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Bundestag

Heute im Bundestag: Keine Rückkehr zur Extremismusklausel

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. Februar 2019

  1. Hohe See soll besser geschützt werden
  2. Keine Rückkehr zur Extremismusklausel
  3. Expertenstreit um National Roaming
  4. Marcus Bühl erneut vorgeschlagen
  5. Gremium für das Bundesschuldenwesen
  6. AfD schlägt Boehringer erneut vor


01. Hohe See soll besser geschützt werden

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die Weltmeere sind in einem schlechten Zustand und beim Schutz der Hohen See besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Unter diesen Prämissen tauschten sich am Mittwochmittag Sachverständige mit Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches zum Thema "Ocean Governance - Schutz der Weltmeere" aus. Vertreter von Greenpeace sowie des Institutes für transformative Nachhaltigkeitsforschung (IASS, Potsdam) forderten dabei, die laufenden Verhandlungen zu einem internationalen Schutzabkommen für die Hohe See zu nutzen, um etwa umfassende Schutzgebiete der Hohen See festzulegen. Das Abkommen wird als ein Durchführungsabkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ausgehandelt. Zudem ging es im Fachgespräch um die Vermüllung der Meere mit Plastik.

Für die Umweltschutzorganisation Greenpeace betonte Thilo Maack, dass die Meere sich in einer "historischen Krise" befänden. Die im Rahmen der Verhandlungen avisierten Schutzgebiete könnten dabei nicht nur beim Wiederaufbau ausgedünnter Fischbestände und bedrohter Lebensräume helfen, sondern auch die Widerstandskraft der Meere gegen den Klimawandel stärken. Maack begrüßte das von den Vereinten Nationen angestrebte Nachhaltigkeitsziel (SDG), bis 2020 zehn Prozent der Meere unter Schutz zu stellen, und stellte sich hinter die Forderung unter anderem der internationalen Naturschutzunion, bis 2030 30 Prozent der Ozeane unter Schutz zu stellen. Die Realität sehe aber anders aus: Nur sechs Prozent des Meeres stünden aktuell unter Schutz, konsequenten Schutz gebe es bei nur zwei Prozent und im Bereich der Hohen See seien es nur weniger als ein Prozent, kritisierte der Greenpeace-Vertreter. Die aktuellen Governance-Mechanismen seien "komplett fragmentiert" und könnten daher nicht funktionieren. In dem Abkommen zum Schutz der Hohen See müssten daher die sektoral fragmentierten Politiken zusammengeführt werden. In der Stellungnahme der Organisation fordert Greenpeace, dass das Abkommen unter anderem über eine "starke institutionelle Struktur" verfügen müsse. Zudem sollen nach Vorstellungen der Organisation für die Schutzgebiete ein "rechtsverbindliches, globalgültiges System" geschaffen werden.

Das Problem der fragmentierten Governance betonte auch Sebastian Unger vom IASS. In Anbetracht der "tiefen Krise" der Ozeane brauche es dringend eine Überarbeitung. So würden Schifffahrt, Fischerei und Tiefseebergbau aktuell getrennt reguliert, sagte Unger. Mit Blick auf den Tiefseebergbau mahnte der IASS-Vertreter an, das Vorsorgeprinzip in den Vordergrund zu stellen, weil über den Meeresgrund bisher sehr wenig bekannt sei und die Auswirkungen möglicher Eingriffe sich noch nicht abschätzen ließen. Für die meeresbezogenen Nachhaltigkeitsziele der UN benötige es ebenfalls einen "verlässlichen Umsetzungsrahmen", denn dabei gehe es auch um die Glaubwürdigkeit der 2030-Agenda, sagte Unger. So seien vier Unterziele des SDG 14 bereits im nächsten Jahr fällig, würden aber voraussichtlich verfehlt, kritisierte der IASS-Vertreter. Mit Blick auf die deutsche Meerespolitik regte Unger an, eine Ozeanstrategie zu entwickeln, um etwa außen-, umwelt- und entwicklungspolitische Aspekte zu bündeln.

Guido Genrich (Auswärtiges Amt) umriss die Ziele der EU und der Bundesrepublik für die laufenden Verhandlungen zu dem Hoheseeschutzabkommen. Demnach sollen etwa Umweltrechtsprinzipien wie Vorsorge und Ökosystem im Seerecht verankert werden. Ziel sei es zudem, moderne Instrumente wie wissenschaftsbasierten Meeresschutz und marine Raumplanung auf globaler Ebene zu etablieren. Wichtig seien weiterhin eine stärkere Vernetzung der Meeresforschung sowie Kapazitätsaufbau zugunsten bedürftiger Staaten. Die Verhandlungen seien anspruchsvoll und ein "Testfall für multilaterale Problemlösungsbereitschaft unter dem Seerechtsübereinkommen", sagte Genrich. Die EU trete dabei gerade bei den Fragen zu Schutzgebieten und Standards als "Schrittmacher" auf.

Michael Ludden, Inhaber der "LM Group" und Geschäftsführer der "Sutco RecyclingTechnik GmbH", problematisierte aus Sicht eines Praktikers den Umgang mit Plastikmüll. Um weltweit den Eintrag in Flüsse und Meere zu verringern, müssten vor allem mehr Folien und Leichtverpackungen recycelt werden. Das funktioniere zwar in Deutschland, im Ausland aber häufig nicht, da Recycling nur für einzelne Wertstoffströme, etwa Eisen oder Papier, wirtschaftlich sei. Für den gemischten Hausmüll sei das aber nicht wirtschaftlich darstellbar. Damit sich so ein System rechne, brauche es Zuschüsse in Form von Gebühren oder Steuern, sagte Ludden. Ohne eine Verwertung dieser Reste würden diese dann häufig in den Flüssen landen. Große Städte an Ufern von Flüssen oder Meeren bräuchten daher "angepasste Kreislaufwirtschaftssysteme".



02. Keine Rückkehr zur Extremismusklausel

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die AfD ist mit ihrer Forderung zur Wiedereinführung der sogenannten Extremismus- beziehungsweise Demokratieklausel bei der Vergabe von Fördergeldern an Vereine, Organisationen und Projekte zur Bekämpfung von politischem oder religiösem Extremismus gescheitert. Der Familienausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion (19/592) am Mittwoch mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.

Die AfD-Fraktion argumentierte, staatliche Fördermittel dürften nur dann vergeben werden, wenn die beantragenden Vereine, Initiativen und Projekte sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands bekennen. Zudem sollen die Empfänger der Förderung versichern, dass sie nicht mit Gruppierungen zusammen arbeiten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die AfD erinnerte daran, dass die Demokratieklausel 2011 von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden war und dass die Unionsfraktion dies jahrelang unterstützt habe.

Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU wiesen darauf hin, dass die Extremismusklausel aus pragmatischen Gründen 2014 von der Koalition wieder abgeschafft worden sei, weil sie sich nicht bewährt habe. Es sei kontraproduktiv, die Vertreter der Zivilgesellschaft unter einen Generalverdacht zu stellen. Deshalb sei die Unterzeichnung der Klausel von etlichen Vereinen und Initiativen abgelehnt worden. Dies habe aber nichts damit zu tun, dass sie sich nicht zur Demokratie bekennen würden. Dieser Argumentation schlossen sich auch die anderen Fraktionen an. Echte Extremisten würden sich zudem auch nicht durch die Unterzeichnung einer solchen Klausel abschrecken lassen, hieß es aus der FDP-Fraktion. Das Engagement der Zivilgesellschaft gegen Extremismus müsse durch den Staat unterstützt und nicht behindert werden. Vertreter der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen hielten der AfD vor, sie sei doch selbst zu einem "Prüffall" für den Verfassungsschutz wegen rechtsextremistischer Tendenzen und personeller Überschneidungen mit der rechtsextremen Szene geworden. Es ginge der AfD eher darum, der Bekämpfung und der Prävention von Rechtsextremismus Steine in den Weg legen zu wollen. Zudem sei die Klausel nicht nötig, da die geförderten Vereine und Initiativen bereits heute bei der Vergabe von Fördermitteln auf grundgesetzkonformes Handeln hingewiesen werden. Auch könnten bereits bewilligte Mittel bei Verstößen zurückgefordert werden.



03. Expertenstreit um National Roaming

Verkehr und digitale Infrastruktur/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Ob und ab wann Telekommunikationsanbieter in Deutschland verpflichtet werden können, ihre Netze für Kunden von Konkurrenten zu öffnen (National Roaming) ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch deutlich. Die Änderung des Europäischen Kodexes für die Elektronische Kommunikation (EECC), die die Mitgliedstaaten dazu verpflichte, ihren nationalen Regulierungsbehörden eine Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, damit diese nationales und lokales Roaming anordnen kann, muss aus Sicht von Professor Jürgen Kühling von der Universität Regensburg möglichst frühzeitig vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden. Noch vor Erteilung der 5G-Frequenznutzungsrechte sollte, um Streitigkeiten zu vermeiden, die Vollzugsfähigkeit der EU-Richtlinie hergestellt werden, sagte er.

Unterstützung erhielt Kühling durch Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag. Die derzeitigen Versorgungsauflagen für die Netzabdeckung seien nicht ausreichend, kritisierte er. Die Anrechnungsklausel sehe eine flächendeckende Netzabdeckung vor. Dadurch, dass die Unternehmen ihre Ausbauleistungen sich gegenseitig anrechnen lassen könnten, gebe es dann zwar eine theoretische 100-prozentige Netzabdeckung. Praktisch sei es aber so, dass weiterhin die Kunden des Unternehmens A nicht das Netz des Unternehmens B nutzen könnten und die sogenannten "grauen Funklöcher" bestehen blieben, sagte der Kommunalvertreter.

Nach Auffassung von Professor Thomas Fetzer von der Universität Mannheim ist hingegen eine Umsetzung der Richtlinie noch vor der 5G-Frequenzversteigerung nicht möglich. Aus dem Text der Richtlinie ergebe sich ein Anwendungsverbot vor Ende 2020, sagte Fetzer. Gegen eine kurzfristige Umsetzung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens habe er große Bedenken.

Thomas Haustein vom Frauenhofer-Institut für Nachrichtentechnik sieht in Roaming nicht die ideale Lösung für Kunden, um nahtlos durch das Internet gleiten zu können. Beim Roaming müsse ständig das Netz gewechselt werden, was zu einer Unterbrechung der Internetdienste führe. Zielführend sei hingegen ein Infrastruktur-Sharing zwischen den Telekommunikationsunternehmen. Michael Horn vom Chaos Computer Club forderte, die 5G-Infrastruktur müsse für den Dienstewettbewerb geöffnet werden. Das gehe nur, wenn die Anbieter der Infrastruktur auf Open Access-Lösungen setzen. Das nationale Roaming ist aus seiner Sicht zwar zeitnah umsetzbar, "stellt aber kein nachhaltiges Konzept dar".

Ursula Henseler-Unger vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste verwies auf die hohen Latenzzeiten, die das Roaming mit sich bringe. Gerade bei 5G brauche es aber möglichst geringe Latenzzeiten. Was den eigentlichen Gegenstand der Anhörung anging, die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (19/6336), mit dem Fehlanreize beim Glasfaserausbau beseitigt werden sollen, so sagte Henseler-Unger, dies bringe den Breitbandausbau nicht entscheidend voran.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine Unzumutbarkeitsprüfung für die eigentlich erlaubte Mitverlegung von Glasfaserkabeln in Kabelschächte der Mitbewerber einführen. Demnach können Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten dann unzumutbar sein, "wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen". Gleichzeitig werde der Überbauschutz nur bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs gewährt und somit der Infrastrukturwettbewerb effizient ausgestaltet und Fehlanreize beseitigt, heißt es in der Vorlage.

Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisierte, der Entwurf diene lediglich zur Beruhigung. Nach wie vor würden die Unternehmen wegen der sich aus dem Mitverlegungsanspruch ergebenden Risiken nicht in den Ausbau gehen.

Josef Bednarski, Konzernbetriebsrat der Deutschen Telekom AG, sprach hingegen von einem ausgewogenen Kompromiss bei der TKG-Novelle. Gleichzeitig lehnte er Roaming ab. Deutschland brauche 5G, sagte er. Lokales Roaming führe aber nicht nur zu höheren Latenzzeiten sondern auch zu geringeren Investitionen beim Netzausbau, warnte der Telekom-Betriebsrat.



04. Marcus Bühl erneut vorgeschlagen

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut den Abgeordneten Marcus Bühl als Mitglied für das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/7671) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag vorgesehen. Bühl konnte bisher keine Mehrheit im Bundestag erringen.



05. Gremium für das Bundesschuldenwesen

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz als Mitglieder für das Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes nominiert. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/7672) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag vorgesehen. Glaser und Münz hatten bisher keine Mehrheit im Bundestag erzielt, die Sitze der Fraktion sind daher vakan



06. AfD schlägt Boehringer erneut vor

Haushalt/Wahlvorschlag

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat erneut den Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und die Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes vorgeschlagen. Dies geht aus einem Wahlvorschlag der Fraktion (19/7673) hervor. Die Wahl ist für Donnerstag angesetzt. Die AfD-Sitze in dem Gremium sind vakant. Bisher konnten die beiden Kandidaten keine Mehrheit im Bundestag erringen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann