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Update: Unbefugte Veröffentlichung von persönlichen Daten und Dokumenten im Internet


Bonn, 5. Januar 2019. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) ist Anfang Dezember 2018 von einem Mitglied des deutschen Bundestages
darüber informiert worden, dass dieser fragwürdige Bewegungen auf privaten
und personalisierten E-Mail- und Social-Media-Accounts festgestellt habe. Das
BSI hat diesen Fall sehr ernst genommen und ihn in das Nationale
Cyber-Abwehrzentrum eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt gingen alle Beteiligten
von einem Einzelfall aus.

Das BSI hat dem betroffenen MdB Unterstützung angeboten und war mit einem
Mobile Incident Response Team vor Ort. Von einer geplanten oder getätigten
Veröffentlichung der gestohlenen Informationen oder einem Zusammenhang mit
den durch den Twitter-Account „G0d“ (@_0rbit) veröffentlichten Daten hatte
das BSI bis zur Nacht vom 3. auf den 4. Januar 2019 keine Kenntnis. Erst
durch das Bekanntwerden der Veröffentlichung der Datensätze über den
Twitter-Account „G0d“ am 3. Januar 2019, konnte das BSI in weiterer Analyse
am 4. Januar 2019 diesen und vier weitere Fälle, die dem BSI im Verlauf des
Jahres 2018 bekannt geworden sind, in diesen Zusammenhang stellen.

Anfang Dezember 2018 war in keiner Weise absehbar, dass es weitere Fälle
gegeben hat. Ein Zusammenhang der oben genannten Einzelfälle konnte erst im
Nachhinein durch die Analyse der Gesamtheit der aktuell im ganzen
veröffentlichten Datensätze festgestellt werden.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich überwiegend um Angriffe auf
private und persönliche Accounts der Betroffenen. Das BSI ist zuständig für
den operativen Schutz der Regierungsnetze. Für die Absicherung parteilicher
oder privater Kommunikation von Mandatsträgern kann das BSI nur beratend und
auf Anfrage unterstützend tätig werden.