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Foto Ute Kittel

ver.di: Einigung über ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte erzielt

Donnerstag, den 24. Januar 2019


In den frühen Morgenstunden haben sich der Bundesverband der
Luftsicherheitsunternehmen und die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf einen ersten bundesweiten
Entgelttarifvertrag in der Luftsicherheit geeinigt. Die jährlichen
Erhöhungen liegen zwischen 3,5 und 9,77 Prozent.

ver.di konnte sich in der Anpassung der östlichen Bundesländer
durchsetzen. In der Passagierkontrolle wird 2021 ein Stundenlohn von
19,01 Euro erreicht. Die Luftsicherheitsassistenten erhalten so etwa
am Flughafen Leipzig/Halle jährlich 1,44 Euro die Stunde mehr,
bereits 2021 wird das Westlohnniveau erreicht. In den anderen
Tätigkeitsbereichen ist ein längerer Anpassungszeitraum notwendig.

"Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der
Branche. Es war ein hartes Ringen, das zeigt: Es lohnt sich
Gewerkschaftsmitglied zu sein", so Ute Kittel, Mitglied im
ver.di-Bundesvorstand und zuständig für die privaten
Luftsicherheitsbeschäftigten.

Die Arbeitgeberseite rückte zudem von der Bezeichnung einfacher
Anlerntätigkeiten ab, gemeinsam wird eine Initiative für einen
Ausbildungsberuf "Fachkraft für Luftsicherheit" gestartet.

Die Gesamtlaufzeit des Tarifvertrages beträgt drei Jahre, die
Gesamterhöhungen je nach Region und Tätigkeit in diesem Zeitraum
zwischen 10,5 Prozent und 26,7 Prozent.

Beide Seiten haben sich zudem darauf verständigt, direkt nach
Abschluss des Entgelttarifvertrages in Verhandlungen über
Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in
zusätzliche Freizeit einzusteigen.

"Das vorliegende Ergebnis ist ein beidseitiger Kompromiss, der sich
in den Details sehen lassen kann. Wir haben gute Ergebnisse für alle
Bereiche der Luftsicherheit durchsetzen können. Die Arbeitgeberseite
ist nach den starken Warnstreiks von ihrer Blockadehaltung abgerückt
und hat einen Weg der schnelleren Anpassung der Entgelte
eingeschlagen", so Benjamin Roscher, ver.di-Verhandlungsführer.

Die ver.di-Tarifkommission hat das Ergebnis angenommen und legt es
nun den Mitgliedern zur Abstimmung vor. Es gilt eine beidseitige
Erklärungsfrist bis zum 18. Februar, 23:59 Uhr.


Foto: Ute Kittel / Copy Kay Herschelmann