Urlaubstage aus dem letzten Jahr sichern
Beschäftigte in Magdeburg sollen sich beim
Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. Der Grund: Nach
einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht
mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. „Der Chef muss die
Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht,
kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Elke
Bobles von der IG BAU Altmark-Börde-Harz.
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen.
„Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente
Erholung“, so die Gewerkschafterin. Nach Angaben des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der
Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. In Magdeburg
arbeiten laut Arbeitsagentur rund 5.000 Menschen in der Gebäudereinigung.
„Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher
meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Bobles. Nach dem Europa-Urteil
stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen.
Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines
Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den
Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft im IG BAU-Büro Magdeburg (Telefon: 03 91
– 5 44 59 40).
Foto: Resturlaub sichern: Die Gewerkschaft IG BAU appelliert an Arbeitnehmer, Erholungstage aus
dem letzten Jahr nicht verfallen zu lassen. Copy IG Bau