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Polizeirevier Harz / Sachsen-Anhalt: Aktuelle Polizeimeldungen

Sonntag, den 13. Januar 2019


Verkehrsunfall mit Triebfahrzeug (Foto 1 / Polizei)

 

Wernigerode Am Freitag kam es gegen 12:45 Uhr in der Kirchstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW Audi aus Nordrhein- Westfalen und einem Triebfahrzeug der Harzquerbahn. Im Bereich der Unfallstelle verlaufen die Schienen der Bahn unmittelbar an der Straße und bilden so eine Verengung. Der Fahrer des PKW befuhr diesen Straßenbereich ohne auf das Triebfahrzeug zu achten. Der Lokführer konnte seine Lokomotive nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Es kam zu einem seitlichen Zusammenstoß, bei dem der Audi erheblich beschädigt wurde. Personen wurden zum Glück nicht verletzt.



Einbruch in Geschäft

 

Quedlinburg In der Nacht zum Samstag brachen bisher unbekannte Täter in ein Backwarengeschäft in der Bahnhofstraße ein. Dabei öffneten sie gewaltsam die Eingangstür zu den Räumlichkeiten. Im Inneren wurden Schränke und weitere Möbel geöffnet. Am Ende verließen sie mit den Tageseinnahmen und der Trinkgeldkasse das Geschäft in unbekannte Richtung. Beamte der Kriminalpolizei wurden  am Tatort  zur Spurensicherung eingesetzt.

 

 

Verkehrsunfall an Lichtzeichenanlage

 

Blankenburg Am Samstagmorgen kam es auf der B 81 am Abzweig Blankenburg/ Pfeifenkrug trotz funktionierender Lichtzeichenanlage zu einem Verkehrsunfall. Die 52jährige Fahrerin eines PKW Suzuki aus Halberstadt befuhr den Einmündungsbereich aus Richtung Heimburg kommend in Richtung Halberstadt. Dort kollidierte sie mit dem PKW Dacia eines 63jährigen Mannes aus Blankenburg, welcher in Richtung Heimburg auf die B 81 auffahren wollte. In der weiteren Folge stieß der Suzuki mit einem PKW Ford zusammen, welcher auf der Abbiegespur in Richtung Blankenburg wartete. Anschließend geriet die Fahrerin mit ihrem PKW in den Straßengraben, überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Dabei wurde die Frau leicht verletzt. Die Feuerwehr Blankenburg kam am Unfallort zum Einsatz. Die B 81 musste bis zur Räumung der Unfallstelle vollständig gesperrt werden. Die Unfallbeteiligten machten vor Ort unterschiedliche Angaben über die Stellung der Lichtzeichenanlage zur Unfallzeit. Die mögliche Schuldfrage wird Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.