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Heute im Landtag: Anpassungen im Beamtenrecht

Änderungen drücken Wertschätzung für unsere Beamten aus

Zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner (Foto):

„Die Beamten unseres Landes leisten eine hervorragende Arbeit. Um dieser die entsprechende Wertschätzung zu geben, nehmen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften entsprechende Anpassungen vor. So setzen wir die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent zum 1. Januar 2017 sowie die Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent um und führen die Jahressonderzahlung ein. Gleichzeitig vereinheitlicht und modernisiert der Entwurf vielfältige Rechtsgegenstände. Er überträgt die Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes und die schafft eine landesgesetzliche Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht.“

„Darüber hinaus“, erklärt Feußner: „sollen die Lehrkräfte an Grundschulen, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage befinden, künftig in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. So schaffen wir einen ausreichenden Abstand der Ämter in den Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen zu den sonstigen Lehrkräften an den Grundschulen.

Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Eingruppierung der sogenannten ‚Ein-Fach-Lehrer?, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, nun aber mitunter schon 27 Jahre in bundesdeutschen Schulen arbeiten. Sie machen die gleiche Arbeit, unterrichten besonders in den Schulen auch eine Vielzahl von Fächern und sollten nun auch finanziell gleichberechtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund fehlender Lehrer in vielen Schulen, sollten wir die Arbeit dieser Lehrkräfte honorieren.“