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Bundestag

Heute im Bundestag: Erweiterter Terminservice der Ärzte

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 11. Dezember 2018

  1. Erweiterter Terminservice der Ärzte
  2. Strafschärfung bei Rückfall
  3. FDP fragt nach Schlichtung
  4. Islamistischer Terrorismus
  5. Online-Verfahren bei Zivilprozessen


01. Erweiterter Terminservice der Ärzte

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit einer Weiterentwicklung der Terminservicestellen sollen Patienten künftig noch schneller an Ärzte vermittelt werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor (19/6337), das dem Bundestag jetzt zur Beratung vorliegt und voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Dem Entwurf zufolge wird der Terminservice zu einem Service für die ambulante Versorgung und Notfälle ausgebaut. Auch Haus- und Kinderärzte sollen vermittelt werden. Die Terminservicestelle soll über eine bundesweit einheitliche Notdienstnummer sowie über das Internet ständig erreichbar sein. Das Mindestsprechstundenangebot der Ärzte wird auf mindestens 25 Stunden pro Woche ausgedehnt.

Bestimmte Facharztgruppen wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte, die zur Grundversorgung gezählt werden, müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunden anbieten, ohne vorherige Terminvereinbarung. Die Ärzte sollen die zusätzlichen Aufwendungen vergütet bekommen. Für die erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt ist ein Zuschlag von mindestens fünf Euro vorgesehen.

Zuschläge sollen auch gezahlt werden für die Betreuung von Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden, für neue Patienten in der Praxis, für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden und für Leistungen nach einer Terminvermittlung durch einen Hausarzt.

Landärzte sollen einen Zuschlag erhalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden außerdem dazu verpflichtet, in unterversorgten Gebieten entweder Praxen zu eröffnen, oder mobile und telemedizinische Alternativen anzubieten.

Mit der Novelle soll auch die digitale Versorgung verbessert werden. So müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen, die auch über das Smartphone oder Tablet genutzt werden kann.

Der Gesetzentwurf beinhaltet schließlich einige neue Leistungsansprüche für bestimmte Patientengruppen.

So bekommen Versicherte mit einem erhöhten HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf die sogenannte Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung wird erweitert um die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen. So soll in Fällen einer keimzellschädigenden Behandlung wie etwa einer Krebstherapie die Möglichkeit der Fortpflanzung erhalten bleiben.

In der Pflege werden ambulante Betreuungsdienste für die Haushaltshilfe eingeführt. Für den Impfschutz sollen künftig die verfügbaren Impfstoffe aller Hersteller genutzt werden können, möglichst ohne vertraglichen Ausschluss einzelner Hersteller.

Innovative Behandlungsmethoden sollen künftig leichter erprobt werden können. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen ab 2021 von 50 auf 60 Prozent angehoben werden.

Schließlich soll auch die Transparenz bei der Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verbessert werden.



02. Strafschärfung bei Rückfall

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Strafschärfung bei Rückfall vorgelegt (19/6371). Die Abgeordneten begründen dies unter anderem mit der sozialen Sprengkraft von Straftaten durch rückfällige Täter. Wiederholt rückfällige Täter erschütterten das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, da gerade dieser sie schützen solle. Die hohe Rückfallquote sei statistisch belegt. Mit dem Gesetzentwurf werde der Versuch unternommen, heißt es weiter, durch ein gestuftes System, das sowohl Bagatelldelikte, als auch schwere und besonders schwere Rückfalltaten berücksichtigt, eine sachgerechte Antwort hinsichtlich der Ausschöpfung und in bestimmten Fällen gar einer Erhöhung des Strafrahmens zu geben.



03. FDP fragt nach Schlichtung

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Wie die Bundesregierung das Rechtsinstrument der Schlichtung beurteilt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6302) wissen. In diesem Zusammenhang wollen die Abgeordneten erfahren, was die Bundesregierung von den Angeboten sogenannter Online-Schlichter hält. Weiter fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung Bedarf sieht, die Förderung der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstellen auch über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern, ob das flächendeckende Angebot der Schlichtungsstellen für Verbraucher auch nach 2019 bereits ausreichend gesichert ist und inwieweit der Bund die Länder bei der Einrichtung der Universalschlichtungsstellen im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes unterstützt.



04. Islamistischer Terrorismus

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Islamistischer Terrorismus in Deutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/6292). Vor dem Hintergrund von Medienberichten wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Anschläge oder sonstige Straftaten, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2015 verhindert werden konnten und wie viele Ermittlungsverfahren, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, der Generalbundesanwalt GBA seit dem 1. Januar 2015 eingeleitet hat. Ferner fragen sie nach dem Stand der Ermittlungen, diesbezüglichen Haftbefehlen, Anklagen und Verurteilungen. Weitere Fragen betreffen deutsche Staatsangehörige, die Deutschland verlassen haben, um sich dem IS oder anderen Organisationen, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, anzuschließen.



05. Online-Verfahren bei Zivilprozessen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Nach der Haltung der Bundesregierung zu dem von den Länder-Justizministern gefassten Beschluss, die Möglichkeit der Einführung von Online-Verfahren in die Zivilprozessordnung (ZPO) zu untersuchen, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/6291). Mit einem neuen und kostengünstigeren Online-Verfahren insbesondere im Bereich von geringfügigen Forderungen soll demnach effektiver Rechtsschutz auch im Bereich geringfügiger Streitwerte gewährt werden. Wie die Abgeordneten schreiben, werden Online-Verfahren im Ausland bereits für Streitigkeiten im geringfügigen Bereich genutzt. Das deutsche Verfahrensrecht sehe etwaige Regelungen bisher nicht vor und müsste gegebenenfalls durch den Bundesgesetzgeber geändert werden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann