header-placeholder


image header
image
Waldring Tempo 30a

Haldenleben: Tempo 30 auf dem Waldring für mehr Sicherheit auf dem Schulweg

Bild: Die Grundschule Erich Kästner ist eine von zwei Schulen am Waldring  



Im Januar 2018 wird auf dem Waldring in Haldensleben zwischen der Alvensleber Str. (B245) und der Süplinger Straße (L42) auf ca. 400 Meter die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert – montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 17 Uhr.

Der genannte Bereich liegt innerhalb der beiden Fußgängerüberwege nahe Rollibad und Beber Apotheke und verläuft damit entlang der Grundschule Erich Kästner, der Ev. Sekundarschule und einer Kita-Einrichtung. Zahlreiche Kinder und Jugendliche sind hier morgens und nachmittags unterwegs – und die gilt es zu schützen. Denn als Verbindungstraße zwischen B245 und L24 wird der Waldring auch durch den Fernverkehr genutzt.

Warum erst jetzt Tempo 30?

Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht es möglich (§45, Abs. 9). Die Neuregelung hat die bisherigen hohen Hürden für Tempolimits auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (wie der Waldring) entschärft, insbesondere für die Bereiche vor Schulen.

Nach einem Ortstermin Anfang Dezember mit Vertretern der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises sowie Vertretern der Stadt, Polizei und Bauausschuss wurde die verkehrsrechtliche Anordnung von der Stadt Haldensleben, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlassen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung tritt mit dem Aufstellen der Verkehrsschilder in Kraft.

Hinweis: Im Anschluss wird es verstärkt zu Geschwindigkeitskontrollen kommen.