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Sabine Dittmar (SPD) zu Spahns Vorschlag / Kassenleistungen

Sonntag, den 13. Januar 2019


Statement der gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagfraktion, Sabine Dittmar (Foto), zu Gesundheitsminister Spahns Vorschlag, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden per Rechtsverordnung in den GKV-Leistungskatalog aufzunehmen:

 

„Minister Spahn will das Bundesministerium für Gesundheit grundsätzlich ermächtigen, allein und unabhängig zu entscheiden, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden künftig von den Kassenkassen übernommen werden sollen.

 

Ich kenne die Situation der Betroffenen mit Lipödem und verstehe auch den Ärger über die teils langen Entscheidungsprozesse der Selbstverwaltung. Es wäre aber der völlig falsche Weg, künftig per Ministererlass Methoden in die Regelversorgung bringen zu wollen, für die es keine hinreichende medizinische Evidenz gibt. Das würde nicht nur Haftungsfragen, sondern auch Fragen zur Patientensicherheit aufwerfen. Ein Ministererlass ist keine Alternative zu medizinischer Evidenz.

 

Wir haben Organe der Selbstverwaltung, die die Wirksamkeit von Behandlungsmethoden prüfen, Schaden und Nutzen abwägen und auf dieser Grundlage entscheiden, was Kassenleistung wird oder nicht. Solche Entscheidungen müssen zweifelsohne schneller getroffen werden. Es kann aber nicht ernsthaft gewollt sein, dass künftig Parallelstrukturen in einem Regierungsapparat entscheiden, losgelöst von wissenschaftlichen Prozessen und medizinischen Erkenntnissen über Behandlungsmethoden.“