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Heute im Bundesrat: Noch keine Entscheidung über Sicherheitslabel für Zigaretten

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.02.2019


Der Bundesrat hat am 15. Februar 2019 die eigentlich geplante Abstimmung über das Gesetz zur Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Es benötigt die Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können.

Auf Antrag eines Landes oder der Bundesregierung könnte das Gesetz in einer der nächsten Bundesratssitzungen behandelt werden.

Tabakschmuggel bekämpfen

Ziel des Gesetzes ist es, die Vorgaben der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014 für ein europaweites elektronisches Rückverfolgbarkeitssystem umzusetzen, um den illegalen Handel zu bekämpfen: Tabakerzeugnisse sollen sich künftig in der gesamten EU rückverfolgen und auf Echtheit prüfen lassen. Sie müssen dazu mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal gekennzeichnet sein. Das System soll den Behörden zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungs- und Durchsetzungszwecke zur Verfügung stellen.

Kurze Umsetzungszeit

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben ab 20. Mai 2019, für sonstige Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.

Forderung des Bundesrates nicht berücksichtigt

In seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat im September letzten Jahres gebeten, die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Rückverfolgbarkeitssystem den Zoll- und Finanzbehörden des Bundes zu übertragen, da diese auch schon für die Steuerzeichen zuständig sind. Bundesregierung und Bundestag haben dieses Anliegen jedoch abgelehnt - sie sehen die Zuständigkeit bei den Länderbehörden. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates hatte dem Plenum deshalb die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.