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Bundestag

Heute im Bundestag: Rückführung von Ausreisepflichtigen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. Februar 2019

  1. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
  2. Stärkung von Frontex
  3. Rückführung von Ausreisepflichtigen
  4. Dauer von Asylverfahren
  5. Kommission zu Bürgerbeteiligung
  6. Strategie zur Künstlichen Intelligenz


01. Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein internationales Projekt zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt (BKA) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7202). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat sich das BKA als Hauptantragsteller mit dem Projekt "BeCaNet" (Best practice, capacity building and networking initative among public and private actors against Terrorism Financing) bei der Europäischen Kommission beworben. Diese sei damit Auftrag- und maßgeblicher Geldgeber des Projektes.

Das projektierte Budget betrage zirka 1,5 Millionen Euro, heißt es in der Vorlage weiter. 90 Prozent der Kosten für das Projekt würden von der EU-Kommission übernommen. Der Eigenanteil von zehn Prozent werde durch das BKA getragen.

Das Projekt ist den Angaben zufolge auf eine Dauer von Dezember 2018 bis November 2020) angelegt. Die Funktion des Projektkoordinators liege beim BKA. Hauptpartner seien neben dem BKA die EU-Kommission, polizeiliche Staatsschutzeinheiten aus Frankreich, die Spanische Nationalpolizei sowie der internationale Finanztransferdienstleister Western Union, das US-amerikanische FBI und die europäische Polizeibehörde Europol. Eingebunden in das Projekt seien darüber hinaus das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion.



02. Stärkung von Frontex

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Eine Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen durch einen Ausbau und eine deutliche Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex wird von der Bundesregierung "im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten entschieden" unterstützt. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7555) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7187). Eine Erhöhung der Wirksamkeit des europäischen Außengrenzschutzes werde auch eine Rolle bei einer Rückkehr zu einem Schengen-Raum ohne vorübergehende Binnengrenzkontrollen spielen. Um das Funktionieren des Schengen-Raums zu gewährleisten, müsse Frontex unter Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten effektiver, aktiver und mit mehr Verantwortung an den Außengrenzen eingesetzt werden.

Ein kurzfristiger Aufwuchs auf 10.000 Einsatzkräfte bis zum Jahr 2020 stelle die Mitgliedstaaten allerdings vor große Herausforderungen, schreibt die Bundesregierung ferner. Sie befürworte einen sukzessiven und bedarfsorientierten Aufbau des "Standing Corps" auf 10.000. "Allerdings sollte den Mitgliedstaaten genügend Zeit gegeben werden, um gemäß den Anforderungen entsprechend ausgebildetes Personal zur Verfügung stellen und entsprechende Vorsorge innerhalb ihrer Haushaltsplanungen treffen zu können", heißt es in der Vorlage weiter,.



03. Rückführung von Ausreisepflichtigen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/7554) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7184). Wie die Bundesregierung darin darlegt, liegt diese Rückführung nach der föderalen Zuständigkeitsverteilung der Bundesrepublik Deutschland in der Verantwortung der Länder. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass zu ihren originären Aufgaben der Abschluss von völkerrechtlich verbindlichen Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern gehöre.

Diese seien keine automatische Garantie für eine Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Praxis habe gezeigt, dass auch Absprachen auf Verwaltungsebene zielführend sein können. Der Erfolg von Rückführungsmaßnahmen hänge letztendlich von der Einhaltung und der praktischen Umsetzung solcher Absprachen und Vereinbarungen auf Arbeitsebene ab.

Der Erfolg dieses Vorgehens lässt sich der Bundesregierung zufolge an den aktuellen Rückführungszahlen ablesen. "Bei der Betrachtung aller Rückführungen in die Herkunftsländer ohne Berücksichtigung der Westbalkanstaaten wurden im Jahr 2018 insgesamt 8.018 ausreisepflichtige Personen in ihr Heimatland rückgeführt", heißt es in der Antwort. Dies entsprecht im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung von 37,44 Prozent und zu 2016 von 143,71 Prozent. Zu den Herkunftsländern, in denen vermehrte Rückführungen erfolgten, gehörten laut Vorlage beispielsweise die Maghreb-Staaten, Afghanistan, Indien, Pakistan, Russland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Nigeria, Ghana und Gambia.



04. Dauer von Asylverfahren

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung hat im dritten Quartal 2018 bei 6,1 Monaten gelegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6744) hervor. Danach dauerte es von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres im Durchschnitt 7,9 Monate bis zu einer behördlichen Entscheidung.



05. Kommission zu Bürgerbeteiligung

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/7561) Wie die Abgeordneten darin schreiben, haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD "dazu bekannt, eine Expertenkommission einzusetzen, die ,Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann'". Wissen will die Fraktion, wo die Bundesregierung die Federführung zur Expertenkommission für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft anzusiedeln plant. Auch fragt sie unter anderem, nach welchen Kriterien die Experten für die Kommission durch die Bundesregierung ausgewählt werden.



06. Strategie zur Künstlichen Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Förderung von gemeinwohlorientierten, digitalen Innovationen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen, ist ein ausgewiesenes Ziel der Bundesregierung, das sich auch in der Strategie zur Künstlichen Intelligenz (KI) der Bundesregierung widerspiegelt. Schwerpunkte der Strategie sind die Stärkung wissenschaftlicher Kompetenzen, Strukturen und der Transfer von wissenschaftlichen Ergebnissen in Anwendung und Praxis. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der Strategie zu KI. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7566) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/die Grünen (19/6563).

Um diese Vorhaben zu erreichen, sei die Mitwirkung von Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft unabdingbar. Die in der Strategie gewählte Fokussierung diene dazu, bis 2025 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln diese Ziele zu erreichen und eine menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte Nutzung von KI zu gestalten, die ethisch, rechtlich, kulturell und institutionell in die Gesellschaft eingebettet ist. Die konkrete Aufteilung der für die Umsetzung der Strategie Künstliche Intelligenz vorgesehenen drei Milliarden Euro, die auch den Einsatz von Mitteln für Forschung und Entwicklung zur Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels umfassen, erfolge erst beginnend mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über die Haushaltseckwerte für die Jahre 2020 bis 2023. Auch die im Bundeshaushalt 2019 veranschlagten Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro seien noch nicht abschließend auf die Ressorts verteilt.

Innerhalb der Bundesregierung seien als federführende Ressorts das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Arbeit und Soziales und des Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung benannt. Zu den Aufgaben der federführenden Ressorts gehöre es auch, die Quervernetzung zu ähnlichen oder verwandten Gremien und Prozessen sicherzustellen. Darüber hinaus habe das Bundeskanzleramt beim Thema Digitalisierung eine besondere Rolle inne.

Geplant sei, 2019 das Deutsche KI-Observatorium zur Beobachtung der Verbreitung und Wirkung von KI im Sinne einer Technikfolgenabschätzung einzurichten, das insbesondere die Veränderungen in der Arbeitswelt, aber auch gesellschaftliche Wechselwirkungen in den Blick nehmen und multidisziplinäre Studien und Projekte zur sozialen Technikgestaltung durchführen und fördern soll. Zum Aufbau der Zukunftszentren in den neuen Ländern werde eine Förderrichtlinie voraussichtlich im ersten Quartal 2019 veröffentlicht. Die Zukunftszentren sollen ihre Arbeit nach Abschluss des Auswahlverfahrens aufnehmen. Der Zukunftsfonds Digitale Arbeit und Gesellschaft und die betrieblichen Experimentierräume zu KI sollen bis Jahresende konzeptionell und administrativ ausgearbeitet werden.

Die Bundesregierung werde 2019 zudem die KI-spezifische Unterstützung von mittelständischen Unternehmen ausweiten und möchte über die Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 durch "KI-Trainer" jährlich mindestens 1.000 Unternehmenskontakte erzielen. Außerdem sei bereits ein Innovationswettbewerb konzipiert, der in Kürze umgesetzt werden soll. Die Digital-Hub-Initiative werde 2019 den Austausch zu KI-relevanten Themen deutlich intensivieren. Die Identifikation von geeigneten Anwendungsszenarien, die eine ausreichende Verbesserung von Effizienz, Qualität oder Sicherheit für Verwaltungsleistungen erwarten lassen, werde ebenfalls angegangen. Konkret werde hierzu zunächst der Nutzen von KI zur Betrugsbekämpfung geprüft. Im Jahr 2019 sollen auch erste Schritte zur Weiterentwicklung und Vernetzung der KI-Kompetenzzentren umgesetzt werden, was ein Baustein zum Aus- und Aufbau eines nationalen Forschungskonsortiums sei. Auch KI-Forschungsprogramme zum autonomen Fahren sollen noch in diesem Jahr ausgewählt und gestartet werden. Zur Gewinnung von KI-Spezialisten aus dem Ausland werden Verhandlungen mit der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) über ein entsprechendes Programm geführt, betont die Bundesregierung. Gleiches gelte für die deutsch-französische Kooperation. Dazu würden derzeit Themen und Zeitplan abgestimmt werden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann