Köln. Entspannt und in Ruhe einschlafen. Das gelingt
längst nicht jedem. Das Problem: Wer schlecht schläft und deshalb müde zur
Arbeit kommt, ist unkonzentrierter und somit anfällig für Fehler. Das Risiko
eines Arbeitsunfalls steigt – egal, ob am Steuer eines Fahrzeugs, in der
Produktion, auf der Baustelle oder im Büro.
Bei der Umstellung der Uhr von Sommer- auf Winterzeit oder
umgedreht ist es für manche eine Herausforderung, nachts Erholung zu finden.
„Wer gut schläft, bei dem können sich Körper und Geist vollständig
regenerieren. Das sorgt nicht nur am Arbeitsplatz für mehr Leistungsfähigkeit“,
sagt Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland.
Wer Probleme mit dem Zubettgehen hat, der sollte zunächst seine allabendlichen
Gewohnheiten prüfen.
Alkohol und Anstrengung vor dem Schlafen vermeiden
So können Rituale wie ein Spaziergang oder das Lesen eines
Buchs sowie ein regelmäßiger Schlafrhythmus helfen. Allzu anstrengender Sport
kurz vor der Nachtruhe und zu viel Alkohol sind dagegen nicht förderlich.
Negativen Einfluss hat Licht mit hohem Blauanteil von Fernseher, Tablet oder
Smartphone. Denn dieses hemmt das Hormon Melatonin und kann das Einschlafen
erschweren. Wer vor dem Zubettgehen dennoch nicht vom Smartphone loskommt, kann
durch bestimmte Apps den blauen Farbanteil des Displaylichts herausfiltern. Der
Bildschirm wirkt dann eher orangefarben.
Schlafzyklen beachten
Erholsamen Schlaf definiert die Expertin als eine
ungestörte Abfolge verschiedener Stadien. Ein Schlafzyklus beträgt etwa 90
Minuten und besteht aus fünf Stadien. In den ersten beiden Stadien sinkt der
Mensch von leichtem Traumschlaf jeweils in den besonders erholsamen Tiefschlaf.
In den letzten Stadien eines Schlafzyklus‘ überwiegt der leichte Traumschlaf.
Bei einer durchschnittlichen Nachtruhe von ungefähr acht Stunden kommt man also
auf mindestens fünf Zyklen. Wer am Ende eines Schlafzyklus‘ aufwacht, ist
besonders erholt. „Nach siebeneinhalb Stunden wären exakt fünf Schlafzyklen
beendet. Dementsprechend sollte nach Möglichkeit auch der Wecker gestellt
werden“, so Schramm.
Text - Quelle: ©2019 TÜV RHEINLAND