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Bundestag

Heute im Bundestag: Sehr enger Takt bei Grundsteuer-Reform

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. Januar 2019

  1. Kein Votum für Euratom-Reform
  2. Schulze: Regelbuch ist enormer Erfolg
  3. Trotz Kritik - Regierung steht zu LuFV
  4. Sehr enger Takt bei Grundsteuer-Reform
  5. Sicherheit von Gesundheitsdaten


01. Kein Votum für Euratom-Reform

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich gegen ein unmittelbares Vorgehen der Bundesregierung bezüglich einer Euratom-Reform ausgesprochen. Die Abgeordneten lehnten am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2512) mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD, der FDP sowie der AfD ab. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, die Grünen stimmten dafür. In dem Antrag fordert letztere Fraktion, die Sonderstellung der Atomkraft in der Europäischen Union abzuschaffen. Die Bundesregierung solle sich schnellstmöglich für eine Regierungskonferenz auf europäischer Ebene einsetzen, um den Vertrag zur Gründung einer Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) zu überarbeiten. Der Ausbau der Atomkraft sei nicht nur gefährlich, sondern auch finanziell riskant, heißt es zur Begründung. Zudem gebe es in der Europäischen Union keine Mehrheit für die Nutzung der Atomkraft.

Es sei an der Zeit, Worten Taten folgen zu lassen, legte eine Grünen-Abgeordnete in der Sitzung nach und verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Reformen für Euratom erwähnt würden. Ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU erklärte, man warte auf einen Bericht der EU-Kommission zu dem Thema. Grundsätzlich bedürfe eine Änderung des Euratom-Vertrags einer Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten, sagte er darüber hinaus. Ein SPD-Abgeordneter maß dem Antrag zwar inhaltliche Übereinstimmungen mit Positionen seiner Fraktion bei, sagte aber auch, es sei generell wichtig, international Einfluss zu wahren und Kompetenzen einbringen zu können, etwa beim Rückbau von Atomkraftwerken. Die Regierungskoalition werde handeln, sie müsse nicht extra in einem Antrag dazu aufgefordert werden.

Der AfD-Fraktion ist der Antrag beispielsweise beim Thema Forschung zu rigide. Es gelte, die Möglichkeiten etwa der Kernfusion auszuloten, sagte ein Abgeordneter. Man sollte auf jeden Fall weiter forschen. Die FDP-Fraktion verwies auf die Herausforderungen Akzeptanz und Versorgungssicherheit, die in dem Antrag nicht thematisiert würden. Es brauche Zeit, um dafür Lösungen zu finden. Ein Vertreter der Linksfraktion schließlich begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit dem fehlenden Passus eines möglichen Ausstiegs aus Euratom.



02. Schulze: Regelbuch ist enormer Erfolg

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat die Verabschiedung des sogenannten Regelbuches auf der Klimakonferenz im polnischen Kattowitz (Katowice) im vergangenen Dezember als einen "enormen Erfolg" bezeichnet. "Katowice hat die Erwartungen erfüllt", sagte die Ministerin im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch während eines Gesprächs über die Ergebnisse der Klimakonferenz. Die Verhandlungen hätten unter "schwierigen internationalen Bedingungen" stattgefunden. Sie sei gerade mit Blick auf die Haltung der USA und Brasilien skeptisch über den Ausgang gewesen, sagte die Ministerin. Mit dem Regelbuch würden nun zum ersten Mal weltweite Standards für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens gesetzt. Die Effekte würden sich aber erst später zeigen, da die neuen Regeln erst ab 2024 greifen sollen, sagte die Ministerin.

Die Ministerin betonte zudem die Rolle Deutschland bei der Finanzierung internationaler Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Es sei zudem sehr wichtig, Know-how-Transfer zu organisieren. Dieses deutsche Ansinnen werde "international sehr hoch bewertet", sagte die Sozialdemokratin.

Mit Blick auf die nationale Klimapolitik sagte Schulze, es müssten in Deutschland nun die Weichen gestellt werden. Sie kündigte an, das Maßnahmenprogramm für das Klimaziel 2030 im zweiten Quartal 2019 vorlegen zu wollen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimaschutzgesetz soll zudem nach Auffassung der Ministerin möglichst noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Auf Fragen von Ausschussmitgliedern bezeichnete die Ministerin den Verkehrssektor als das "größte Sorgenkind", was die klimapolitischen Ziele angeht. Keine konkreten Aussagen machte die Ministerin zu Fragen nach dem Kohleausstieg. Sie wolle der Arbeit der Strukturwandelkommission nicht vorgreifen, so Schulze. Grundsätzlich warb die Ministerin dafür, die von ihr so bezeichnete "große Transformation" nicht nur als Herausforderung zu begreifen. Es sei vielmehr eine "enorme Perspektive für unsere Gesellschaft, etwas zu verbessern".

Zuvor hatte der Ausschuss mehrheitlich klimapolitische Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6103) sowie der FDP (19/6053) abgelehnt. Die Grünen hatten in ihrem Antrag Eckpunkte eines Klimaschutzgesetzes umrissen. Dafür stimmten neben der einbringenden Fraktion die Vertreter der Fraktion Die Linke bei Ablehnung der Vertreter der übrigen Fraktionen.

Die FDP hatte in ihrem Antrag im Vorfeld der Klimakonferenz die Stärkung marktbasierter Klimaschutzmechanismen im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens gefordert. Die Vertreter der übrigen Fraktionen stimmten gegen den Antrag. Bei der Klimakonferenz hatten sich die Verhandlungsparteien nicht über eine solche Regelung verständigen können.



03. Trotz Kritik - Regierung steht zu LuFV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Trotz der Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) hält die Bundesregierung am Prinzip der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und dem Bund über Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Schienenwege des Bundes fest. Das machte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Enak Ferlemann (CDU), am Mittwoch im Verkehrsausschuss deutlich.

Derzeit befinde sich das BMVI in den Verhandlungen über eine LuFV III, die die von 2014 bis 1019 laufende "sehr erfolgreiche" LuFV II ablösen solle, sagte Ferlemann. In der neuen LuFV wolle man dafür Sorge tragen, dass der jährliche Infrastrukturzustandsbericht lesbarer werde. Zudem werde mehr Gewicht auf Barrierefreiheit und "kundenfreundliches Bauen" gelegt. Letzteres ziele darauf ab, das bei der Sanierung einer zweigleisigen Bahnstrecke jeweils an einem Gleis gebaut wird und auf dem anderen weiter gefahren werden kann. Eine Verlängerung der LuFV II angesichts der Bedenken des Rechnungshofes komme nicht in Betracht, sagte der Staatssekretär. Der BRH sei von Anfang an ein Gegner der LuFV gewesen und würde gern die Kontrolle über die Mittelverwendung "bis zur letzten Weiche" haben. Das sei aber nicht zielführend, sagte Ferlemann. Die Verantwortung müsse bei denen bleiben, die das System auch betreiben.

Der Rechnungshof benennt in einer Unterrichtung an den Bundestag (19/6200) mehrere "Schwachstellen der LuFV". Dazu gehörten die "unzureichenden Informationen" über den Zustand der Eisenbahninfrastruktur. So bildeten die bestehenden Qualitätskennzahlen den tatsächlichen Zustand nur unzureichend ab. Ihre Ausgestaltung schaffe zudem einen Fehlanreiz, vorrangig günstig zu behebende Mängel zu beseitigen, auch wenn andere Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit wichtiger wären. Laut Bundesrechnungshof ist zudem "nicht sichergestellt und nicht kontrollierbar", dass die auf Grundlage der LuFV gewährten Bundesmittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Auch seien die in den LuFV bislang vorgesehenen Sanktionen "eher symbolischer Natur".

Der Bundesrechnungshof, so sagte ein Vertreter der Unionsfraktion im Ausschuss, wolle die Mittelverwendung jeder einzelnen Maßnahme von Anfang bis Ende kontrollieren. Durch die LuFV würden aber pauschal Mittel in das System gegeben und am Ende das Ergebnis überprüft. Trotz aller Unstimmigkeiten sei es aber "richtig und wichtig", das der BRH auch bei der Erarbeitung der LuFV III eingebunden sei.

Aus Sicht der AfD-Fraktion gibt es durchaus einen Grund, die LuFV II zu verlängern. Wenn die attraktiv erscheinende Idee einer Bahnreform 2.0 umgesetzt werde, um die strukturellen Probleme der Bahn zu lösen, brauche es keine neue LuFV, sagte der Fraktionsvertreter.

Als grundsätzlich gut bewertete der SPD-Vertreter die LuFV. Er regte an, bei den Zielvorgaben für die zu sanierenden Brücken nicht auf die Anzahl sondern auf die Quadratmeter zu schauen. Derzeit stünden mehrere sehr große Brückenwerke zur Sanierung an. Was die Vermeidung von Streckensperrungen bei Baumaßnahmen angeht, so wies er daraufhin, dass dies mit hohen Mehrkosten verbunden sei.

Dennoch müsse es das Ziel sein, Streckensperrungen zu vermeiden, hieß es von der FDP-Fraktion. Richtig sei auch, dass künftig mehr für die Barrierefreiheit getan werden müsse.

Die DB AG stecke in einem Gewissenskonflikt, sagte die Vertreterin der Fraktion Die Linke. Auf der einen Seite müsse sie investieren, um die Infrastruktur langfristig zu erhalten. Kurzfristig sei das Ziel aber, Gewinn zu machen. Vor dem Hintergrund, das die DB Netz AG derzeit im Konzern die größten Gewinnmargen habe, wird aus Sicht der Linksfraktion eine Gewinnabführungssperre an den Gesamtkonzern benötigt.

Der BRH-Bericht sei sehr heftig, sagte der Grünen-Vertreter. Es lasse aufhorchen, wenn die Rede davon sei, das auf Verschleiß gefahren werde und das das Verkehrsministerium nicht wüsste, wofür die staatlichen Gelder eigentlich eingesetzt werden.

Das System werde - anders als noch in den 1990er Jahren - keineswegs auf Verschleiß gefahren, entgegnete Verkehrsstaatsekretär Ferlemann. Dank der LuFV III werde das Netz besser als es war, weil früher ausgebliebene Investitionen nachgeholt würden und in der neuen Vereinbarung mehr Geld enthalten sei, als für den reinen Substanzerhalt benötigt würde. Nicht zutreffend sei auch der Vorwurf, das Ministerium wisse nicht, wo die Mittel bleiben.

Ferlemann machte zugleich deutlich, dass es schon jetzt eine Trennung zwischen Netz und Betrieb bei der Bahn gebe. Selbst bei einer möglicherweise noch klareren Trennung werde aber an dem Regime der LuFV festgehalten, sagte der Staatssekretär.



04. Sehr enger Takt bei Grundsteuer-Reform

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Zwischen Bund und Ländern gibt es intensive Gespräche über die Reform der Grundsteuer, die nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden ist. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses, das nächste Treffen mit der Länderfinanzministern werde am 1. Februar stattfinden. Es gebe einen "sehr engen Takt" bei den Gesprächen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 18. April 2018 die für die Erhebung der Grundsteuer herangezogene Einheitsbewertung als verfassungswidrig erachtet und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Neuregelung vorzunehmen. Derzeit sind zwei Modelle für die Neuregelung im Gespräch. Das Aufkommen der den Kommunen zustehenden Grundsteuer (14,07 Milliarden Euro) soll gesichert werden. An eine Abschaffung der Grundsteuer sei nicht gedacht, hieß es von der Regierung auf Fragen aus den Fraktionen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen solle erhalten bleiben und die Neuregelung aufkommensneutral sein. Die Fraktion betonte ihren Willen, einen Kompromiss zu erreichen.

Die SPD-Fraktion betonte, das neue Modell müsse verfassungskonform sein. Die Reform der Grundsteuer müsse zu einer "gerechten Steuer" führen. Auch müsse der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleiben.

Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt der bisher bekannt gewordene Gesprächsverlauf, dass man sei offenbar nicht richtig weitergekommen sei. Auch die FDP-Fraktion nannte das bisherige Ergebnis "sehr übersichtlich". Beim letzten Treffen mit den Länderfinanzministern seien vielmehr weitere Differenzen deutlich geworden.

Die AfD-Fraktion sah offensichtlichen Zeitdruck bei den Verhandlungen und fragte nach einem "Plan B" für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern sollten. Auf Fragen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion nach den Kosten für 2.200 Stellen, die zur Adresserfassung notwendig seien, erklärte die Regierung, die Ausstattung der Landesfinanzverwaltungen sei Sache der Länder. Die Stellen würden nicht auf Dauer benötigt.



05. Sicherheit von Gesundheitsdaten

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) In einem prominent besetzten Expertengespräch hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der Nutzung und Sicherheit von Gesundheitsdaten befasst. Die Experten machten am Mittwoch im Ausschuss deutlich, dass die systematische digitale Vernetzung solcher Daten in der Forschung (Big Data) sowie in der alltäglichen ärztlichen Versorgung von großer Bedeutung sei. Allerdings müssten auch klare und einheitliche Regelungen geschaffen werden, um die sensiblen Daten bestmöglich zu schützen.

Einig waren sich die Fachleute, dass Patienten jederzeit über ihre Gesundheitsdaten verfügen können müssen und selbst entscheiden dürfen, wer außer ihnen Zugang dazu bekommt. Die Souveränität der Patienten dürfe nicht infrage gestellt werden, hieß es. Eine einmal getroffene Zustimmung müsse zudem jederzeit widerrufen werden können.

Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, betonte, dass sensible Daten, die von Bürgern ungeschützt ins Netz gestellt werden, nicht einfach zurückgerufen werden könnten. Er hält zudem klare Regelungen für Firmen im Umgang mit Gesundheitsdaten für sinnvoll. Was die IT-Sicherheit insgesamt angeht, erinnerte Schönbohm daran, dass jeden Tag rund 400.000 neue Schadprogramme identifiziert würden. Es sei ein "Massendelikt" geworden, "Daten abzufischen".

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dalbrock, sagte, es gebe eine Verantwortung für das Tun und das Unterlassen. Zentral sei, dass der Datengeber, also etwa der Patient, der Souverän seiner Daten bleibe und nicht der behandelnde Arzt. Die neuen Potenziale sollten unter Wahrung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung genutzt werden. Dazu seien auch Gespräche mit den großen Internetkonzernen sinnvoll.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gab zu Bedenken, wenn die Patienten künftig auf ihre gesammelten und systematisierten Gesundheitsdaten jederzeit zurückgreifen könnten, berge das womöglich auch Nachteile, etwa beim Abschluss einer Versicherung oder einer Bewerbung auf einen Job, wenn solche Daten erfragt würden.

Der Medizinwissenschaftler Ingo Autenrieth kritisierte die heterogene Auslegung der Datenschutzrichtlinien im deutschen Föderalismus. Dies sei intransparent und führe zu Unsicherheiten und Verzögerungen auch in der Forschung. Er ging auch auf die Datenqualität ein. Die Art der Erfassung von Daten spiele in der Medizin eine entscheidende und oft unterschätzte Rolle. So sei es ein Unterschied, ob der Blutdruck im Stehen oder Sitzen gemessen werde. Die Ergebnisse könnten später relevant sein für Richtlinien oder die Kostenerstattung. Für Daten von hoher Qualität sei Personal und Geld nötig.


Foto: Bundesregierung / Bergmann