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Heute im Bundesrat: Länder möchten Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten verbessern

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, den Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten zu verbessern. 

Er beschloss heute am 15. Dezember 2017 einen Gesetzesentwurf, der Maßnahmen gegen unseriöse, offiziell als Wanderlager bezeichnete Verkaufsveranstaltungen vorsieht, an denen Schätzungen zufolge pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Personen teilnehmen.

Verbot für Medikamentenhandel und Finanzdienstleistungen

Handlungsbedarf sehen die Länder vor allem beim Handel mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Hier halten sie klare Verbote für erforderlich. Derartige Geschäfte würden ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten, heißt es zur Begründung.

Erweiterung der Anzeigepflicht

Darüber hinaus soll die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten erweitert werden und auch die Beförderung zum Veranstaltungsort erfassen. Gegenwärtig sei den Ordnungsbehörden regelmäßig nicht bekannt, wo die unseriöse Kaffeefahrt beginnt, so dass sie nicht zur rechten Zeit eingreifen und die Fahrt verhindern könnten.

Höhere Bußgelder

Für zu niedrig hält der Bundesrat außerdem die aktuell geltenden Bußgelder und schlägt deshalb eine deutliche Anhebung um das Zehnfache vor, die bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote greifen soll.

Wiederaufgreifen einer Initiative aus 2015

Die Länderkammer hatte dem Bundestag bereits im November 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Da der Bundestag das Thema nicht aufgriff, unterfiel die Vorlage mit dem Ende der letzten Wahlperiode der Diskontinuität. Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf wird über die geschäftsführende Bundesregierung an den neuen Bundestag weitergeleitet.

Plenarsitzung des Bundesrates am 15.12.2017