen Auktionsanteil und der an die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführten Emissionsberechtigungen lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Dass eine nationale Löschung zu einer Minderung der an die MSR überführten Zertifikate führe, treffe nur dann zu, wenn die EU-weite Überschussmenge einen bestimmten Schwellenwert überschreite, "sodass Auktionsmengen gekürzt und in die MSR überführt werden", schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5865) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5434). Die Liberalen hatten darin diesen Wirkungszusammenhang im Kontext einer möglichen Löschung von Emissionszertifikaten aufgrund einer Stilllegung von Kohlekraftwerken aufgegriffen.



08. Zuständigkeiten in der Digitalpolitik

Ausschuss Digitale Agenda/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Im Bundeskanzleramt in der Gruppe 62 (Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung) sind derzeit 14 Stellen unbesetzt. Vier der Stellen würden bis zum 2. Januar 2019 besetzt, für die verbleibenden Stellen werde eine Besetzung "im ersten Quartal 2019 erwartet", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6227) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5707).

Wie die Fraktion in ihrer Vorbemerkung ausführte, sei kaum ersichtlich, inwieweit die Staatsministerin für Digitalisierung, der Digitalrat, das Digitalkabinett, die Datenethikkommission und die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 inhaltlich und von den Zuständigkeiten voneinander abzugrenzen sind oder sich ergänzen und überschneiden.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung darauf, dass die eingesetzten Gremien und Institutionen unterschiedliche Funktionen haben. Während der Kabinettsausschuss Digitalisierung ("Digitalkabinett") Entscheidungen der Bundesregierung vorbereite, berate der Digitalrat die Bundesregierung bei "der Gestaltung des digitalen Wandels in Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft und Verwaltung". Die Datenethikkommission soll hingegen "auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands" entwickeln und konkrete Regelungsvorschläge unterbreiten. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 im Bundeswirtschaftsministerium arbeite an Handlungsempfehlungen zur Modernisierung insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts.

Weiter schreibt die Bundesregierung, das Digitalkabinett trete im ersten Quartal 2019 zusammen, "einen vorab feststehenden Sitzungsturnus" gebe es nicht. Die nächste Sitzung des Digitalrats werde am 28. März 2019 stattfinden. Die Umsetzungsstrategie "Digitalisierung gestalten" habe die Bundesregierung unter digital-made-in.de veröffentlicht. Dort finden sich aktuelle Planungen zur Blockchain-Strategie und weiteren Vorhaben, wie etwa ein Ideenwettbewerb Blockchain des Bundesministeriums für Gesundheit, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter.


Foto: Bundesregierung / Bergmann