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Bundestag

Heute im Bundestag: Verhaltensauffälliger Amri beschrieben

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 17. Januar 2019

  1. Verhaltensauffälliger Amri beschrieben
  2. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  3. Planung zum Wolfsmanagement
  4. Keine Meldepflicht für Digitalstrategien
  5. Regierung kritisiert Überkontrolle


01. Verhaltensauffälliger Amri beschrieben

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") hat ein Asylberechtigter aus Syrien über seine Begegnung mit dem späteren Attentäter Anis Amri in einer Flüchtlingsunterkunft in Emmerich berichtet. Sie beide seien am 18. August 2015 gleichzeitig dorthin verlegt worden und hätten etwa einen Monat lang in einem Vierbettzimmer zusammengewohnt, sagte Mohamed J. in seiner Vernehmung am Donnerstag. Seinen Zimmergenossen sei Amri bald als radikaler Islamist aufgefallen, dessen Verhalten ihnen dermaßen auf die Nerven ging, dass sie sich beim Heimleiter über ihn beschwerten.

Der heute 26-jährige Zeuge lebt nach wie vor in Emmerich und ist dort nach eigenen Worten bei einem Bauunternehmen beschäftigt. Amri habe er am ersten Tag seines Aufenthalts kennengelernt. Der Tunesier, der in Deutschland unter mehreren Alias-Identitäten unterwegs war und sich in Nordrhein-Westfalen als "Mohammed Hassa" hatte registrieren lassen, habe sich ihm mit seinem richtigen Namen vorgestellt. Er sei auch in einer Liste der Heimleitung als "Anis Amri" geführt worden. In Emmerich habe der spätere Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz das Leben eines Einzelgängers geführt, berichtete der Zeuge. Er habe Stunden in der Moschee beim Gebet verbracht und oftmals allein am Rhein gesessen.

Dass mit Amri etwas nicht stimmte, sei schon nach wenigen Tagen aufgefallen. Er habe den religiösen Lebenswandel seiner Mitbewohner zu zensieren versucht, ihnen etwa erklärt, dass es den Geboten des Islam widerspreche, Musik zu hören. Am Jüngsten Tag würden sie dafür von Gott zur Rechenschaft gezogen. Er habe sie auch ermahnt, sich von den Deutschen fernzuhalten und behauptet, einem frommen Muslim sei es gestattet, Ungläubige zu bestehlen. Amri habe den Islam nach eigenem Gutdünken interpretiert, sagte der Zeuge und fügte hinzu, er habe solche Leute, die offenbar einer Gehirnwäsche ausgesetzt gewesen sein, schon in Syrien gekannt.

Der Zeuge konnte auch feststellen, dass sich auf einer Tasche Amris ein Aufkleber mit dem Emblem des sogenannten Islamischen Staates (IS) befand. Mehrfach habe er ihn beim Videochat auf seinem Mobiltelefon mit IS-Kämpfern ins Syrien beobachtet. Es habe sich immer um dieselben vier bis fünf Personen gehandelt. Sie hätten Kalaschnikows bei sich gehabt, langes, verwildertes Haar getragen und einen Dialekt aus dem nordafrikanischen Maghreb gesprochen. Syrer seien sie jedenfalls nicht gewesen.

Seinen Mitbewohnern warf Amri immer wieder mangelnden Kampfgeist für den Islam vor und fragte sie, was sie als Syrer im Land der Ungläubigen zu suchen hätten. Sie hätten lieber zu Hause in den Dschihad ziehen und ihren "Brüdern zum Sieg verhelfen" sollen. Auf die Gegenfrage, warum er denn selber in Deutschland sei, habe Amri geantwortet, er wolle hier soviel Geld wie möglich an sich bringen, um die Reise zum IS nach Syrien zu finanzieren. Er sei zuvor in Italien gewesen, wo er drei Jahre im Gefängnis gesessen habe. In Italien gebe es auch weniger finanzielle Leistungen für Asylbewerber. Deswegen sei er nach Deutschland gekommen.

In der italienischen Haftanstalt wirkte Amri an einer Gefängnistheatertruppe mit. Seinen Mitbewohnern zeigte er ein Video einer Aufführung. Er habe im Gefängnis in der Begegnung mit strengen Salafisten auch sein religiöses Erweckungserlebnis gehabt, habe Amri berichtet. Er habe das "sein Glück im Unglück" genannt. Er habe hinter Gittern "gute Leute" kennengelernt, die ihm "den wahren Weg gezeigt" hätten.



02. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zwei weitere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzesvorhaben beantwortet und erneut ihr transparentes und für die Bürger nachvollziehbares Handeln betont. In der Antwort (19/6972) auf die Kleine Anfrage (19/6617) zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (Bundesratsdrucksache 383/18) weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Bundestag diesen Entwurf in seiner Sitzung vom 8. November 2018 mit den Stimmen auch der Fraktion Die Linke angenommen hat. Weiter heißt es, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden grundsätzlich auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Die Veröffentlichungen für das in Bezug genommene Gesetzgebungsverfahren fänden sich unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Freizuegigkeit_EU.html.

Die zweite Anfrage (19/6616) betrifft den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Bundesratsdrucksache 382/18). Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort (19/6969), die Stellungnahmen zu dem Entwurf seien abrufbar unter www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/GeschGehG.html. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs hätten der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Vorsitzende der ARD, der Intendant des ZDF sowie der Intendant des DLR in Schreiben ihre bereits in ihren Stellungnahmen vorgetragenen Anliegen unterstrichen. Zudem habe der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange ein Gespräch geführt mit den Bundestagsabgeordneten Martin Rabanus, Jens Zimmermann und Nina Scheer sowie Oliver Schröm, Chefredakteur Correctiv, Jörg Schmitt, Der Spiegel, Rechtsanwalt Christoph Partsch, Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Benno Pöppelmann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Justiziar Deutscher Journalisten-Verband, und Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di.

In beiden Antworten heißt es, die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die Entwürfe hätten im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Durch die Veröffentlichung der Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie der Gesetzentwürfe seien die vorgenommenen Änderungen transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Die Fraktion Die Linke hatte Ende vergangenen Jahres eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Abgeordneten schrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

In den Antworten auf die Kleinen Anfragen weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Sie fügt hinzu, dass angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung die Grenze zur administrativen Überkontrolle erreicht sei.



03. Planung zum Wolfsmanagement

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben an der Umsetzung eines Konzepts zum "effektiven Wolfsmanagement". In einer Antwort (19/6937) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6531) verweist die Bundesregierung dazu auf den Koalitionsvertrag sowie einen im Juni vergangenen Jahres beschlossenen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2981). "Ebenso arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern daran, die sich aus der Rückkehr des Wolfs ergebenden Konflikte zu minimieren", heißt es weiter in der Antwort. So sollen laut Koalitionsvertrag "Wölfe, die Weidezäune überwunden haben und Schäden anrichten, oder die für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden können", schreibt die Bundesregierung.



04. Keine Meldepflicht für Digitalstrategien

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Nutzung neuer Digitalstrategien durch Banken und die Einführung eines Chief Digital Officer zur Steuerung dieser Strategien ist nicht meldepflichtig. Daher lägen keine belastbaren Zahlen zur Anzahl der Chief Digital Officer vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/6523) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6207).



05. Regierung kritisiert Überkontrolle

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/6916) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6354), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.


Foto: Bundesregierung / Bergmann