Berlin: (hib/AW) Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.
Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete "Gute Kita Gesetz". Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete "Starke Familien Gesetz" soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.
Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.
Berlin: (hib/STO) Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Innenausschuss einen Antrag der FDP-Fraktion zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie (19/4531) abgelehnt. In der Vorlage, für die neben der FDP- auch die AfD-Fraktion votierte, wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zu der Richtlinie vorzulegen. Dabei solle die Regierung "die Umsetzungsspielräume zugunsten von Sportschützen" nutzen und keine zusätzlichen Belastungen für andere Besitzer legaler Waffen wie Jäger und Waffensammler schaffen
Dem Antrag zufolge ist mit der EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Mai 2017 eine Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Feuerwaffen für kriminelle und terroristische Zwecke angestrebt. Ihre Umsetzung dürfe indes nicht zulasten von Sportschützen und anderen legalen Waffenbesitzern erfolgen. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehe vom illegalen Waffenbesitz aus, der konsequent zu verfolgen sei.
Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss darauf, dass mittlerweile ein Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz vorliege.
Die SPD-Fraktion hob hervor, dass man die Richtlinie umzusetzen habe, wozu nun ein Referentenentwurf vorgelegt worden sei.
Die AfD-Fraktion begrüßte, dass mit dem Antrag Einschränkungen für legale Waffenbesitzer begrenzt werden sollten.
Die FDP-Fraktion argumentierte, dass sich ihr Antrag mit der Vorlage eines Referentenentwurfs keineswegs erledigt habe.
Die Fraktion Die Linke wandte sich gegen eine weitere Legalisierung von halbautomatischen Waffen für den Schießsport.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte davor, die Richtlinie, die der "kleinste gemeinsame Nenner" gewesen sei, weiter aufzuweichen.
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie lang nach deren Kenntnis aktuell die durchschnittliche Anerkennungsdauer eines ausländischen Bildungsabschlusses ist. In einer Kleinen Anfrage mit dem Titel "Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Berlin: (hib/STO) "Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Die Position der Bundesregierung zu einer gemeinsamen europäischen Einlagenversicherung (EDIS) bleibt unverändert. Politische Verhandlungen über EDIS könnten erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen, unter Beibehaltung aller Elemente des Fahrplans des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) in der richtigen Reihenfolge, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/6775) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6352). Die Vorlage eines sogenannten Non-Papers durch die österreichische Ratspräsidentschaft für die Sitzung der Eurogruppe am 5. November 2018 ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht als Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS zu werten.
Berlin: (hib/HLE) Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. "Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes", schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.
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