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DGB: Mehr Geld für Kita-Qualität!

Freitag, den 14. Dezember 2018


Zum heute vom Bundestag beschlossenen „Gute-Kita-Gesetz“ sagte Elke Hannack (Foto), stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Freitag in Berlin:

„Der Bund stellt mit diesem Gesetz und mit seiner finanziellen Beteiligung die Weichen richtig. Nun ist es an den Ländern, die Qualität in den Kitas wirklich zu verbessern. Auch wenn das Gesetz erstmals Qualitätsstandards für gute Kita-Rahmenbedingungen setzt – die Länder sind leider nicht verpflichtet, sie so auch umzusetzen. Mit dem Gesetz steht es den Ländern offen, die bereitgestellten 5,5 Milliarden Euro für bessere Kita-Qualität oder für die Gebührenfreiheit zu verwenden. Beides ist aber nötig, um Kindern aus allen Bevölkerungsschichten optimale Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten auch im frühkindlichen Alter zu bieten.

Für die Gebührenfreiheit als originär familienpolitischer Leistung muss zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden, damit das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, mehr für Kitas und Fachkräfte zu tun, nicht konterkariert wird. Die Bundesmittel sollten überdies dauerhaft angelegt sein und nicht, wie jetzt vorgesehen, 2022 enden. Nur so kann die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas systematisch und nachhaltig verbessert werden. Nur so erhalten die Länder Planungssicherheit.“