header-placeholder


image header
image
SAN News

Zensus 2021: Start der Vorbereitungsarbeiten für die Gebäude- und Wohnungszählung in Sachsen-Anhalt

Dienstag, den 12. Februar 2019



Im Jahr 2021 wird in allen Mitgliedsstaaten der EU erneut ein Zensus mit einer flächendeckenden Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum und darin befindlichen Wohnungen werden gesetzlich zur Auskunft verpflichtet.

Zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung, die ein wichtiger Bestandteil des Zensus 2021 ist, erhalten rund 900 Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Sachsen-Anhalt in den kommenden Wochen Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Per Online-Fragebogen werden erste Auskünfte zum Gebäude- und Wohnungsbestand der Unternehmen erfragt.

Bereits im Zensus 2011 waren die Unternehmen der Wohnungswirtschaft wichtige Partner bei der amtlichen Feststellung des Gebäude- und Wohnungsbestandes im Land Sachsen-Anhalt: Damals übermittelten diese die Angaben für ca. 10 % aller Gebäude und für 30 % des Gesamtbestandes an Wohnungen in Sachsen-Anhalt an das Statistische Landesamt.


Damit die Unternehmen der Wohnungswirtschaft mit ihrer Vielzahl an Gebäuden und Wohnungen ihrer Auskunftspflicht bequem und sicher nachkommen können, wird durch die amtliche Statistik ein elektronischer Meldeweg zur Datenübermittlung bereitgestellt. Alle weiteren Auskunftspflichtigen, z. B. Privatpersonen mit Gebäude- oder Wohnungseigentum, werden im Jahr 2021 postalisch durch das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt kontaktiert und um Auskunft zu Gebäude- und Wohnungsmerkmalen gebeten.