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Bundestag

Heute im Bundestag: Beratung über Hilfen für Schwerkranke

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 20. Februar 2019

  1. Bahn-Chef beklagt Wachstumsschmerzen
  2. Beratung über Hilfen für Schwerkranke
  3. Maßnahmen gegen Antisemitismus
  4. Mögliche Wahlmanipulationen thematisiert
  5. Katastrophenhilfe bei Schneechaos
  6. Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz
  7. Folgen der EU-Strommarktrichtlinie


01. Bahn-Chef beklagt Wachstumsschmerzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (DB AG) Richard Lutz und dem für Infrastruktur zuständigen Vorstandsmitglied Ronald Pofalla über die aktuelle Situation des Unternehmens diskutiert. Dabei zeigte sich Lutz überzeugt davon, dass die Schiene alle Chancen habe, der Verkehrsträger der Zukunft zu werden. Gleichwohl sei anzuerkennen, dass es aktuell "große betriebliche Herausforderungen" gebe. Beim Thema Betriebsqualität und Pünktlichkeit sei die Bahn nicht da, wo sie es den Kunden versprochen und es sich selbst vorgenommen habe, räumte Lutz ein. Eine Erkenntnis der im Jahr 2018 intensiv durchgeführten Ursachensuche ist laut dem Bahn-Chef: Die unerwarteten Kundenzuwächse sowohl im Personenfernverkehr als auch im Güterverkehr hätten zu "Wachstumsschmerzen" geführt.

Probleme entstünden vor allem dort, wo die Infrastruktur knapp sei und dem Verkehrswachstum nicht folgen könne, sagte Lutz. Daher sei Kapazität der Schlüssel für Wachstum, Betriebsqualität und Pünktlichkeit. Das gelte für die Infrastruktur, aber auch für die Themen Personal und Fahrzeuge. Ihm sei bewusst, dass die Ausweitung der Kapazität Geld kostet, sagte der Bahn-Chef. Es sei aber gut investiertes Geld, "weil es auf Wachstum, Beschäftigung und eine gute Zukunft des Verkehrsträgers Schiene einzahlt".

Solange es allerdings die Knappheiten bei der Infrastruktur gebe, müssten diese intelligent gemanagt werden, forderte Lutz. Es gelte, die Infrastruktur in Schuss zu halten und gleichzeitig in neue Fahrzeuge zu investieren. In den nächsten fünf Jahren seien dafür mehr als sieben Milliarden Euro eingeplant. Die Bahn brauche aber auch zusätzliches Personal. Derzeit laufe eine riesige Rekrutierungswelle, sagte der Vorstandsvorsitzende. Seiner Aussage nach ist es für die Bahn trotz des angespannten Arbeitsmarktes kein Problem, die benötigten Mitarbeiter zu bekommen. Positiv für die Rekrutierung neuen Personals wirke sich auch die gestiegene Zufriedenheit der jetzigen Mitarbeiter aus.

Auch die Kundenzufriedenheit läge auf einem relativ hohen Niveau, sagte Lutz. Mit Blick auf die Probleme bei der Pünktlichkeit wies der Bahn-Chef auf andere Verkehrsträger hin, bei denen es auch nicht besser aussehe. Im Flugverkehr gebe es riesige Probleme und auf den Straßen stehe man im Stau.

Infrastruktur-Vorstand Pofalla machte vor den Abgeordneten deutlich, dass man an einem integrierten Konzern festhalten wolle. Das sei das Modell, das sich in Europa durchgesetzt habe, weil es aus einer integrierten Steuerungsmöglichkeit heraus bessere Durchgriffsmöglichkeiten gebe. Aus seiner Sicht werden auch keine organisatorischen Zusammenlegungen einzelner Gesellschaften des Bahn-Konzerns benötigt, sagte Pofalla. Man habe andere Maßnahmen ergriffen, die auf eine bessere Zusammenarbeit abzielten.

Auf Nachfrage machte Pofalla deutlich, dass bei der DB AG ausreichende Planungskapazitäten vorhanden seien. Man sei sehr wohl in der Lage, auch erhöhte Bauvolumen planungstechnisch abzuarbeiten. Der Bahn-Vorstand äußerte sich auch zur Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) des Bundes mit der Bahn (19/6200). In dem Bericht stimmten mehrere Sachen nicht, sagte Pofalla. So habe der BRH beispielsweise bemängelt, dass in der Laufzeit der LuFV II die Zielzahl der zu erneuernden Brücken von 875 nicht erreicht werde. Nach seinem Kenntnisstand würden aber mindestens 900 Brücken saniert oder instandgesetzt. Die Wirklichkeit sei eine andere als der BRH-Bericht darstelle, sagte Pofalla.



02. Beratung über Hilfen für Schwerkranke

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich in einer Expertenanhörung mit Fragen der Sterbehilfe befasst. Dabei ging es um einen Antrag der FDP-Fraktion und die Frage, ob eine Behörde schwer kranken und sterbenswilligen Menschen den Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel verwehren darf. Gesundheits- und Rechtsexperten, die sich in der Anhörung am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen äußerten, sind hier unterschiedlicher Ansicht.

Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mehrere Beschwerden gegen den nach der Sterbehilfedebatte im Bundestag 2015 neu eingeführten Strafrechtsparagrafen 217 anhängig, der eine geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verbietet. Ein Expertenrat lautete daher, vor einer gesetzlichen Änderung die Entscheidung des obersten Gerichts abzuwarten.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/4834) Rechtssicherheit für schwer kranke Menschen in extremen Notlagen. Für unheilbar kranke Patienten, die sterben wollten, müsse der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden. Im dem Zusammenhang müssten ,,Wertungswidersprüche im Wechselspiel mit Paragraf 217 StGB aufgelöst" werden. Zudem sollte ein Bescheidungsverfahren für die Anträge Betroffener vorgesehen werden, das eine sachverständige ärztliche Beurteilung gegebenenfalls auch einer entsprechenden Kommission vorsehe und gewährleiste, dass die Anträge in angemessener Zeit bearbeitet würden.

Anlass für die Initiative ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von März 2017. Das Gericht hatte mit Verweis auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz) festgestellt, dass dieses auch das Recht eines unheilbar kranken Patienten erfasse, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden solle, vorausgesetzt, er könne seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Das Recht sei dahingehend auszulegen, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung "in einer extremen Notlage" ausnahmsweise erlaubt sei.

Eine Notlage sei gegeben, wenn die unheilbare Erkrankung mit gravierenden körperlichen Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden sei und "eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches" nicht zur Verfügung stehe. Die Bundesregierung wollte der Entscheidung jedoch nicht folgen und verfügte laut Presseberichten einen Nichtanwendungserlass für das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Nach Ansicht des Strafrechtsexperten Helmut Frister könnte das Problem durch eine Ergänzung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gelöst werden. Dort könnte ausdrücklich geregelt werden, dass und unter welchen Voraussetzungen eine Verschreibung von Betäubungsmitteln für eine Selbsttötung zulässig sei. Dabei sollte die Zulässigkeit nicht nur von einer extremen Notlage abhängen, sondern auch etwa von einer palliativmedizinischen Beratung des Betroffenen durch eine unabhängige Stelle. Eine Kommission könnte die extreme Notlage überprüfen. Das Problem, befand Frister, bedürfe schon aus formal rechtsstaatlichen Gründen einer Lösung.

Auch der Rechtstheoretiker Reinhard Merkel empfahl eine Rechtsbereinigung. Das BVerwG habe eine "rechtlich wie ethisch rundum überzeugende Entscheidung" getroffen. Der Gesetzgeber sollte diese Entscheidung bei einer Neuregelung "nicht zum Schaden aller zurücknehmen", sondern ihr "in Gesetzesform ausdrücklich und zweifelsfrei Geltung verschaffen". Was die Möglichkeiten der Palliativmedizin betrifft, merkte Merkel an, Leid sei nicht dasselbe wie Schmerz und könne über dessen Präsenz und Wirkung weit hinausreichen.

Ärzteverbände lehnen hingegen eine Beihilferolle ab. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte: "Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben." Es dürfe keine Option ärztlichen Handelns sein, in hoffnungslosen Lagen einem Patienten eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken. Menschliche Extremnotlagen könnten nicht mit einem behördlichen Verwaltungsakt gelöst werden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) wandte sich gegen die Bereitstellung von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Suizids. Mit der verbesserten Hospiz- und Palliativversorgung sei fast immer eine Minderung der Leiden möglich. Mehrere Palliativmediziner berichteten in der Anhörung, die Medizin könne auch extremes Leiden sehr erfolgreich lindern, viele Menschen wüssten gar nicht, was an Hilfe möglich sei. Bei manchen Patienten ändere sich mit der erfolgreichen Palliativbehandlung der Wunsch nach Sterbehilfe auch plötzlich wieder.

Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe sieht keine Notwendigkeit für eine Anpassung der Rechtslage und erinnerte daran, dass der Bundestag 2015 die gesetzlich regulierte "Gewährung von Optionen zur Realisierung von Suizidwünschen" verworfen habe. Ein behördliches Verfahren zur Umsetzung von Suizidwünschen würde die Gefahr beinhalten, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, von solchen staatlich legitimierten Optionen Gebrauch zu machen.

Auch die Ethikerin Sigrid Graumann warnte in der Anhörung, aus extremen Notfällen könnten sich Routinen entwickeln und ein "erlaubter Normalfall". Von einer gesetzlichen Regelung würde vermutlich "ein Sog" ausgehen und ein Zwang zur Entscheidung. Sie plädierte dafür, die Palliativversorgung weiter zu verbessern.



03. Maßnahmen gegen Antisemitismus

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion will wissen, welche Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen über den Holocaust und über Antisemitismus die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode plant. In einer Kleinen Anfrage (19/7595) erkundigt sie sich zudem danach, welche Maßnahmen die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Antisemitismus an Schulen ergreifen. Auch fragt sie unter anderem, ob nach Ansicht der Bundesregierung Bedarf für die Unterstützung von Schulen durch den Bund bei der Bekämpfung von Antisemitismus besteht.



04. Mögliche Wahlmanipulationen thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung bestätigen kann, dass die EU-Kommission, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union "schon im Sommer 2018 auf die Gefahren von Manipulationen und Einflüssen, vor allem über soziale Netzwerke, im Hinblick auf die EU-Wahl 2019 gewarnt hat". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/7677) unter anderem danach, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant oder schon umgesetzt hat, um Wahlen sicherer vor Wahlbeeinflussung und Wahlmanipulation zu machen,



05. Katastrophenhilfe bei Schneechaos

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Das "Schneechaos im Januar 2019 und die Katastrophenhilfe des Bundes" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/7640). Wie die Abgeordneten darin schreiben, haben besonders starke und langanhaltende Schneefälle im Januar "insbesondere in Teilen Süddeutschlands, aber auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz zu erheblichen Gefahren für Menschen und infrastrukturellen Problemen geführt". Wissen wollen sie, in wie vielen und welchen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung der Katastrophenfall im Rahmen der ungewöhnlich starken Schneefälle ausgelöst wurde. Auch fragen sie unter anderem, inwiefern Behörden und Organisationen des Bundes Katastrophenhilfe im Zusammenhang mit den Schneefällen leisteten.



06. Zahl der Schusswaffen in Privatbesitz

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der im Nationalen Waffenregister (NWR) Ende Januar 2019 gespeicherten Schusswaffen in Privatbesitz erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/7641). Auch will sie wissen, wie viele Schusswaffenbesitzer zu diesem Zeitpunkt im NWR gespeichert waren. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Waffen Ende Januar im NWR als "gestohlen" oder als "abhandengekommen" gespeichert waren.



07. Folgen der EU-Strommarktrichtlinie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROK) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Strommarktrichtlinie die deutschen Pläne für die Energiewende beeinflusst. Konkret geht es den Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage (19/7592) darum, wie eine Doppelbelastung bei Gebühren für die Besitzer von Speichern vermieden werden kann. Desweiteren geht es um Möglichkeiten zur Stromkostensenkung und somit zur Entlastung von Verbrauchern.


Foto: Bundesregierung / Bergmann